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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.1983 - 7 B 107.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2736
BVerwG, 14.06.1983 - 7 B 107.82 (https://dejure.org/1983,2736)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1983 - 7 B 107.82 (https://dejure.org/1983,2736)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1983 - 7 B 107.82 (https://dejure.org/1983,2736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses der Zweitwiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung - Voraussetzungen für die Prüfungsfähigkeit eines Kandidaten für das erste juristische Staatsexamen - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1983 - 7 B 107.82
    DieUrteile vom 30. August 1977 - BVerwG 7 C 50.76 - undvom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 50.75 - (…Buchholz a.a.O. Nrn. 85 und 90) befassen sich nicht mit der Frage des nachträglichen Rücktritts von einer Prüfung wegen unerkannter krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit.
  • BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 26.76
    Auszug aus BVerwG, 14.06.1983 - 7 B 107.82
    DemUrteil vom 6. Juli 1979 - BVerwG 7 C 26.76 - (Buchholz a.a.O. Nr. 116 = DÖV 1980, 140 = DVBl. 1980, 482) liegt zwar diese Frage zugrunde; es stellt insoweit aber nur fest, daß eine Examenspsychose kein Rücktrittsgrund ist.
  • BVerwG, 30.08.1977 - 7 C 50.76

    Prüfungsverfahren - Antwort-Wahlverfahrens - Prüfung - Sehstörung - Antwortbogen …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1983 - 7 B 107.82
    DieUrteile vom 30. August 1977 - BVerwG 7 C 50.76 - undvom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 50.75 - (…Buchholz a.a.O. Nrn. 85 und 90) befassen sich nicht mit der Frage des nachträglichen Rücktritts von einer Prüfung wegen unerkannter krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit.
  • BVerwG, 19.01.1976 - 7 B 63.75

    Ausschluss einer zweiten Wiederholung der nicht bestandenen ersten juristischen …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1983 - 7 B 107.82
    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits geklärt, daß Bundesrecht einer Regelung wie der hier beanstandeten nicht entgegensteht (vgl.Beschluß vom 19. Januar 1976 - BVerwG 7 B 63.75 - in Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 71).
  • BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20

    Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung …

    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der Prüfling aufgrund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage gewesen ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, und er diese Beeinträchtigung in der Zeit der Prüfung nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 48 und vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 ; Beschlüsse vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84, vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 f. und vom 14. Juni 1983 - 7 B 107.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 176 S. 133 f.).
  • BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 29.83

    Chancengleichheit im Prüfungsrecht - Ausschlussfrist - Prüfungsunfähigkeit - …

    Selbst Krankheiten, seien sie offen oder latent, führen keine Prüfungsunfähigkeit herbei, solange sie das Leistungsvermögen nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen (Senatsbeschluß vom 14. Juni 1983 - BVerwG 7 B 107.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 176).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 2 LB 280/20

    Klage gegen das endgültige Nichtbestehen einer leistungsnachweispflichtigen …

    Selbst Krankheiten, seien sie offen oder latent, führen keine Prüfungsunfähigkeit herbei, solange sie das Leistungsvermögen nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen (BVerwG, Beschl. v. 14.6.1983 - 7 B 107.82 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.1992 - 10 L 193/89
    Ob seine Voraussetzungen gegeben sind, ist eine Rechtsfrage, die das Gericht anhand der vom ärztlichen Sachverständigen ihm zugänglich zu machenden Befunde in eigener Verantwortung zu beantworten hat (BVerwG, Beschl. v. 14.06.1983 - BVerwG 7 B 107.82 - , Buchholz 421.0, Prüfungswesen, Nr. 176).

    Wer keine erhebliche Verminderung seines Leistungsvermögens bemerkt, ist in der Regel auch nicht prüfungsunfähig (BVerwG, Beschl. v. 14.06.1983, a.a.O.; Beschl. v. 17.01.1984 - BVerwG 7 B 29.83 -, Buchholz 421.0 Nr. 190).

  • BVerwG, 18.11.1985 - 7 B 11.85

    Arztrecht - Prüfungsordnung - Vorprüfung

    Aus der Regelung der Ärztlichen Vorprüfung in der Approbationsordnung für Ärzte ergeben sich keine Besonderheiten, deretwegen die - bereits von den Vorinstanzen herangezogene, andere Prüfungen betreffende - Senatsrechtsprechung zur begrenzten Wiederholbarkeit von Prüfungen (zuletzt Senatsbeschluß vom 14. Juni 1983 - BVerwG 7 B 107.82 - ) auf die Ärztliche Vorprüfung nicht anzuwenden wäre.
  • OVG Sachsen, 08.01.2011 - 2 B 315/10

    Prüfungsunfähigkeit, Eilverfahren, amtsärztliche Bescheinigung

    Dieser Angabe kann nicht ohne weiteres entnommen werden, dass der Prüfling nicht nur unerheblich in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist (vgl. zur Erheblichkeitsschwelle: BVerwG, Beschl. v. 14. Juni 1983 - 7 B 107.82 - sowie Beschl. v. 17. Januar 1984 - 7 B 27.83 -, jeweils juris).
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