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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.12.1991 - 7 B 118.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5277
BVerwG, 05.12.1991 - 7 B 118.91 (https://dejure.org/1991,5277)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1991 - 7 B 118.91 (https://dejure.org/1991,5277)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1991 - 7 B 118.91 (https://dejure.org/1991,5277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Planfeststellung für den Ausbau eines Bodensee-Yachthafens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88

    Planung von Erweiterungsflächen einer Mülldeponie; Teilbarkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1991 - 7 B 118.91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Teilbarkeit, Teilrechtswidrigkeit und damit auch Teilaufhebbarkeit von Planungsentscheidungen (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1988 - BVerwG 7 B 98.88 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 28 mit weiteren Nachweisen) bleibt ein Rechtsmangel, der lediglich einen abtrennbaren Teil der Planung betrifft, auf diesen Teil beschränkt, so daß der Planfeststellungsbeschluß auch nur in diesem Umfang gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufzuheben ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des …

    Rn. 229 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 1991 - 7 B 118.91 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 12.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16

    Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden

    Die Teilaufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen nur teilweiser Rechtswidrigkeit hat zur Voraussetzung, dass sich die fehlerbehaftete Regelung von der Gesamtregelung abtrennen lässt; dies hängt davon ab, ob der Planfeststellungsbeschluss auch ohne den aufzuhebenden Teil eine selbständige und rechtmäßige, vom Träger des Vorhabens und der Planfeststellungsbehörde so gewollte Planung zum Inhalt hat (BVerwG, Beschl. v. 05.12.1991 - BVerwG 7 B 118.91 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 12).
  • BVerwG, 21.02.1992 - 7 C 11.91

    Abfallrechtliche Planfeststellung: Prüfungszeitpunkt für Fragen des Gewässer- und …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Planfeststellungsbeschluß insgesamt aufzuheben, wenn er ohne den rechtswidrigen Teil nicht mehr eine selbständige und rechtmäßige, vom Träger des Vorhabens und der Planfeststellungsbehörde so gewollte Planung zum Inhalt hat (vgl. Beschluß vom 7. Dezember 1988 - BVerwG 7 B 98.88 - DVBl. 1989, 510 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 28 m. w. N.; Beschluß vom 5. Dezember 1991 - BVerwG 7 B 118.91 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 12 -).
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