Rechtsprechung
| BVerwG, 31.07.2020 - 7 B 12.20 (7 B 13.19) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung; Zugrundelegung des Ergebnisses eines durch Schlussfeststellung der Flurbereinigungsbehörde abgeschlossenen Flurbereinigungsverfahrens der Planfeststellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - 20 D 33/18
- BVerwG, 20.05.2020 - 7 B 13.19
- BVerwG, 31.07.2020 - 7 B 12.20 (7 B 13.19)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 31.07.2020 - 7 B 12.20
Es kommt zwar im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis eine Rechtsauffassung vertritt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und BVerwG…, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 6 B 6.04 - juris Rn. 88ff.). - BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04
DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht …
Auszug aus BVerwG, 31.07.2020 - 7 B 12.20
Es kommt zwar im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis eine Rechtsauffassung vertritt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 6 B 6.04 - juris Rn. 88ff.). - BVerwG, 20.05.2020 - 7 B 13.19
Abwägungsfehler; Flurbereinigungsplan; Fortbestand des …
Auszug aus BVerwG, 31.07.2020 - 7 B 12.20
Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2020 - 7 B 13.19 - wird zurückgewiesen.
- BVerwG, 22.03.2021 - 7 A 1.21
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Hierauf kann eine Gehörsrüge ebenfalls nicht gestützt werden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 7 B 12.20 - juris Rn. 3).Mit der Bejahung der Unbeachtlichkeit behördlicher Verfahrensfehler hat das Gericht keine Rechtsauffassung vertreten, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 7 B 12.20 - juris Rn. 2 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
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