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| OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2003 - 7 B 11599/03 |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. November 2003 - 7 B 11599/03 (https://dejure.org/2003,22093)
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Volltextveröffentlichung
- archive.org
Drogen - Der drei- bis viermalige Konsum von Cannabis rechfertigt nicht die Annahme des regelmäßigen Konsums
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 05.09.2003 - 3 L 2130/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2003 - 7 B 11599/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2003 - 7 B 11599/03
Hiervon ausgehend schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 30. Mai 2003 - 10 S 1907/02 -, ZfS 2003, 474) und des Bay. Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 -, ZfS 2003, 429) an, die unter Auswertung der Gutachten von Kannheiser (NZV 2000, 57ff) und Berghaus (zfs 2002, 454) übereinstimmend zu dem Ergebnis gelangt sind, dass von einem regel- bzw. gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsum im Blick auf die Fahreignung nur dann gesprochen werden kann, wenn täglicher oder zumindest nahezu täglicher Konsum vorliegt. - VGH Baden-Württemberg, 30.05.2003 - 10 S 1907/02
Fahreignung und regelmäßiger Konsum von Drogen, hier: Cannabis.
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2003 - 7 B 11599/03
Hiervon ausgehend schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 30. Mai 2003 - 10 S 1907/02 -, ZfS 2003, 474) und des Bay. Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 -, ZfS 2003, 429) an, die unter Auswertung der Gutachten von Kannheiser (NZV 2000, 57ff) und Berghaus (zfs 2002, 454) übereinstimmend zu dem Ergebnis gelangt sind, dass von einem regel- bzw. gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsum im Blick auf die Fahreignung nur dann gesprochen werden kann, wenn täglicher oder zumindest nahezu täglicher Konsum vorliegt. - VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082
Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2003 - 7 B 11599/03
Hiervon ausgehend schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 30. Mai 2003 - 10 S 1907/02 -, ZfS 2003, 474) und des Bay. Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 -, ZfS 2003, 429) an, die unter Auswertung der Gutachten von Kannheiser (NZV 2000, 57ff) und Berghaus (zfs 2002, 454) übereinstimmend zu dem Ergebnis gelangt sind, dass von einem regel- bzw. gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsum im Blick auf die Fahreignung nur dann gesprochen werden kann, wenn täglicher oder zumindest nahezu täglicher Konsum vorliegt.
- VG Neustadt, 27.07.2005 - 3 L 1181/05
Anspruch des Fahrerlaubnisinhabers, in eine ergänzende Stellungnahme der …
Dieser setzt aber nach der Rechtsprechung einen täglichen oder nahezu täglichen Konsum voraus (OVG Koblenz, Beschluss vom 12.11.2003 - 7 B 11599/03.OVG - m.w.N., veröffentlicht in: ESOVGRP). - VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11
Fahrerlaubnisrecht - Aufforderung zur Vorlage einer MPU nach Konsum von Cannabis
In Bezug auf Cannabis gilt Folgendes: Wenn regelmäßiger Konsum (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. November 2003 - 7 B 11599/03.OVG -, ESOVGRP; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Mai 2003 - 10 S 1907/02 - ZfS 2003, 474; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 -, ZfS 2003, 429) vorliegt, ist eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben.
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