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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.2002 - 7 B 11.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19473
BVerwG, 31.05.2002 - 7 B 11.02 (https://dejure.org/2002,19473)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2002 - 7 B 11.02 (https://dejure.org/2002,19473)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 7 B 11.02 (https://dejure.org/2002,19473)
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungsgenehmigung zur Nachrüstung einer genehmigungsbedürftigen Anlage zur Verbrennung von Industrieabfällen - Nebenbestimmung eines Verwaltungsakts zur kontinuierlichen Messung näher bestimmter Emissionen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2002 - 7 B 11.02
    Der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens oder aktenkundiger Tatsachen in den Entscheidungsgründen auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach der Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; …

    2.1 Die Beschwerde sieht darin, dass das Normenkontrollgericht den Bebauungsplan allein aus einem Grund für unwirksam erklärt hat, den der Antragsteller selbst nicht geltend gemacht hat, eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2002 - BVerwG 7 B 11.02 - (Buchholz 406.25 § 31 BImSchG Nr. 2) und vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - (BVerwGE 116, 188 ), in denen die "Mahnung" ausgesprochen wird, die Tatsachengerichte sollten sich nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben.
  • LSG Bayern, 22.07.2020 - L 13 R 566/19

    Zur Zulässigkeit eines Überprüfungsantrags während des gerichtlichen Verfahrens

    Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung und der Gerichte, bei Überprüfungsanträgen ungefragt in eine Fehlersuche einzutreten und mit einer rechtlichen Prüfung von vorne zu beginnen, wenn sich eine Rechtswidrigkeit des zu überprüfenden Bescheides weder aus dem Vorbringen noch wegen offenkundiger Mängel aufdrängt (zur ungefragten Fehlersuche vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 31.05.2002 - 7 B 11/02 - BVerwG, Urteil vom 08.03.2017 - 4 CN 1/16 -).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 27.06

    Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem …

    Rn. 7 2.1 Die Beschwerde sieht darin, dass das Normenkontrollgericht den Bebauungsplan allein aus einem Grund für unwirksam erklärt hat, den die Antragstellerin selbst nicht geltend gemacht hat, eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2002 - BVerwG 7 B 11.02 - (Buchholz 406.25 § 31 BImSchG Nr. 2) und vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - (BVerwGE 116, 188 ), in denen die "Mahnung" ausgesprochen wird, die Tatsachengerichte sollten sich nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben.
  • VG Würzburg, 22.01.2013 - W 4 K 11.1137

    1) Zur Abgrenzung zwischen Genehmigungsinhaltsbestimmungen und Auflagen gemäß § …

    Das Bundesverwaltungsgericht (Ue. vom 13.2.1997 Az. 7 C 45/95 und vom 31.5.2002 Az. 7 B 11/02 - beide juris) geht ebenso wie das Oberverwaltungsgericht Münster (U. v. 25.10.2001 Az. 21 A 1022/979 - juris) und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (U.v. 15.3.1995 Az. 7 K 1182/93 - juris) bei der behördlichen Verpflichtung zur Übermittlung der kontinuierlich aufzuzeichnenden Emissionsdaten im Wege der Datenfernübertragung von einer Nebenbestimmung, nämlich einer Auflage, aus.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2019 - 4 L 115/18

    Relevanz außerhalb der Darlegungsfrist eintretender Änderungen der Rechtslage; …

    Rn. 22 "Die Beschwerde sieht darin, dass das Normenkontrollgericht den Bebauungsplan allein aus einem Grund für unwirksam erklärt hat, den der Antragsteller selbst nicht geltend gemacht hat, eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2002 - BVerwG 7 B 11.02 - (Buchholz 406.25 § 31 BImSchG Nr. 2) und vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - (BVerwGE 116, 188 ), in denen die "Mahnung" ausgesprochen wird, die Tatsachengerichte sollten sich nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben.
  • SG Kassel, 30.05.2022 - S 1 U 91/18
    Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung und der Gerichte, bei Überprüfungsanträgen ungefragt in eine Fehlersuche einzutreten und mit einer rechtlichen Prüfung von vorne zu beginnen, wenn sich eine Rechtswidrigkeit des zu überprüfenden Bescheides weder aus dem Vorbringen noch wegen offenkundiger Mängel aufdrängt (zur ungefragten Fehlersuche vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 31.05.2002 - 7 B 11/02 - BVerwG, Urteil vom 08.03.2017 - 4 CN 1/16 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2003 - 21 A 5001/99

    Rechtmäßigkeit der Anordnung zu Messungen für die Schadstoffe Kohlenmonoxid und …

    Rn. 7 Vgl. das den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannte, nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 31. Mai 2002 - 7 B 11.02 - rechtskräftige Urteil des Senats vom 25. Oktober 2001 - 21 A 1022/97 -, UA S. 17f.
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