Rechtsprechung
| BVerwG, 13.09.1983 - 7 B 119.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit einer zweiten juristischen Staatsprüfung - Hausarbeit als geeignetes Prüfungsinstrument - Einfluss von Täuschungshandlungen anderer Prüflinge auf das Prüfungsergebnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- facebook.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 21.04.2014)
Der niedersächsische "Klausurenverkäufer" - auch vor 30 Jahren zitterten zahlreiche Anwälte und Richter wegen Ihres Staatsexamens
Sonstiges
- spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.04.1983)
Juristen: Beistand aus der Kartei
Verfahrensgang
- VG Köln, 19.03.1982 - 6 K 2071/81
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.1983 - 15 A 1696/82
- BVerwG, 13.09.1983 - 7 B 119.83
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81
Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung
Auszug aus BVerwG, 13.09.1983 - 7 B 119.83
Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von dem in der Beschwerde angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1982 (BVerwGE 65, 323 [BVerwG 18.05.1982 - 7 C 24/81]) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO). - BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70
Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …
Auszug aus BVerwG, 13.09.1983 - 7 B 119.83
Daß die Hausarbeit in der zweiten juristischen Staatsprüfung ein geeignetes Prüfungsinstrument ist, hat der beschließende Senat in dem von der Beschwerde zitierten Urteil vom 7. Mai 1971 (BVerwGE 38, 105 [114]) festgestellt. - BVerwG, 12.01.1981 - 7 B 288.80
Bewertungsmaßstab von Prüfungsleistungen
Auszug aus BVerwG, 13.09.1983 - 7 B 119.83
Daß diese Auslegung Bundesrecht nicht verletzt, hat der beschließende Senat in dem Beschluß vom 12. Januar 1981 - BVerwG 7 B 288.80 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 137) festgestellt.
- BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93
Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen …
Den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts läßt sich entnehmen, daß der Ablauf des Prüfungsverfahrens des Klägers und die Bewertungen seiner Leistungen auch nicht mittelbar durch derartige Verfahrensfehler beeinflußt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. September 1983 - BVerwG 7 B 119.83 - Buchholz 421.0 Nr. 185). - BVerwG, 26.01.1994 - 6 C 2.92
Revision - Beschwerde - Rechtskraft - Wiederaufnahme - Ausschlußfrist - …
Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit am 13. September 1983 gefaßtem Beschluß (BVerwG 7 B 119.83) zurück. - OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 2 ME 234/15
Prüfung; Bewertungsmaßstab; Verfahrensfehler; zweite juristische Staatsprüfung; …
Der innerhalb einer insgesamt schwachen Prüfungsgruppe noch am besten abschneidende Mitprüfling kann also nicht allein deshalb bereits eine hervorragende Bewertung erhalten, ebenso wenig wie die Leistung des schwächsten Mitglieds einer insgesamt starken Prüfungsgruppe allein deswegen als unzureichend bewertet werden darf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.9.1983 - 7 B 119.83 -, v. 30.10.1984 - 7 B 111/84 -, jeweils juris;… Bay. VGH, Urt. v. 16.5.2012 - 7 B 11.2645 -, juris;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl., Rnr. 532).Rn. 9 2. Dahinstehen kann, ob - wovon der Antragsgegner ausgeht - eine Beeinflussung der Bewertung durch die rechtswidrig erlangten Noten eines anderen Kandidaten stets positiv nachgewiesen werden muss (so im Ergebnis BVerwG, Beschl. v. 13.9.1983 - 7 B 119.83 -, juris) oder ob es generell schon ausreicht, wenn die Beeinflussung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (…so Niehues/ Fischer/Jeremias, aaO., Rnr. 538;… vgl. auch OVG NW, Urt. v. 20.11.2012 - 14 A 755/11 -, NVwZ-RR 2013, 469, juris, wonach die Gefahr einer Verfälschung der Bewertungsgrundlagen ausreicht); denn zumindest im vorliegenden Fall ist aufgrund seiner Besonderheiten nur der geringere Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzusetzen.
- BVerwG, 07.09.1990 - 7 B 116.90
Ausgabe von Akten zu Prüfungszwecken nacheinander oder gleichzeitig an …
Dies hat der beschließende Senat in seinem dem Kläger bekannten Beschluß vom 13. September 1983 - BVerwG 7 B 119.83 - im einzelnen ausgeführt. - VGH Bayern, 16.05.2012 - 7 B 11.2645
Die Landeshauptstadt München "schummelt" nicht
Denn für die Prüfer ändert sich der Bewertungsmaßstab der einzelnen Prüfungsleistung nicht dadurch, dass sich infolge von Täuschungshandlungen die Prüfungsergebnisse verbessern und diese damit den Notendurchschnitt anheben (vgl. BVerwG vom 13.9.1983 Az. 7 B 119/83 RdNr. 5). - VGH Bayern, 16.05.2012 - 7 CE 11.2645
Die Landeshauptstadt München "schummelt" nicht
Denn für die Prüfer ändert sich der Bewertungsmaßstab der einzelnen Prüfungsleistung nicht dadurch, dass sich infolge von Täuschungshandlungen die Prüfungsergebnisse verbessern und diese damit den Notendurchschnitt anheben (vgl. BVerwG vom 13.9.1983 Az. 7 B 119/83 RdNr. 5). - BVerwG, 06.04.1984 - 7 C 26.84
Ausgestaltung der Anfechtung eines Prüfungsergebnisses in der zweiten …
Wenn Täuschungshandlungen in großem Umfang durchgeführt worden sind, so stellt dies die Prüfungsbehörde, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf den Senatsbeschluß vom 13. September 1983 - BVerwG 7 B 119.83 - zutreffend ausgeführt hat, vor die Aufgabe, die erschlichenen und damit rechtswidrigen Prüfungsergebnisse nachträglich festzustellen und zu prüfen, wie sie Täuschungsversuchen künftig wirksam begegnen kann. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1986 - 22 A 2737/85 (…Vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1971 - VII C 51.70 BVerwGE 35, 105 (113 f.); Beschl. v. 13.09.1983 7 B 119.83 - Buchholz 421.0 Nr. 185;… Seebass, NVwZ 1985, 521 (522) Guhl, Prüfungen im Rechtsstaat, 1978, S. 102 f.).
- BVerwG, 30.10.1984 - 7 B 111.84
Wiederholungsprüfung zum Zweck der Notenverbesserung im juristischen Staatsexamen …
Verfassungsbeschwerden gegen den Beschluß vom 6. April 1984 sowie gegen einen weiteren dieselbe Problematik betreffenden Beschluß des beschließenden Senats vom 13. September 1983 - BVerwG 7 B 119.83 - sind vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden (Beschlüsse vom 12. Dezember 1983 - 1 BvR 1457/83 - und vom 26. Juni 1984 - 1 BvR 772/84 -).
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