Rechtsprechung
| BVerwG, 10.02.2005 - 7 B 11.05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht durch Unterlassen eines Hinweises auf die Möglichkeit eines Antrags auf Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens bei der zuständigen Behörde; Zweck der gerichtlichen Hinweispflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.11.2004 - 7 K 113/03
- BVerwG, 10.02.2005 - 7 B 11.05
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.2026 - 6 S 983/25
Ausnahmsweise Entbehrlichkeit der Durchführung eines Vorverfahrens nach § 68 VwGO …
Der Vorsitzende soll dem Kläger den Weg weisen, wie er das mit seiner Klage erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann, und damit dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine richtige Sachentscheidung zu schaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.07.2013 - 4 B 10.13 -, BRS 81, Nr. 154 und vom 10.02.2005 - 7 B 11.05 -, juris Rn. 2). - VGH Baden-Württemberg, 27.05.2026 - 6 S 983/26
Ausnahmsweise Entbehrlichkeit des Vorverfahrens nach § 68 VwGO nur bei …
Der Vorsitzende soll dem Kläger den Weg weisen, wie er das mit seiner Klage erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann, und damit dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine richtige Sachentscheidung zu schaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.07.2013 - 4 B 10.13 -, BRS 81, Nr. 154 und vom 10.02.2005 - 7 B 11.05 -, juris Rn. 2). - LSG Bayern, 18.05.2020 - L 20 VG 6/19
Soziales Entschädigungsrecht: Patient als Gewaltopfer bei ärtlciher Behandlung
Grundsätzlich soll den Beteiligten der Weg gewiesen werden, wie sie ihr Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.05.1963, VII C 40/63, und vom 10.02.2005, 7 B 11/05).
- VGH Hessen, 07.01.2019 - 8 A 886/17
Heilwasser zur Verwendung zu Badezwecken
Der Vorsitzende soll dem Kläger den Weg weisen, wie er das mit seiner Klage erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann, und damit dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine richtige Sachentscheidung zu schaffen (BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2005 - BVerwG 7 B 11/05 -, juris Rdnr. 2). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 1 A 11091/15
Kein Anspruch einer Gemeinde, dass Bund oder Land auf Änderung der Grenze eines …
Dies umfasst aber nicht die Pflicht, dem Kläger für sein Rechtsschutzziel einen anderen Weg einschließlich eines vollständig neuen Klageantrags nahezulegen, solange für ein neues Begehren nicht einmal die Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 7 B 11/05 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2007 - 5 N 52.05
Auslegung eines Klagebegehrensim verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Abgrenzung …
§ 86 Abs. 3 VwGO dient der Beseitigung von Mängeln und Unklarheiten im Rahmen des erkennbaren Klageziels (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Februar 2005 - BVerwG 7 B 11.05 -, Juris Rn. 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2008 - 13 A 54/08
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; …
Rn. 8 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2007 - 4 B 25.07 - sowie vom 10. Februar 2005 - 7 B 11.05 -.
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