Rechtsprechung
| BVerwG, 14.10.1981 - 7 B 106.80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kontingentierung von Genehmigungen für die Beförderung von Stahldeckenträgern - Voraussetzungen für "abgrenzbare Gruppen typischer Beförderungsfälle" hinsichtlich der Kontigentierung von Beförderungsgenehmigungen - Verfassungsmäßigkeit der in § 9 Abs. 1 ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.1980 - X 1711/79
- BVerwG, 14.10.1981 - 7 B 106.80
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70
Güterkraftverkehrsgesetz
Auszug aus BVerwG, 14.10.1981 - 7 B 106.80
Sie ist der Ansicht, die Beförderung dieser Güter sei im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1975 (BVerfGE 40, 196 [224]) Teil einer "abgrenzbaren Gruppe typischer Beförderungsfälle", für die die grundsätzlich verfassungsmäßige Kontingentierung der Genehmigungen nach § 9 Abs. 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes - GüKG - eine nicht erforderliche und damit verfassungswidrige Einschränkung der Berufsfreiheit bedeute. - BVerwG, 18.09.1981 - 7 C 29.80
Verfassungsrecht - Beförderung von Schaumstoff - Lkw - Nutzlast - Kontigentierung …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1981 - 7 B 106.80
Diese Frage gibt der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung; sie ist bereits durch die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und durch das inzwischen ergangene Urteil des Senats vom 18. September 1981 - BVerwG 7 C 29.80 - hinreichend geklärt.
- BVerwG, 07.06.1984 - 7 B 181.83
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Genehmigung für den …
Aus diesem Sachverhalt hat das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 64, 70 [BVerwG 18.09.1981 - 7 C 29/80]; Beschluß vom 14. Oktober 1981 - BVerwG 7 B 106.80 -), die der Klägerin bekannt ist, zu Recht gefolgert, daß auch in den Fällen der Beförderung von Stahldeckenträgern eine Konkurrenzsituation zwischen Schiene und Straße besteht, die es verbietet, diese Beförderungsvorgänge aus der Kontingentierung der Güterfernverkehrsgenehmigungen herauszunehmen.
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