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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.2003 - 7 B 118.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17153
BVerwG, 04.09.2003 - 7 B 118.02 (https://dejure.org/2003,17153)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.2003 - 7 B 118.02 (https://dejure.org/2003,17153)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 2003 - 7 B 118.02 (https://dejure.org/2003,17153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zielgerichteter Verlust des zu restituierenden Vermögenswertes aufgrund einer als unlautere Machenschaft zu bewertenden Maßnahme i.S.d. Schädigungstatbestands des § 1 Abs. 3 Vermögensgesetz (VermG) - Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft als eine unlautere Machenschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 7 B 118.02
    Hinzu kommen muss vielmehr als weitere Voraussetzung, dass die handelnden Behörden bewusst gegen § 105 Abs. 1 Buchst. b FGB der DDR verstoßen haben, um mit der Anordnung der Pflegschaft überhaupt erst den hoheitlichen Zugriff auf das Eigentum zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 zur Verletzung von Vorschriften über das Enteignungsverfahren).

    Damit übereinstimmend hat der Senat entschieden, dass allein in der Nichtbeteiligung des in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Eigentümers am Enteignungsverfahren keine unlautere Machenschaft i.S. des § 1 Abs. 3 VermG liegt (Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186; ebenso der 8. Senat für eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz ohne aktive Mitwirkung des Abwesenheitspflegers: Beschluss vom 20. März 2001 - BVerwG 8 B 19.01 -).

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96

    Abwesenheitspfleger; Pflegschaftsbestellung zum Verkauf; unlautere Machenschaft; …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 7 B 118.02
    Hieraus folgt, dass die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft noch nicht deshalb eine unlautere Machenschaft i.S. des § 1 Abs. 3 VermG darstellt, weil die Voraussetzungen für die Bestellung eines Abwesenheitspflegers nach § 105 Abs. 1 Buchst. b FGB der DDR nicht vorlagen (zu den Voraussetzungen bei einem Aufenthalt des Betroffenen in der Bundesrepublik Deutschland vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136 S. 413).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat die Bestellung eines Abwesenheitspflegers durch das Staatliche Notariat allein zum Zweck des Verkaufs an private Dritte als machtmissbräuchlich beurteilt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben waren und die Missachtung des Gesetzes durch das Staatliche Notariat den Zweck hatte, die Veräußerung des Grundstücks an die Erwerber überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136 S. 412; vgl. auch Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 18.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137).

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 7 B 118.02
    Voraussetzung ist, dass die Beweiswürdigung, die dem Tatsachenbereich zuzuordnen ist, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271; Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 28).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze; …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 7 B 118.02
    Voraussetzung ist, dass die Beweiswürdigung, die dem Tatsachenbereich zuzuordnen ist, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271; Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 28).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 7 B 118.02
    Nach Auffassung des Klägers steht das Urteil des Verwaltungsgerichts mit dem im Urteil des Senats vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 42 S. 108) aufgestellten Rechtssatz im Widerspruch, dass das Vermögensgesetz die Berücksichtigung so genannter Reserveursachen ausschließt, die gleichfalls zu dem Vermögensverlust geführt hätten.
  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 18.97

    Abwesenheitspfleger; Verkauf von Flüchtlingsvermögen; staatlicher Verwalter …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 7 B 118.02
    Dementsprechend hat der erkennende Senat die Bestellung eines Abwesenheitspflegers durch das Staatliche Notariat allein zum Zweck des Verkaufs an private Dritte als machtmissbräuchlich beurteilt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben waren und die Missachtung des Gesetzes durch das Staatliche Notariat den Zweck hatte, die Veräußerung des Grundstücks an die Erwerber überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136 S. 412; vgl. auch Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 18.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137).
  • BVerwG, 20.03.2001 - 8 B 19.01

    Prozessordnungsgemäße Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Annahme …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 7 B 118.02
    Damit übereinstimmend hat der Senat entschieden, dass allein in der Nichtbeteiligung des in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Eigentümers am Enteignungsverfahren keine unlautere Machenschaft i.S. des § 1 Abs. 3 VermG liegt (Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186; ebenso der 8. Senat für eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz ohne aktive Mitwirkung des Abwesenheitspflegers: Beschluss vom 20. März 2001 - BVerwG 8 B 19.01 -).
  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Hinzu kommen muss vielmehr als weitere Voraussetzung, dass die handelnden Behörden bewusst gegen § 105 Abs. 1 FGB-DDR verstoßen haben, um mit der Anordnung der Pflegschaft überhaupt erst den hoheitlichen Zugriff auf das Eigentum zu ermöglichen (BVerwG, Beschl. v. 4. September 2003 - 7 B 118.02 -, juris [Rn. 4];… BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 2004 - 7 B 129.04 -, juris [Rn. 6];… BVerwG, Beschl. v. 7. August 2007 - 8 B 55.07 -, juris [Rn. 3], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 49).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 129.04

    Feststellung vermögensrechtlicher Berechtigung hinsichtlich mehrerer Grundstücke; …

    Zweck der Anordnung einer Pflegschaft war es deshalb auch nicht, eine sonst nicht mögliche Enteignung erst zu ermöglichen (so bereits das Bundesverwaltungsgericht zur Inanspruchnahme nach dem Baulandgesetz: Beschluss vom 4. September 2003 - BVerwG 7 B 118.02 - juris).
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