Rechtsprechung
| BVerwG, 21.10.1999 - 7 B 109.99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 3; VwGO § 86 Abs. 1
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Ausreiseverkauf; Anscheinsbeweis; Ausnahme von der Regelvermutung bei Verkauf nach der Ausreise - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 3; VwGO § 86 Abs. 1
Offene Vermögensfragen - Grundstücksverkauf; Haftentlassung; Ausreise; Vollmacht Veräußerung; Widerruf; unlautere Machenschaft; Anscheinsbeweis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 24.11.1998 - 11 K 48/97
- BVerwG, 21.10.1999 - 7 B 109.99
Papierfundstellen
- DÖV 2000, 389
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93
Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz
Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 7 B 109.99
Lassen sich die tatsächlichen Voraussetzungen des Schädigungstatbestands der unlauteren Machenschaften trotz Ausschöpfung aller Erkenntnismittel nicht aufklären, geht dies - ebenfalls nach den allgemeinen Grundsätzen - zu Lasten des Anspruchstellers (vgl. Beschluß vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 >294<; Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - NJW 1996, 409 ). - BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 7 B 109.99
Der Anscheinsbeweis für eine unlautere Machenschaft greift ein, wenn feststeht, daß ein Ausreiseantrag gestellt, das Grundstück vor der Ausreise veräußert und die Ausreise staatlich genehmigt wurde (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 >313 f.<; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88; Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131). - BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 7 B 109.99
Lassen sich die tatsächlichen Voraussetzungen des Schädigungstatbestands der unlauteren Machenschaften trotz Ausschöpfung aller Erkenntnismittel nicht aufklären, geht dies - ebenfalls nach den allgemeinen Grundsätzen - zu Lasten des Anspruchstellers (vgl. Beschluß vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 >294<; Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - NJW 1996, 409 ).
- BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung - …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 7 B 109.99
Lassen sich die tatsächlichen Voraussetzungen des Schädigungstatbestands der unlauteren Machenschaften trotz Ausschöpfung aller Erkenntnismittel nicht aufklären, geht dies - ebenfalls nach den allgemeinen Grundsätzen - zu Lasten des Anspruchstellers (vgl. Beschluß vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 >294<; Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - NJW 1996, 409 ). - BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95
Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 7 B 109.99
Der Anscheinsbeweis für eine unlautere Machenschaft greift ein, wenn feststeht, daß ein Ausreiseantrag gestellt, das Grundstück vor der Ausreise veräußert und die Ausreise staatlich genehmigt wurde (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 >313 f.<; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88; Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131). - BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 16.97
Berechtigtenfeststellung; Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung; …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 7 B 109.99
Der Anscheinsbeweis für eine unlautere Machenschaft greift ein, wenn feststeht, daß ein Ausreiseantrag gestellt, das Grundstück vor der Ausreise veräußert und die Ausreise staatlich genehmigt wurde (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 >313 f.<; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88; Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131). - BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 226.96
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 7 B 109.99
Es läßt sich nämlich nicht in einer für die Annahme einer Regelvermutung hinreichend sicheren Weise ausschließen, daß die vom Staat herbeigeführte Zwangslage entfallen sein könnte, weil der Eigentümer sich nach der Ausreise freiwillig aus anderen Gründen zum Verkauf entschlossen hat oder weil es ihm möglich und zumutbar war, den Eigentumsverlust durch Widerruf oder Anfechtung der Vollmacht zu verhindern (vgl. Beschluß vom 16 Oktober 1996 - BVerwG 7 B 226.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 91; Beschluss vom 3. Februar 1997 - BVerwG 7 B 25.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 103). - BVerwG, 03.02.1997 - 7 B 25.97
Verweigerung der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR - Verkauf des …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 7 B 109.99
Es läßt sich nämlich nicht in einer für die Annahme einer Regelvermutung hinreichend sicheren Weise ausschließen, daß die vom Staat herbeigeführte Zwangslage entfallen sein könnte, weil der Eigentümer sich nach der Ausreise freiwillig aus anderen Gründen zum Verkauf entschlossen hat oder weil es ihm möglich und zumutbar war, den Eigentumsverlust durch Widerruf oder Anfechtung der Vollmacht zu verhindern (vgl. Beschluß vom 16 Oktober 1996 - BVerwG 7 B 226.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 91; Beschluss vom 3. Februar 1997 - BVerwG 7 B 25.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 103).
- BVerwG, 26.05.2004 - 7 B 27.04
Annahme unlauterer Machenschaften bei einem ausreisebedingten Grundstücksverkauf …
In dem Beschluss vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 7 B 109.99 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 5) hat der beschließende Senat unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung im Einzelnen dargelegt, dass in den so genannten "Ausreisefällen" zugunsten der früheren Eigentümer der Anscheinsbeweis bezüglich des Einsatzes unlauterer, nötigender Mittel und bezüglich der Kausalität dieser Mittel für den Eigentumsverlust eingreift, wenn feststeht, dass ein Ausreiseantrag gestellt, die Ausreise staatlich genehmigt und das Grundstück v o r der Ausreise veräußert wurde; wurde demgegenüber das Grundstück erst n a c h der Ausreise veräußert, kann nicht ohne weiteres vermutet werden, dass die bei der Ausreise bestehende Zwangslage im Zeitpunkt der Veräußerung andauerte.Es lässt sich dann nämlich nicht in einer für die Annahme einer Regelvermutung hinreichend sicheren Weise ausschließen, dass die vom Staat herbeigeführte Zwangslage entfallen sein könnte, weil der Eigentümer sich nach der Ausreise freiwillig aus anderen Gründen zum Verkauf entschlossen hat oder weil es ihm möglich und zumutbar war, den Eigentumsverlust durch Widerruf oder Anfechtung der Vollmacht zu verhindern (Beschluss vom 21. Oktober 1999, a.a.O.; Beschluss vom 3. Februar 1997 - BVerwG 7 B 25.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 103).
Weiterführende und über die im Beschluss vom 21. Oktober 1999 (a.a.O.) genannten Kriterien hinausweisende Erkenntnisse wären in einem Revisionsverfahren nicht zu erwarten.
- BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03
Schädigung während der NS-Zeit; Treuhandverhältnis; Berechtigter; Veräußerung …
Danach greift die Regelvermutung, dass ein ausreisebedingter Grundstücksverkauf auf unlauteren Machenschaften i.S. des § 1 Abs. 3 VermG beruhte, nicht ein, wenn das Grundstück nach der Ausreise durch einen Bevollmächtigten veräußert wurde (Beschluss vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 7 B 109.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 5). - BVerwG, 22.02.2006 - 7 B 100.05
Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Vermögensgesetz (VermG) im Falle …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Eigentumsverlust an einem Grundstück dann auf unlauteren Machenschaften im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG beruht, wenn staatliche Organe durch Einsatz unlauterer Mittel Druck auf den Veräußerer ausgeübt haben und dieses Vorgehen ursächlich für den durch die Veräußerung herbeigeführten Vermögensverlust war (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 21. Oktober 1999 BVerwG 7 B 109.99 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 5).
- BVerwG, 26.05.2004 - 8 B 38.04
Ausreisebedingte Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden - Schluss auf eine …
b) Hinsichtlich der weiter von der Beschwerde geltend gemachten Divergenz zum Beschluss vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 7 B 109.99 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 5) lässt sich schon dem Beschwerdevorbringen nicht entnehmen, worin der abstrakte Rechtssatzwiderspruch liegen soll. - VG Berlin, 23.03.2001 - 31 A 4.01
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstückes; Enteignung von …
Die Vermutung erstreckt sich darauf, dass erstes die staatlichen Organe in dieser Weise Druck ausgeübt haben und dass zweitens dieses Vorgehen ursächlich für den durch Veräußerung oder Verzicht herbeigeführten Vermögensverlust war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. Februar 1996, a.a.O.; Beschluß vom 21. Oktober 1999, VIZ 2000, 152). - BVerwG, 30.12.2004 - 8 B 77.04
Darlegung einer fehlenden rechtzeitigen Beantragung der Aufklärung als …
Soweit die Beschwerde eher beiläufig rügt, das angefochtene Urteil weiche von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 7 B 109.99 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 5) ab, entspricht diese Rüge nicht den Darlegungsanforderungen für eine Divergenzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. dazu u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ). - BVerwG, 04.12.2000 - 7 B 138.00
Voraussetzungen zur vermögensrechtlichen Rückübertragung von Grundstücken - …
Erfolglos bleibt die Rüge der Kläger, das Verwaltungsgericht sei von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 7 B 109.99 - (VIZ 2000, 152) abgewichen.
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