Rechtsprechung
| BVerwG, 04.03.1985 - 7 B 101.84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.09.1983 - 8 K 284/82
- VGH Baden-Württemberg, 10.04.1984 - 10 S 2595/83
- BVerwG, 04.03.1985 - 7 B 101.84
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76
Erweiterte Hilfe - Verpflichtung eines Empfängers - Aufwendungsersatzanspruch - …
Auszug aus BVerwG, 04.03.1985 - 7 B 101.84
Wenn aber der Erstattungsanspruch gegenüber dem Postgiroteilnehmer durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden kann, so gilt das auch gegenüber dem Erben, denn durch das Ableben des ursprünglich Verpflichteten ändert sich die Rechtsnatur des Anspruchs nicht (vgl. hierzu BVerwGE 52, 16 [18]). - BSG, 17.12.1965 - 8 RV 749/64
Auszug aus BVerwG, 04.03.1985 - 7 B 101.84
Sie bestätigt vielmehr die Möglichkeit, den Erben durch Leistungsbescheid in Anspruch zu nehmen (…a.a.O. S. 270 f.; vgl. auch BSG, Urteil vom 17. Dezember 1965, NJW 1966, 1239). - BSG, 11.11.1966 - 10 RV 87/65
Unberechtigte Versorgunsbezüge - Rückerstattungsansprüche - Haftende Dritte - …
Auszug aus BVerwG, 04.03.1985 - 7 B 101.84
Die von der Beschwerde erwähnte Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSGE 25, 268) steht hierzu nicht in Widerspruch. - BGH, 01.07.1976 - VII ZR 143/75
Rechtsweg für Klage der Post auf Fehlbetrag aus Postscheckdienst
Auszug aus BVerwG, 04.03.1985 - 7 B 101.84
Nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum sind die Rechtsbeziehungen zwischen der ... und einem Postgiroteilnehmer dem öffentlichen Recht zuzuordnen (vgl. BGHZ 67, 69 = NJW 1976, 1847; Altmannsperger, Gesetz über das Postwesen, Kommentar, Stand März 1984, § 7 PostG RdNrn. 9 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen).
- VGH Hessen, 26.11.1991 - 11 UE 1850/87
Mißbräuchliche Nutzung von ec-Karten an Geldautomaten der Bundespost - …
Nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 4. März 1985 - 7 B 101.84 - Buchholz 442.041 Nr. 5 zum Postgesetz unter Hinweis auf BGHZ 67, 69; vgl. auch Altmannsperger, Postgesetz, Randnummer 19 zu § 7 mit weiteren Nachweisen) handelte es sich bei dem Postgiroverhältnis bis zum Inkrafttreten des § 7 Postgesetz in der Fassung des Poststrukturgesetzes vom 8. Juni 1989 (Bundesgesetzblatt I Seite 1026 bzw. in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1989, Bundesgesetzblatt I Seite 1449) um eine öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung, die durch Verwaltungsakt begründet wurde, so daß prinzipiell die Geltendmachung von Erstattungsforderungen der Beklagten im Wege des Leistungsbescheids möglich war.
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