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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.1986 - 7 B 108.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2446
BVerwG, 03.11.1986 - 7 B 108.86 (https://dejure.org/1986,2446)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1986 - 7 B 108.86 (https://dejure.org/1986,2446)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1986 - 7 B 108.86 (https://dejure.org/1986,2446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berufsfreiheit - Prüfungszulassung - Ausbildungserfolg - Studienbegleitende Leistungskontrolle - Wiederholungsprüfung - Pharmaziestudium

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulassung zu Prüfungen - Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten eines Praktikums; Prüfungszulassungssperre als Berufszugangssperre; studienbegleitende Leistungskontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 722 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 978
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1986 - 7 B 108.86
    Daß subjektive Zugangsvoraussetzungen zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts - wie hier der Sicherung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung - zulässig sind, ist seit langem geklärt (vgl. BVerfGE 7, 377 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1986 - 7 B 108.86
    Ebenso geklärt ist, daß die in Ausbildung und Prüfung gestellten Leistungsanforderungen nicht außer Verhältnis zu den Anforderungen des Berufs stehen dürfen, zu dem die Ausbildung hinführt, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit allerdings noch nicht durch einen sich in vernünftigen Grenzen haltenden "Überschuß" an Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen verletzt wird (vgl. BVerfGE 13, 97 [BVerfG 17.07.1961 - 1 BvL 44/55]; 25, 236 [BVerfG 12.02.1969 - 1 BvR 42/69]).
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Zahnheilkunde

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1986 - 7 B 108.86
    Ebenso geklärt ist, daß die in Ausbildung und Prüfung gestellten Leistungsanforderungen nicht außer Verhältnis zu den Anforderungen des Berufs stehen dürfen, zu dem die Ausbildung hinführt, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit allerdings noch nicht durch einen sich in vernünftigen Grenzen haltenden "Überschuß" an Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen verletzt wird (vgl. BVerfGE 13, 97 [BVerfG 17.07.1961 - 1 BvL 44/55]; 25, 236 [BVerfG 12.02.1969 - 1 BvR 42/69]).
  • BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 42/69

    Verfassungsmäßigkeit einer Strafermäßigung anstelle von Straffreiheit

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1986 - 7 B 108.86
    Ebenso geklärt ist, daß die in Ausbildung und Prüfung gestellten Leistungsanforderungen nicht außer Verhältnis zu den Anforderungen des Berufs stehen dürfen, zu dem die Ausbildung hinführt, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit allerdings noch nicht durch einen sich in vernünftigen Grenzen haltenden "Überschuß" an Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen verletzt wird (vgl. BVerfGE 13, 97 [BVerfG 17.07.1961 - 1 BvL 44/55]; 25, 236 [BVerfG 12.02.1969 - 1 BvR 42/69]).
  • BVerwG, 18.11.1985 - 7 B 11.85

    Arztrecht - Prüfungsordnung - Vorprüfung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1986 - 7 B 108.86
    Ein Anspruch darauf, Ausbildungsveranstaltungen und Prüfungen unbegrenzt wiederholen zu dürfen, läßt sich aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht herleiten (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1985 - BVerwG 7 B 11.85 - <DÖV 1986, 476 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 221>).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1976 - IX 1773/75
    Auszug aus BVerwG, 03.11.1986 - 7 B 108.86
    Deshalb geht auch der Hinweis der Beschwerde auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (NJW 1976, 1706) fehl, die zudem die hier nicht einschlägige Frage betrifft, ob die Einführung der Regelstudienzeit für das Jurastudium durch eine Ermächtigung des baden-württembergischen Landesgesetzgebers gedeckt war.
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen; …

    Einzuschließen ist der Fall, dass eine Prüfung - so wie hier die Universitätsprüfung - zwar selbst noch nicht unmittelbar den Zugang zu einem reglementierten Beruf eröffnet, ihr Bestehen aber Voraussetzung für den Eintritt in weitere Ausbildungs- und Prüfungsetappen auf dem Weg dorthin bildet (vgl. etwa für studienbegleitende Leistungskontrollen: Beschluss vom 3. November 1986 - BVerwG 7 B 108.86 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 233 S. 297).
  • VG München, 20.06.2023 - M 3 K 20.5764

    Nichtbestehen einer Prüfung trotz Erkrankung

    Die fehlende Eignung eines Studenten möglichst frühzeitig und nicht erst in der das Studium abschließenden Prüfung zu erkennen, liegt auch in dessen wohlverstandenem eigenen Interesse (vgl. insgesamt: BVerwG, B.v. 3.11.1986 - 7 B 108/86 - juris Rn. 8).

    Aus Art. 12 Abs. 1 GG lässt sich kein Anspruch darauf herleiten, Ausbildungsveranstaltungen und Prüfungen unbegrenzt wiederholen zu dürfen (BVerwG, B.v. 3.11.1986 - 7 B 108/86 - juris Rn. 8).

    Verfassungsrecht verbietet nicht, schon die Zulassung zu einer Abschlussprüfung oder einem Prüfungsabschnitt vom Erreichen eines bestimmten Ausbildungserfolgs abhängig zu machen, der im Wege einer als Prüfung durchgeführten studienbegleitenden Leistungskontrolle festgestellt wird (BVerwG, B.v. 3.11.1986 - 7 B 108/86 - juris Rn. 8).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2009 - 10 B 11244/08

    Anwendbarkeit der Prüfungsgrundsätze für Leistungskontrolle; keine absolute …

    Darf deswegen auch an den übrigen deutschen Hochschulen nicht mehr Humanmedizin studiert werden, wirkt sich dieser Verlust sogar als Berufszugangssperre aus (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Beschluss vom 3. November 1986, NVwZ 1987, 978).
  • VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 C 1620/15

    Normenkontrollantrag einer Studierenden gegen eine Studienordnung des …

    Vielmehr sind auch studienbegleitende Leistungskontrollen zur Feststellung der Geeignetheit der Studierenden für den angestrebten Beruf zulässig, wobei bei mehrfachen Fehlversuchen auch die endgültige Feststellung damit verbunden sein kann, das Studium nicht fortsetzen zu dürfen (vgl. zu alldem BVerwG, Beschluss vom 3. November 1986 - 7 B 108/86 -, NVwZ 1987, 978; diesem folgend auch Hess. VGH…, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 9 A 1362/15.Z -, juris, Rn. 8; Bay. VGH…, Beschluss vom 25. Juni 2010 - 7 ZB 09.1072 -, juris, Rn. 17).
  • VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93

    Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit durch kammergerichtliche Ablehnung des …

    Die Berufsqualifikation der in der Rechtspflege tätigen Personen und ebenso die Berufsqualifikation der rechtsanwendenden Berufe außerhalb der Rechtspflege ist ein überragendes Gemeinschaftsgut, das eine subjektive Zulassungsvoraussetzung durch Qualifikationsnachweise durch entsprechende Prüfungen rechtfertigt (ebenso für die Gesundheit der Bevölkerung als besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, dessen Schutz durch die ärztliche Prüfung zulässig ist, der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1989 BVerfGE 89, 1/24; für den Gemeinschaftswert der Volksgesundheit und dessen Schutz durch die pharmazeutische Prüfung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1983 BVerwGE 68, 69/72; für das Gemeinschaftsgut einer funktionsfähigen Steuerrechtspflege und dessen Schutz der Beschluß das Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1985 BVerfGE 69, 209/218; für die Sicherung der medizinischen Versorgung und deren Schutz durch Prüfungen schon während des Studiums der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1986 NVwZ 1987, S. 978; für eine leistungsfähige Rechtspflege und deren Schutz durch das zweite juristische Staatsexamen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom ... DVBl. 1972, 182/184; ebenso hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof die bayerische Regelung, wonach die erste juristische Staatsprüfung nur einmal wiederholt werden darf, in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1988 weder als Verstoß gegen das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 101 der Bayerischen Verfassung noch als Verstoß gegen den Anspruch auf Ausbildung gemäß Artikel 128 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung angesehen BayVerfGH 41, 4/B ff).
  • VG München, 30.04.2020 - M 3 E 20.1243

    Fehlender vorheriger Antrag bei Behörde, Bescheinigung, deren Erteilung, …

    Rn. 31 cc) Verfassungsrecht verbietet nicht, schon die Zulassung zu einer Abschlussprüfung oder einem Prüfungsabschnitt vom Erreichen eines bestimmten Ausbildungserfolgs abhängig zu machen, der im Wege einer als Prüfung durchgeführten studienbegleitenden Leistungskontrolle festgestellt wird; dabei ist auch als Ergebnis dieser Leistungskontrolle eine endgültige negative Feststellung nicht ausgeschlossen (BVerwG, B.v. 3.11.1986 - 7 B 108/86 - juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 28.07.2016 - 9 A 1362/15

    LEISTUNGSKONTROLLEN; MODULE; MODULPRÜFUNGEN; NORMGEBERISCHES ERMESSEN; …

    Verfassungsrecht verbietet daher nicht, schon die Zulassung zu einer Abschlussprüfung oder einem Prüfungsabschnitt vom Erreichen eines bestimmten Ausbildungserfolges abhängig zu machen, der im Wege einer studienbegleitenden Leistungskontrolle festgestellt wird; er schließt auch als Ergebnis dieser Leistungskontrolle eine endgültige negative Feststellung nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 03. November 1986 - 7 B 108/86 - m. w. N., juris Rn. 7 f.).
  • VG München, 25.10.2022 - M 3 K 20.650

    Rüge von Mängel der Prüfung

    Verfassungsrecht verbietet nicht, schon die Zulassung zu einer Abschlussprüfung oder einem Prüfungsabschnitt vom Erreichen eines bestimmten Ausbildungserfolgs abhängig zu machen, der im Wege einer als Prüfung durchgeführten studienbegleitenden Leistungskontrolle festgestellt wird (BVerwG, B.v. 3.11.1986 - 7 B 108/86 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2019 - 19 A 3257/17

    Qualität der Schulausbildung als ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut; …

    Rn. 14 BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 BvR 2218/13 -, Rn. 24; BVerwG, Beschluss vom 3. November 1986 - 7 B 108.86 -, juris, Rn. 7 m. w. N.
  • VGH Bayern, 23.08.2007 - 7 CE 07.10312

    Hochschulrecht: Immatrikulationshindernis aus bisherigem Studienverlauf // …

    An diesem Grundsatz ist auch festzuhalten bei Studierenden, die den Leistungsanforderungen des gewählten Studienfachs erwiesenermaßen nicht gerecht geworden sind und denen daher von der bisher besuchten Hochschule ­ ohne Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG ­ eine Wiederholung der Prüfung bzw. Fortsetzung des Studiums verwehrt wird (vgl. BVerfG vom 14.3.1989 NVwZ 1989, 850/854; BVerwG vom 3.11.1986 NVwZ 1987, 978; BayVGH vom 9.4.1986 BayVBl 1987, 178).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.1992 - 10 L 5110/91

    Studienbegleitende Leistungskontrollen

  • VG Gelsenkirchen, 25.10.2017 - 4 K 1706/15
  • OLG München, 16.12.2021 - PatA-Z 2/21

    Zulassung zur Patentanwaltsprüfung als Patentsachbearbeiter - Anforderungen an …

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