Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Entlassung eines Schülers als Ordnungsmaßnahme
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 86 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 9, Abs. 7, Abs. 13, Art. 87 BayEUG, § 17 RSO, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO
Schulrecht: Umfassende Aufklärungspflicht bei Entlassung von der Schule | Entlassung von der Schule; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Gerichtliche Überprüfung pädagogischer Wertungen; Unzureichende Aufklärung und Dokumentation des Sachverhalts durch die Schule; ... - rabüro.de
Zur Rechtswidrigkeit einer Schulentlassung als Ordnungsgemaßnahme
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 86 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 9, Abs. 7, Abs. 13, Art. 87 BayEUG, § 17 RSO, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO
Schulrecht: Umfassende Aufklärungspflicht bei Entlassung von der Schule | Entlassung von der Schule; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Gerichtliche Überprüfung pädagogischer Wertungen; Unzureichende Aufklärung und Dokumentation des Sachverhalts durch die Schule; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayEUG Art. 86 Abs. 13 S. 1, 3
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung und Dokumentation des Sachverhalts bzgl. der Entlassung eines Schülers von der Schule - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Entlassung aus der Schule - Sachverhaltsaufklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung und Dokumentation des Sachverhalts bzgl. der Entlassung eines Schülers von der Schule
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 20.07.2011 - AN 2 K 09.1305
- VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
- VGH Bayern, 29.06.2012 - 7 B 11.2651
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 815
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85
Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
Die Unerweislichkeit geht nach den Grundsätzen der Verteilung der materiellen Beweislast zu Lasten der Beklagten (vgl. BVerwG vom 13.10.1988 BVerwGE 80, 290/296 m.w.N.;… Geiger in: Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, RdNr. 2a zu § 86). - VGH Bayern, 19.02.2008 - 7 B 06.2352
Feststellungsinteresse bei Entlassung aus dem Gymnasium; Amokdrohungen eines …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
Bei einer Entlassung von der Schule ist ein Rehabilitationsinteresse zu bejahen, wenn nachteilige Auswirkungen auf die weitere schulische oder berufliche Laufbahn nicht ausgeschlossen werden können (BayVGH vom 19.2.2008 BayVBl 2009, 343). - VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 9 S 938/09
Ausschluss eines Schülers aus dem Unterricht wegen Beleidigung
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
Außerdem muss die Schule den Sachverhalt umfassend und zeitnah aufklären und ihre Ermittlungen sorgfältig dokumentieren (Kiesl/Stahl, Das Schulrecht in Bayern, Art. 86 BayEUG RdNr. 15, vgl. auch VGH BW vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 764).
- VGH Bayern, 04.06.2012 - 7 CS 12.451
Entlassung von der Schule; Bedrohung eines Mitschülers mit einem Klappmesser
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
So kann beispielsweise die als ernsthaft empfundene Bedrohung eines Mitschülers mit einem Messer die Entlassung von der Schule rechtfertigen (BayVGH vom 4.6.2012 Az. 7 CS 12.451). - VGH Bayern, 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801
Entlassung von der Schule wegen Filmens sexueller Handlungen
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
Bestreitet ein Schüler die Feststellung, auf denen die Entscheidung beruht, so hat das Gericht dem nachzugehen (…vgl. BayVGH vom 19.2.2008 a.a.O. S. 344 und vom 18.5.2009 Az. 7 ZB 08.1801). - VGH Bayern, 26.01.2010 - 7 C 09.2870
Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussicht; Ausschluss vom Schulbesuch wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
Auch wenn der Schulleiter hierfür ausdrücklich "Art. 86 Abs. 2 Satz 5 BayEUG" (richtig: Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BayEUG) als Rechtsgrundlage angegeben hat, dürfte eher ein auf Art. 86 Abs. 13 Satz 1 BayEUG gestützter Ausschluss vom Besuch der Schule als Sofortmaßnahme zur Gefahrenabwehr gemeint gewesen sein (vgl. hierzu BayVGH vom 26.1.2010 Az. 7 C 09.2870), der allerdings nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens ist und durch den - wie sich aus Art. 86 Abs. 13 Satz 3 BayEUG ergibt - auch kein Verbrauch einer späteren Ordnungsmaßnahme eintritt.
- VG München, 21.07.2015 - M 3 K 14.2396
Unwahre Tatsachenbehauptung über Lehrkraft und Mitschüler - fehlende …
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn. 13) hat sich damit die mit Bescheid vom ... Mai 2014 verfügte Entlassung von der Schule auf andere Weise erledigt (Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG).Für die Wahl der Ordnungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist maßgeblich, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 BV und Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, vg... U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn. 19, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 15).
Weiter ist überprüfbar, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat und ob die pädagogische Bewertung der Schule angemessen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn.20, B.v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - juris Rn. 22, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 15).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - 19 E 477/20
Schulentlassung nach Schlägerei rechtswidrig
Rn. 30 Zum bayerischen Schulrecht: Bay. VGH, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 B 11.2651 -, juris, Rn. 18. - VG Bayreuth, 30.05.2022 - B 3 K 20.1418
Androhung der Entlassung von der Schule, verschärfter Verweis, Gewaltanwendung, …
Die Unerweislichkeit geht nach den Grundsätzen der Verteilung der materiellen Beweislast zulasten des Beklagten (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - BeckRS 2012, 52873 Rn. 17 ff.).Die Ordnungsmaßnahme der Androhung der Entlassung darf dabei zur Schwere des zu ahndenden oder zu unterbindenden Verhaltens eines Schülers nicht außer Verhältnis stehen (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.1993 - 7 CS 93.1736 - BayVBl 1994, 346; U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - BeckRS 2012, 52873 Rn. 19).
Sie haben insbesondere zu kontrollieren, ob die Lehrerkonferenz bzw. der Disziplinarausschuss mit der Maßnahme gegen die vorstehend dargelegten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit verstoßen hat (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - BeckRS 2012, 52873 Rn. 20).
Auch nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in seinem Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 B 11.2651 - (BeckRS 2012, 52873 Rn. 17) kann bei massiver Gewaltanwendung oder - androhung gegenüber Mitschülern je nach den Umständen des Einzelfalls sogar die Entlassung als Ordnungsmaßnahme in Betracht kommen, insbesondere die als ernsthaft empfundene Bedrohung eines Mitschülers mit einem Messer.
- VG Mainz, 22.01.2020 - 3 K 131/19
Schulausschluss wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln; Anhörung eines …
Er unterliegt damit - wie etwa pädagogische Werturteile im Prüfungsrecht - nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, die sich darauf zu beschränken hat, ob die Gesamtkonferenz den ihr zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum erkannt, seine Grenzen gewahrt, seiner Ausfüllung einen vollständigen und zutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe beachtet sowie keine sachfremden Erwägungen angestellt hat (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 14. August 2013, a.a.O. = juris Rn. 5; BayVGH, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 B 11.2651 -, BayVBl 2013, 118 = juris Rn. 20).Insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast bei der Schule (…vgl. Rux/Niehues, a.a.O. Rn. 449), der es obliegt, den Sachverhalt umfassend und zeitnah aufklären und ihre Ermittlungen sorgfältig zu dokumentieren (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Juni 2012, a.a.O. = juris Rn. 18; VGH BW…, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 9 S 938/09 -, NVwZ-RR 2009, 764 = juris Rn. 15).
Kommt sie dieser Obliegenheit nicht oder nur unzureichend nach, geht die spätere Unerweislichkeit des von ihr angenommenen Sachverhalts nach den Grundsätzen der Verteilung der materiellen Beweislast zu ihren Lasten (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Juni 2012, a.a.O. = juris Rn. 17 m.w.N.).
- VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969
Entlassung von der Realschule
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. U.v. 13.6.2012 - 7B 11.2651 - BayVBl 2013, 118; B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris) kommt es für die Wahl der Ordnungsmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit (Art. 86 Abs. 1 BayEUG) vor allem darauf an, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 der Verfassung des Freistaates Bayern (BV), Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH, B.v. 2.9.1993 - 7 CS 93.1736 - BayVBl 1994, 346, m.w.N.).Dies gilt insbesondere für die Entlassung von der Schule, die empfindlich in die Rechtsstellung des betroffenen Schülers eingreift und - trotz der Möglichkeit, die Schullaufbahn an einer anderen Schule fortzusetzen - mit erheblichen Nachteilen verbunden ist (BayVGH U.v. 13.6.2012, a.a.O., Rn 19).
Bestreitet ein Schüler die Feststellungen, auf denen die Entscheidung der Lehrerkonferenz bzw. des Disziplinarausschusses beruht, so hat das Gericht dem nachzugehen (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - a.a.O. und vom 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - BayVBl 2009, 343 m.w.N.).
- VG München, 20.06.2023 - M 3 K 20.6488
Erfolgreiche Klage eines Schülers gegen einen verschärften Verweis
Für die Wahl der Ordnungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist maßgeblich, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 BV und Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn. 19, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 15).Weiter ist überprüfbar, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat und ob die pädagogische Bewertung der Schule angemessen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn.20, B.v. 11.10.2021, 7 CS 12.2187 - juris Rn. 14;… B.v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - juris Rn. 22;… B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 15).
Die spätere Unerweislichkeit des von der Schule angenommenen Sachverhalts geht nach den Grundsätzen der Verteilung der materiellen Beweislast zu ihren Lasten (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Leitsatz, Rn. 17 m.w.N.;… Rux/Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 455;… VG Gelsenkirchen, U.v. 20.10.2010 - 4 K 2662/08 - juris Rn. 29; BVerwG, U.v.13.10.1988 - 5 C 35/85 - juris).
- VGH Bayern, 06.08.2026 - 7 CS 26.1196
Entlassung von der Schule, unzureichend aufgeklärter bzw. nachgewiesener …
Bestreitet ein Schüler die Feststellungen, auf denen die schulische Entscheidung beruht, hat das Gericht dem nachzugehen (stRspr, z.B. BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn. 18 ff.;… BayVGH, U.v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - juris Rn. 22;… BayVGH, B.v. 2.9.1993 - 7 CS 93.1736 - juris Rn. 18).Die (spätere) Unerweislichkeit des von der Schule der Ordnungsmaßnahme zu Grunde gelegten Sachverhalts geht nach den Grundsätzen der Verteilung der Feststellungslast zu ihren Lasten (vgl. BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn. 17 f.;… Lindner/Stahl, Das Schulrecht in Bayern, Stand 1.7.2026, Nr. 15.3 zu Art. 86 BayEUG Rn. 18).
- VG Düsseldorf, 04.04.2025 - 18 L 1171/25
Schüler wegen Angriffs auf Obdachlosen zu Recht mit sofortiger Wirkung von der …
Rn. 14 Vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 B 11.2651 -, juris, Rn. 20; VG München, Urteil vom 21. April 2021 - M 3 K 17.5634 -, juris, Rn. 22. - VGH Bayern, 22.07.2015 - 7 CS 15.1231
Entlassung von der Schule
Außerdem muss die Schule den Sachverhalt umfassend und zeitnah aufklären und ihre Ermittlungen sorgfältig dokumentieren (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris;… Kiesl/Stahl, Das Schulrecht in Bayern, Art. 86 BayEUG Rn. 15).Rn. 17 Der nicht näher substantiierte Hinweis, die Mutter des Antragstellers habe sich bei einem Gespräch mit der stellvertretenden Schulleiterin am 11. März 2015 (das in den Akten indes auch nicht - etwa durch einen entsprechenden Vermerk oder ein kurzes Gesprächsprotokoll - dokumentiert ist), lediglich "schützend vor ihren Sohn gestellt" genügt diesen Verfahrensanforderungen ebenfalls nicht und liefert insbesondere auch nicht den nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast (vgl. dazu in einem ähnlichen Fall BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris m.w.N.) der Schule obliegenden Nachweis, dass und mit welchem Inhalt ein derartiges Gespräch stattgefunden hat.
- VG Regensburg, 30.04.2015 - RO 2 K 14.1784
Androhung der Entlassung; Beibringen einer Verletzung im Bereich des Auges einer …
Die Erfordernisse, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 13.6.2012 (Az. 7 B 11.2651- juris) aufgestellt hat, sind eingehalten.Rn. 52 Danach kann ein tätlicher Angriff, etwa die Bedrohung mit einem Messer wie auch die Verbreitung und von massiven Beleidigungen und Drohungen im Internet gegenüber Mitschülern u. U. sogar eine Entlassung rechtfertigen (vgl. BayVGH, B. v. 13.8.2001- 7 ZS 01.1428 - juris; BayVGH, U. v.13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris; B. v. 4.6.2012 - 7 CS 12.451 - juris).
- VG München, 21.04.2015 - M 3 K 13.2621
Androhung der Entlassung
- VG Regensburg, 04.02.2020 - RO 3 S 20.11
Rechtmäßige Ordnungsmaßnahme - Schulentlassung
- OVG Sachsen, 17.05.2023 - 2 B 74/23
Schulausschluss; Anhörung; Interessenabwägung; neue Tatsachen
- VG München, 10.08.2022 - M 3 S 22.3412
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Entlassung von der Schule
- VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.970
Vorläufiger Rechtsschutz; Entlassung von der Realschule
- VG München, 21.04.2021 - M 3 K 17.5634
Entlassung von der Schule wegen Posts in sozialen Netzwerken
- VG Ansbach, 07.12.2017 - AN 2 K 17.00752
Androhung der Entlassung wegen wiederholter Unterrichtsstörungen
- VG Ansbach, 18.07.2017 - AN 2 K 17.00116
Entlassung eines Schülers wegen schulicher Gefährdung
- VG Düsseldorf, 09.01.2026 - 18 L 4221/25
Entlassung von der Schule, schweres Fehlverhalten, Schulfrieden, Androhung der …
- OVG Hamburg, 23.05.2025 - 1 Bs 43/23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Umsetzung in die Parallelklasse als schulische …
- VG Ansbach, 05.04.2023 - AN 2 S 23.616
Schulentlassung, Hinweis auf möglichen Antrag zur Anhörung einer Lehrkraft des …
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.06.2012 - 7 B 11.2651 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 20.07.2011 - AN 2 K 09.1305
- VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
- VGH Bayern, 29.06.2012 - 7 B 11.2651
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.11.2002 - 4 C 5.01
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2012 - 7 B 11.2651
Ist - wie hier - die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren im Urteil nicht enthalten, so ist sie auf Antrag durch Beschluss nachzuholen (BVerwG vom 18.11.2002 NVwZ-RR 2003 S. 246 m.w.N.). - VGH Bayern, 25.02.2009 - 8 B 07.197
Keine Reinigungs- und Räumpflicht des Anliegers bei Straße am Rand einer Ortslage
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2012 - 7 B 11.2651
Hierfür ist das Berufungsgericht zuständig, solange das Verfahren in der Rechtsmittelinstanz noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist (BayVGH vom 25.3.2009 BayVBl 2009 S. 702).
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2018 - 12 S 1536/18
Erledigung der Hauptsache; vorbereitendes Verfahren; Zuständigkeit des …
Für die Entscheidung über die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist das Berufungsgericht zuständig, solange das Verfahren in der Rechtsmittelinstanz noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist (Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.06.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 04.03.2002 - 7 S 1651/01 - juris Rn. 57; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21.12.2006 - 7 A 4561/05 - juris Rn. 1).
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