Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 7 B 11346/13.OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 19 Abs 4 GG
Kosten für Feuerwehreinsatz - aufschiebende Wirkung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufwendungsersatz vom Halter eines für Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr wegen eines beim Betrieb des Kfz entstandenen Schadens als öffentliche Abgaben oder Kosten
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 12.12.2013 - 5 L 955/13
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 7 B 11346/13.OVG
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90
Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 7 B 11346/13
Das ist der Fall, wenn der Hoheitsträger sich mit ihrer Hilfe eine Einnahmequelle erschließt, die es ihm ermöglicht, seine eigenen Ausgaben voll oder jedenfalls teilweise zu decken (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1992 - 4 C 30/90 -, juris, Rn. 17). - OVG Thüringen, 14.02.2008 - 3 EO 838/07
Brand- und Katastrophenschutz einschließl. Rettungsdienstrecht; Feuerwehr; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 7 B 11346/13
Es handelt sich um den Kostenersatz für konkrete Aufwendungen der Antragsgegnerin (ebenso zu einem Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz ThürOVG, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 EO 838/07 -, juris, Rn. 2). - VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06
Zur Frage der sofortigen Vollziehbarkeit eines Leistungsbescheids über die Kosten …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 7 B 11346/13
Hierzu zählen nicht die durch die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles geprägten Kostenerstattungsansprüche, mit denen die Behörde den Ersatz von finanziellen Aufwendungen geltend macht, durch die sie der Sache nach für den Schuldner in Vorlage getreten ist (VGH BW, Beschluss vom 27. November 2006 - 1 S 1925/06 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).
- BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03
Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Fristversäumnis; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 7 B 11346/13
Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist allerdings allein entscheidend, dass es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Antragsgegners gelangte (BVerfG, Beschluss vom 29. August 2005 - 1 BvR 2138/03 -, juris, Rn. 8). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.1972 - 2 B 11/72
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 7 B 11346/13
Denn ist im Hauptsacheverfahren durch eine Beweisaufnahme zu klären, ob innerhalb der Frist ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist, erscheint es nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht interessengerecht, dass vor einer abschließenden Klärung dieser Frage, die Verwaltung den Bescheid vollziehen darf (vgl. hierzu zur Fallgestaltung, dass ein nicht offensichtlich aussichtsloser Wiedereinsetzungsantrag gestellt ist, OVG RP Beschluss vom 28. Februar 1972 - 2 B 11/72 -, AS 12, 311). - OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.1975 - 1 B 24/75
Voraussetzungen der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines verspätet …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 7 B 11346/13
Mithin besteht auch kein Bedürfnis für eine Sicherung von Rechten des Bescheidadressaten während eines Hauptsacheverfahrens (vgl. OVG RP, Beschluss vom 11. September 1975 - 1 B 24/75 -, AS 14, 71;… Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: September 2011, § 80 Rn. 84).
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2016 - 1 S 1750/16
Schreiben der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung als Widerspruch
Aufwendungen, die vom Halter eines für Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr wegen eines beim Betrieb seines Kraftfahrzeuges entstandenen Schadens verlangt werden, unterfallen weder als öffentliche Abgaben noch als öffentliche Kosten diesem Ausschlusstatbestand (vgl. ausf. OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 12.02.2014 - 7 B 11346/13 - juris). - VG Aachen, 02.02.2015 - 6 L 858/14
Kosten; Feuerwehr; aufschiebende Wirkung
Bei der Anforderung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes auf der Grundlage von § 41 Abs. 2 Nr. 3 FSHG i.V.m. einer kommunalen Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr handelt es sich nach der Rechtsprechung der Kammer nämlich nicht um öffentliche Abgaben oder Kosten nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, bei denen die aufschiebende Wirkung einer Klage kraft Gesetzes entfällt (vgl. Beschluss der Kammer vom 4. Mai 2007 - 6 L 121/07 -, veröffentlicht unter http://www.nrwe.de; ebenso: OVG Rh-Pf, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 7 B 11346/13 - OVG Thüringen, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 EO 838/07 -, beide ). - VG Minden, 12.05.2022 - 3 L 266/22
Aufschiebende Wirkung, öffentliche Abgaben und Kosten, Feuerwehrkosten, Entgelt, …
Rn. 12 Vgl. ThürOVG, Beschluss vom 14.02.2008 - 3 EO 838/07 -, juris, Rn. 4 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.02.2014 - 7 B 11346/13 -, juris, Rn. 5; VG Aachen, Beschluss vom 07.05.2007 - 6 L 121/07 -, juris, Rn. 14 ff.; Beschluss vom 02.02.2015 - 6 L 858/14 -, juris, Rn. 2; Tellenbröker, in: Kamp/Stegemann, Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen, BHKG, 48. EL Mai 2022, § 52 Rn. 78.Rn. 14 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 06.06.1988 - 18 B 2224/87 -, juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2006 - 1 S 1925/06 -, juris, Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.02.2014 - 7 B 11346/13 -, juris, Rn. 7; ThürOVG, Beschluss vom 14.02.2008 - 3 EO 838/07 -, juris, Rn. 4 f.; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 61.
- VG Lüneburg, 29.03.2021 - 3 B 3/21
Abgaben, öffentliche; Gebühr, Feuerwehr
Gebühren für Leistungen der Feuerwehr sind damit öffentliche Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (VG Lüneburg, Beschl. v. 11.5.2016 - 5 B 73/16 -, V. n. b.;… Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, Stand: Oktober 2020, § 5 Rn. 1179;… so auch für Kostenerstattungsansprüche nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz Hess. VGH, Beschl. v. 3.5.2016 - 5 B 603/16 -, juris Rn. 3;… a. A. für das jeweilige Landesrecht Thüringisches OVG, Beschl. v. 14.2.2008 - 3 EO 838/07 -, juris Rn. 3 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.2.2014 - 7 B 11346/13 -, juris Rn. 5 ff. ;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.8.2011 - 4 CS 11.504 -, juris Rn. 7 ff.; offengelassen für das niedersächsische Landesrecht vom Nds. OVG, Beschl. v. 6.7.2018 - 11 ME 191/18 -, V. n. b.). - VG Saarlouis, 17.06.2016 - 5 L 743/16
Bauplanungs-, Bauordnungs- und StädtebauförderungsrechtDem Widerspruch gegen die …
Bei den Kosten der Ersatzvornahme handele es sich indes nicht um öffentliche Abgaben oder Kosten in diesem Sinne.(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom - 7 B 11346/13 - ThürOVG…, Beschluss vom 14.02.2008 - 3 EO 838/07 -, juris Rn. 2; VGH BW…, Beschluss vom 27.11.2006 - 1 S 1925/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.) Auch fehle es an der nach § 39 SVwVfG erforderlichen Begründung. - VG Braunschweig, 06.02.2025 - 4 B 321/24
Aufschiebende Wirkung; Feuerwehrkosten; öffentliche Abgaben und Kosten
Ob und in welchem Umfang ein Hoheitsträger in einem Haushaltsjahr Kosten für entgeltliche Feuerwehreinsätze wird vereinnahmen können, kann dieser deshalb im Vorfeld nicht absehen, da weder die Anzahl der Feuerwehreinsätze an sich, noch der Anteil derer, die entgeltlich erfolgen, im Vorhinein bekannt ist (so Thür. OVG…, Beschluss vom 14.02.2008 - 3 EO 838/07 -, juris Rn. 3 ff.; Bay. VGH…, Beschluss vom 18.08.2011 - 4 CS 11.504 -, juris Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.02.2014 - 7 B 11346/13 -, juris Rn. 5 f., die eine Qualifizierung als öffentliche Abgabe i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO ablehnen und somit von einer aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Kostenbescheid ausgehen).
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