Rechtsprechung
| BVerwG, 23.12.1985 - 7 B 104.85, 7 B 105.85, 7 B 106.85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14
Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten; …
Das betrifft insbesondere Studiengangwechsler und Zweitstudenten, die beispielsweise zur Auffrischung vor längerer Zeit erworbener Kenntnisse Veranstaltungen besuchen (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 23.12.1985 - 7 B 104.85 u.a. -, juris), kann aber darüber hinaus sämtliche Studierenden betreffen, die den ersten Teil der Ärztlichen Prüfung noch nicht erfolgreich absolviert haben. - OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 60/15
Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität; …
Insoweit ist aber darauf hinzuweisen, dass es das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur kapazitären Berücksichtigung der Zweitstudenten (v. 23.12.1985 - 7 B 104.85 -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 26) für zweifelhaft gehalten hat, ob Verfassungsrecht fordere, bei der Kapazitätsermittlung eine Verminderung des Ausbildungsaufwandes für Zweitstudenten zu berücksichtigen. - OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2013 - 3 M 311/12
Hochschulzulassungsrecht - Berücksichtigung von Deputatsermäßigungen bei …
Da die Berücksichtigung der Zweitstudenten bei der Ermittlung des Dienstleistungsabzugs nach der Kapazitätsverordnung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, legen die Antragsteller nicht dar, aus welchen (verfassungsrechtlichen) Gründen es als geboten erscheint, auch die Zweitstudenten, welche bei der Antragsgegnerin in den Studiengängen Humanmedizin oder Zahnmedizin immatrikuliert sind, zu berücksichtigen (ausdrücklich offen lassend: BVerwG, Beschl. v. 23.12.1985 - 7 B 104/85 u. a.-, juris, ablehnend: BayVGH, Beschl. v. 24.08.2010 - 7 CE 10.10210 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 324/15
Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität; …
Insoweit ist aber darauf hinzuweisen, dass es das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur kapazitären Berücksichtigung der Zweitstudenten (v. 23.12.1985 - 7 B 104.85 -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 26) für zweifelhaft gehalten hat, ob Verfassungsrecht fordere, bei der Kapazitätsermittlung eine Verminderung des Ausbildungsaufwandes für Zweitstudenten zu berücksichtigen. - OVG Niedersachsen, 25.08.2017 - 2 NB 247/16
Beispielstudienplan; Curriculanteil; Curricularwert; Dienstleistungsexport; …
Insoweit ist aber darauf hinzuweisen, dass es das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur kapazitären Berücksichtigung der Zweitstudenten (v. 23.12.1985 - 7 B 104.85 -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 26) für zweifelhaft gehalten hat, ob Verfassungsrecht fordere, bei der Kapazitätsermittlung eine Verminderung des Ausbildungsaufwandes für Zweitstudenten zu berücksichtigen. - OVG Niedersachsen, 28.03.2018 - 2 NB 860/17
Außeruniversitär; Kapazität; Lenglern; Physikum; Studienplatz
Insoweit ist aber darauf hinzuweisen, dass es das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur kapazitären Berücksichtigung der Zweitstudenten (v. 23.12.1985 - 7 B 104.85 -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 26) für zweifelhaft gehalten hat, ob Verfassungsrecht fordere, bei der Kapazitätsermittlung eine Verminderung des Ausbildungsaufwandes für Zweitstudenten zu berücksichtigen. - VG Schleswig, 13.02.2025 - 9 C 51/24
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …
Die Nachfrageentlastung durch Doppel- und Zweitstudierende muss zum Zweck der maximalen Nutzung unausgeschöpfter Kapazitätsreserven in die Kapazitätsberechnung eingehen, auch wenn das als rechtliche Folge dem Wortlaut und dem Regelungszusammenhang der Kapazitätsverordnungen nicht unmittelbar entnommen werden kann (vgl. ausdrücklich für Doppelstudium: BVerwG…, Urteil vom 17.12.1982 --- 7 C 99.81 ---, juris Rn. 13; für Zweitstudium bestätigend: BVerwG, Beschluss vom 23.12.1985 --- 7 B 104.85 ---, juris Rn. 5). - VGH Baden-Württemberg, 28.10.2025 - NC 9 S 677/25
Hochschulzulassung; Humanmedizin; Kapazitätsberechnung; Vorklinik; Lehrangebot; …
Es hat lediglich festgestellt, dass eine Gleichbehandlung durch den Verordnungsgeber Bundesrecht nicht verletzt (BVerwG, Beschluss vom 23.12.1985 - 7 B 104.85 -, juris Rn. 5). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 3 M 250/11
Studienzulassung Medizin; Kapazitätserschöpfung
Da die Berücksichtigung der Zweitstudenten bei der Ermittlung des Dienstleistungsabzugs nach der Kapazitätsverordnung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, legen die Antragsteller nicht dar, aus welchen (verfassungsrechtlichen) Gründen es als geboten erscheint, auch die Zweitstudenten, welche bei der Antragsgegnerin in den Studiengängen Humanmedizin oder Zahnmedizin immatrikuliert sind, zu berücksichtigen (ausdrücklich offen lassend: BVerwG, Beschl. v. 23.12.1985 - 7 B 104/85 u. a.- juris, ablehnend: BayVGH, Beschl. v. 24.08.2010 - 7 CE 10.10210 - juris; OVG B-Stadt, Beschl. v. 11.05.2004 - 13 C 1283/04 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".