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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.04.1996

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 22.04.1998 - 7 B 107.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19001
OVG Berlin, 22.04.1998 - 7 B 107.96 (https://dejure.org/1998,19001)
OVG Berlin, Entscheidung vom 22.04.1998 - 7 B 107.96 (https://dejure.org/1998,19001)
OVG Berlin, Entscheidung vom 22. April 1998 - 7 B 107.96 (https://dejure.org/1998,19001)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antwort-Wahl-Verfahren; Ärztliche Vorprüfung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Freiburg, 30.11.2023 - 1 K 2902/22

    Anforderungen an Multiple Choice im Staatsexamen Humanmedizin

    Ist nicht lediglich eine vorgegebene Antwortmöglichkeit, sondern mindestens eine weitere vertretbar, aber aufgrund des von der Prüfungsbehörde erwarteten Abwägungsprozesses weniger zutreffend, muss auch diese von einem Prüfling gewählte Antwort gleichwohl als richtig gewertet werden (…ebd., Rn. 399; OVG Berlin, Urteil vom 22.04.1998 - 7 B 107.96 - BeckRS 1998, 16677).

    Auszugehen ist davon, dass sich die Klägerin bei Beantwortung der Prüfungsaufgabe an den genauen Wortlaut der Frage und der vorgegebenen Antwortmöglichkeiten halten musste (vgl. OVG Berlin Urteil vom 22.04.1998 - 7 B 107.96 - BeckRS 1998, 16677 Rn. 40).

    Eine zwar nicht dem Lösungsmuster entsprechende, aber dennoch vertretbare Antwort des Prüflings muss in einem solchen Fall als zutreffend anerkannt werden, wenn sie (ebenfalls) gesicherten medizinischen Erkenntnissen entspricht (vgl. OVG Berlin Urteil vom 22.04.1998 - 7 B 107.96 - BeckRS 1998, 16677 Rn. 36; BayVGH…, Urteil vom 29.07.2002 - 7 B 00.3641 - BeckRS 2002, 27412 Rn. 41;… Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Auflage 2022 Rn. 399).

  • OVG Hamburg, 20.09.2007 - 3 Bf 239/06

    Bestehensvoraussetzungen einer ärztlichen Prüfung

    Grundsätzlich muss der Prüfling allerdings bei dem Verstehen und dem Beantworten der Fragen vom Normal- bzw. Regelfall des in der Aufgabe dargestellten Sachverhalts ausgehen, insbesondere darf er keine Bedingungen hinzudenken, unter denen seine Antwort vertretbar wäre; daneben muss er sich an den genauen Wortlaut der Frage halten (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 22.4.1998, 7 B 107.96, juris).

    Trifft daher eine Antwortalternative auf den Normal- bzw. Regelfall zu, eine andere aber nur auf einen Ausnahmefall, der unter zusätzlichen Bedingungen eintreten könnte, so ist nur die auf den Normalfall bzw. Regelfall bezogene Antwort richtig (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 22.4.1998, 7 B 107.96, juris).

  • OVG Sachsen, 09.03.2017 - 5 B 50/17

    Vorläufige Neubewertung einer Prüfung; Leistungsnachweis …

    Rn. 8 Darauf hat sich das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung weiterer obergerichtlicher Rechtsprechung (…OVG Saarland, Beschl. v. 13. Oktober 2010 - 3 B 216/10 -, juris Rn. 7 ff.;… OVG Hamburg, Urt. v. 20. September 2007 - 3 Bf 239/06 -, juris Rn. 76 ff.;… BayVGH, Urt. v. 13. August 2003 - 7 B 02.1652 -, juris Rn. 15 ff.; OVG Berlin, Urt. v. 22. April 1998 - 7 B 107.96 -, juris Rn. 23 bis 26 und 36 bis 40) zutreffend gestützt (BA S. 13/14) und ausgehend davon in tatsächlicher Hinsicht im Einzelnen begründet, dass der Anordnungsanspruch nicht mit der aus seiner Sicht nötigen sehr hohen Wahrscheinlichkeit glaubhaft gemacht sei, weil der Antragsteller mangels eines Sachverständigengutachtens nicht substantiiert dargetan habe, dass die streitigen Fragen 6, 14, 22 und 24 von ihm richtig oder zumindest vertretbar beantwortet sowie die Fragen 7, 14, 22, 24 und 25 fehlerhaft gestaltet oder ausgewählt wurden (BA S. 14-20).
  • VG Stuttgart, 26.07.2002 - 10 K 2536/01

    Eine weitere Lösungsmöglichkeit bei Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren macht die …

    Für letztere Konstellation ist in der Rechtsprechung entschieden, dass ein Abwägungsprozess zwischen mehreren, als vertretbar erkannten Antwortmöglichkeiten mit dem Ziel, die eher zutreffendere Antwort-Alternative herauszufinden, unter den zeitlichen Bedingungen der ärztlichen Vorprüfung, in der ca. 90 Sekunden zur Beantwortung einer Aufgabe zur Verfügung stehen, nicht zu leisten ist (OVG Berlin, U. v. 22.04.1998, 7 B 107.96, zitiert nach juris).
  • VG Düsseldorf, 05.11.2021 - 15 K 3772/19
    Rn. 65 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. April 1998 - 7 B 107.96 -, juris, Rdnr. 38.
  • VG Schwerin, 20.05.2022 - 6 A 1692/19

    Endgültiges Nichtbestehen des schriftlichen Teils des Ersten Abschnitts der …

    Grundsätzlich muss der Prüfling allerdings bei dem Verstehen und dem Beantworten der Fragen vom Normal- bzw. Regelfall des in der Aufgabe dargestellten Sachverhalts ausgehen, insbesondere darf er keine Bedingungen hinzudenken, unter denen seine Antwort vertretbar wäre; daneben muss er sich an den genauen Wortlaut der Frage halten (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 22. April 1998 - 7 B 107.96 -, juris Rn. 38).
  • VG Gelsenkirchen, 24.04.2014 - 7 K 1075/10

    Antwort-Wahl-Verfahren Bewertung Bestehensgrenze

    Rn. 33 vgl. OVG Berlin, Urteil vom 22. April 1998, - 7 B 107.96 -, juris, Rdnr. 38.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.04.1996 - 7 B 107.96   

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https://dejure.org/1996,18258
BVerwG, 09.04.1996 - 7 B 107.96 (https://dejure.org/1996,18258)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1996 - 7 B 107.96 (https://dejure.org/1996,18258)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Klärung offener Vermögensfragen (VermG) bei einem "Entledigungsverkauf" - Darlegung der Divergenzrüge

Verfahrensgang

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