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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2008 - 7 B 11180/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38345
OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2008 - 7 B 11180/07 (https://dejure.org/2008,38345)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.01.2008 - 7 B 11180/07 (https://dejure.org/2008,38345)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 7 B 11180/07 (https://dejure.org/2008,38345)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2008 - 7 B 11180/07
    Ausschlaggebend ist dafür bereits, dass angesichts der Bedeutung der Statusentscheidung über die Staatsbürgerschaft (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006, = NVwZ 2006, 807) ein solch überwiegendes öffentliches Vollziehungsinteresse im Hinblick auf die Rücknahme in der Regel nur angenommen werden kann, wenn diese sich bereits aufgrund der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als offensichtlich rechtmäßig erweist.

    Infolge der aus verfassungsrechtlichen Gründen nur eingeschränkten Anwendbarkeit des § 48 Abs. 1 VwVfG auf die Rücknahme einer Einbürgerung (vgl. dazu BVerfG, NVwZ 2006, 807, 809, 811) ist zu berücksichtigen, dass eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage insoweit nur vorliegt, wenn es sich um die Erwirkung der Einbürgerung durch Täuschung oder ein vergleichbares vorwerfbares Verhalten - wie etwa Bestechung oder Bedrohung - handelt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2007, 5 B 132/07 - juris - VGH BW, Urteil vom 17. September 2007, 13 S 2794/06, AuAS 2007, 264 sowie juris; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 1. März 2007, 5 BV 05.1783 - juris -) und zudem eine zeitnahe Reaktion erfolgt ist (vgl. BVerfG;… VGH BW, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 132.07

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Einbürgerung, verfassungsfeindliche …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2008 - 7 B 11180/07
    Infolge der aus verfassungsrechtlichen Gründen nur eingeschränkten Anwendbarkeit des § 48 Abs. 1 VwVfG auf die Rücknahme einer Einbürgerung (vgl. dazu BVerfG, NVwZ 2006, 807, 809, 811) ist zu berücksichtigen, dass eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage insoweit nur vorliegt, wenn es sich um die Erwirkung der Einbürgerung durch Täuschung oder ein vergleichbares vorwerfbares Verhalten - wie etwa Bestechung oder Bedrohung - handelt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2007, 5 B 132/07 - juris - VGH BW, Urteil vom 17. September 2007, 13 S 2794/06, AuAS 2007, 264 sowie juris; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 1. März 2007, 5 BV 05.1783 - juris -) und zudem eine zeitnahe Reaktion erfolgt ist (vgl. BVerfG;… VGH BW, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06

    Zu den Voraussetzung für die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2008 - 7 B 11180/07
    Infolge der aus verfassungsrechtlichen Gründen nur eingeschränkten Anwendbarkeit des § 48 Abs. 1 VwVfG auf die Rücknahme einer Einbürgerung (vgl. dazu BVerfG, NVwZ 2006, 807, 809, 811) ist zu berücksichtigen, dass eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage insoweit nur vorliegt, wenn es sich um die Erwirkung der Einbürgerung durch Täuschung oder ein vergleichbares vorwerfbares Verhalten - wie etwa Bestechung oder Bedrohung - handelt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2007, 5 B 132/07 - juris - VGH BW, Urteil vom 17. September 2007, 13 S 2794/06, AuAS 2007, 264 sowie juris; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 1. März 2007, 5 BV 05.1783 - juris -) und zudem eine zeitnahe Reaktion erfolgt ist (vgl. BVerfG;… VGH BW, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 01.03.2007 - 5 BV 05.1783

    Einbürgerung; Ehe; eheliche Lebensgemeinschaft; Gescheiterte Ehe; Getrenntleben; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2008 - 7 B 11180/07
    Infolge der aus verfassungsrechtlichen Gründen nur eingeschränkten Anwendbarkeit des § 48 Abs. 1 VwVfG auf die Rücknahme einer Einbürgerung (vgl. dazu BVerfG, NVwZ 2006, 807, 809, 811) ist zu berücksichtigen, dass eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage insoweit nur vorliegt, wenn es sich um die Erwirkung der Einbürgerung durch Täuschung oder ein vergleichbares vorwerfbares Verhalten - wie etwa Bestechung oder Bedrohung - handelt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2007, 5 B 132/07 - juris - VGH BW, Urteil vom 17. September 2007, 13 S 2794/06, AuAS 2007, 264 sowie juris; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 1. März 2007, 5 BV 05.1783 - juris -) und zudem eine zeitnahe Reaktion erfolgt ist (vgl. BVerfG;… VGH BW, a.a.O.).
  • VG Mainz, 09.02.2018 - 4 L 1411/17

    Rücknahme einer Einbürgerung; einstweiliger Rechtsschutz; tatsächliche …

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, dem sich die Kammer anschließt, verlangt hierfür im Eilverfahren eine mehr als nur summarische Prüfung, wobei eine Abwägung zugunsten des öffentlichen Interesses allenfalls bei einem vollständig aufgeklärten Sachverhalt und dem Fehlen von Zweifeln an einem Offensichtlichkeitsurteil hinsichtlich der Erfüllung des rechtlichen Tatbestands naheliegen soll; die Fallgestaltung müsse insoweit gleichsam den Missbrauch auf der Stirn tragen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 6.8.2010 - 7 B 10849/10.OVG -, ESOVG; Beschluss vom 8.1.2008 - 7 B 11180/07.OVG -, ESOVG; vgl. auch BayVGH…, Beschluss vom 19.6.2002 - 5 CS 02.1101 -, juris Rn. 3, wonach die Veränderung des bestehenden Zustandes im Wege des Sofortvollzugs vor Bestandskraft des Bescheids bei Statusfragen wie der Staatsangehörigkeit grundsätzlichen unzulässig sein soll; VGH BW…, Beschluss vom 26.8.1993 - 13 S 2019/93 -, juris Rn. 1, wonach es bei der Rücknahme der Einbürgerung um eine Statusfrage gehe, die ihrer Natur nach nur einer endgültigen Klärung fähig sei; a.A. wohl HambOVG…, Beschluss vom 28.8.2001 - 3 Bs 102/01 -, juris Rn. 30; VG Saarland…, Beschluss vom 29.9.2016 - 2 L 1039/16 -, juris Rn. 11 im Hinblick auf die weitreichenden Folgen, die mit dem Besitz der Staatsangehörigkeit verbunden sind).
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