Rechtsprechung
| BVerwG, 18.05.1979 - 7 B 122.79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2629
Wird zitiert von ... (34)
- BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93
Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit - …
§ 86 Abs. 2 VwGO findet keine Anwendung, wenn - wie hier - das Berufungsgericht zulässigerweise von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, nach dem Verfahren gemäß § 130 a VwGO zu verfahren und damit von einer mündlichen Verhandlung abzusehen (Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 7). - BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83
Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche …
einen Beweisantrag schon vor der Anhörungsmitteilung des Berufungsgerichts gestellt hat, seit dem Beschluß vom 18.5.1979 Ä 7 B 122.79 Ä (Buchholz 312 EntlG Nr. 7) in ständ. Rechtspr. davon aus, daß es einer Vorabbescheidung des Beweisantrages durch einen gesonderten Beschluß des Berufungsgerichts nicht bedarf (vgl. dazu auch Beschluß vom 13.1. 1983 - 9 B 10527.82 Ä, Buchholz 312 EntlG Nr. 31). - BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89
Zulässigkeit der Zuständigkeit für die Überprüfung einer bundesbahnrechtlichen …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, daß es im vereinfachten Verfahren nach Art. 2 § 5 EntlG einer Vorabbescheidung des Beweisantrages nicht bedarf; § 86 Abs. 2 VwGO findet weder unmittelbar noch sinngemäß Anwendung (Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 7), da er mit dem vom Entlastungsgesetz angestrebten Ziel einer Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung nicht vereinbar ist.Durch die - gegebenenfalls erneute - Anhörung wird jedoch das Gegenteil bewirkt: Sie enthält nicht nur den Hinweis auf die konkret fallbezogene Möglichkeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, sondern damit zugleich auch darauf, daß es aus der Sicht des Gerichts auf die beantragte Beweiserhebung voraussichtlich nicht ankommen werde (vgl. Beschluß vom 18. Mai 1979 a.a.O. S. 10;… Urteil vom 28. Juni 1983 a.a.O. S. 21).
- BVerwG, 30.10.1992 - 7 B 152.92
Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an die …
Die vom Kläger aufgeworfene Frage Nr. 11 nach der Entscheidung über Beweisanträge bei Anwendung des Entlastungsgesetzes bzw. des Beschlußverfahrens nach § 130 a VwGO ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt: Für die Anwendung des § 86 Abs. 2 VwGO ist in diesem Falle grundsätzlich kein Raum; die gebotene Anhörung der Beteiligten ersetzt vielmehr eine Zurückweisung der Beweisanträge durch Beschluß nach § 86 Abs. 2 VwGO; einer nochmaligen Anhörung bedarf es nur dann, wenn sich die Prozeßsituation seit der ersten Anhörung wesentlich geändert hat (vgl. Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 7 = NJW 1979, 2629; Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5; Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - BayVBl. 1992, 537).Das Berufungsgericht hat indes nicht aufgrund mündlicher Verhandlung, sondern gemäß § 130 a VwGO zulässigerweise durch Beschluß entschieden, so daß § 86 Abs. 2 VwGO - wie unter I. 3 dargelegt - keine Anwendung findet (vgl. Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - a.a.O.).
- BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 1387.82
Entlastungsgesetz - Berufungsgericht - Berufung - Zurückweisung - Einstimmigkeit …
Das Bundesverwaltungsgericht geht seit dem Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - (Buchholz 312 Entlastungsgesetz Nr. 7) in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es im vereinfachten Verfahren nach dem Entlastungsgesetz einer Vorabbescheidung des Beweisantrages durch einen gesonderten Beschluß des Berufungsgerichts nicht bedarf (vgl. dazu auch Beschluß vom 13. Januar 1983 - BVerwG 9 B 10527.82 - Buchholz 312 Entlastungsgesetz Nr. 30). - BVerwG, 13.01.1983 - 9 B 10527.82
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr politischer Verfolgung …
Der Zurückweisung eines schriftsätzlich gestellten Beweisantrages durch begründeten Gerichtsbeschluß bedarf es daher grundsätzlich nicht (vgl. Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 7). - BVerwG, 09.12.1980 - 7 B 238.80
Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht - Anspruch auf …
Sollte die Beschwerde unter der behaupteten Verletzung des "Anspruchs auf Verwertung der angebotenen Beweismittel" auch eine Verletzung von § 86 Abs. 2 VwGO verstanden wissen wollen, so müßte sie - auch für den Fall entsprechender Darlegungen nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO - erfolglos bleiben, weil für die Anwendung des § 86 Abs. 2 VwGO grundsätzlich kein Raum ist, wenn das Berufungsgericht von der Möglichkeit des Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG Gebrauch macht, die Berufung ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen (Beschluß des beschließenden Senats vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 7]). - BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 166.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht für die Fälle, in denen der Berufungskläger einen Beweisantrag schon vor der Anhörungsmitteilung des Berufungsgerichts gestellt hat, seit dem Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - (Buchholz 312 EntlG Nr. 7) in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es einer Vorabentscheidung des Beweisantrages durch einen gesonderten Beschluß des Berufungsgerichts nicht bedarf (vgl. dazu auch Beschluß vom 13. Januar 1983 - BVerwG 9 B 10527.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 30). - BVerwG, 29.01.1987 - 9 B 10.87
Antrag auf politisches Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Auslösen …
Da es insbesondere keiner Vorabbescheidung über vor oder nach der Anhörungsmitteilung gestellte oder angekündigte Beweisanträge durch besonderen Beschluß gemäß § 86 Abs. 2 VwGO bedarf (Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 7 und Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32), konnte das Berufungsgericht - wie hier geschehen - darüber auch durch Beschluß nach Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG befinden. - BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 247.86
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl …
Da es insbesondere keiner Vorabbescheidung über vor oder nach der Anhörungsmitteilung gestellte oder angekündigte Beweisanträge durch besonderen Beschluß gemäß § 86 Abs. 2 VwGO bedarf (Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 7 und Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32), konnte das Berufungsgericht - wie hier geschehen - darüber auch durch Beschluß nach Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG befinden. - BVerwG, 20.09.1983 - 2 B 146.82
Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Behördenentscheidung für eine …
- BVerwG, 19.04.1990 - 2 B 161.89
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
- BVerwG, 12.10.1988 - 3 B 61.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anwendbarkeit des § 86 Abs. 2 …
- BVerwG, 15.03.1990 - 9 B 382.89
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei mangelnder Erfolgsaussicht der …
- BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 194.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 191.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 195.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 164.88
Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrages im …
- BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 169.88
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne mündliche …
- BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 156.88
Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrages im …
- BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 167.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 05.05.1988 - 9 B 130.88
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf Verfahrensfehler - …
- BVerwG, 05.05.1988 - 9 B 127.88
Beanstandung der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör - Rüge der …
- BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 244.86
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 268.86
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 245.86
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß gegen den …
- BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 246.86
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl …
- BVerwG, 13.09.1984 - 9 B 10611.83
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde - Einfluss von schriftsätzlich …
- BVerwG, 20.07.1984 - 1 B 87.84
Hinreichende Bezeichnung eines Aufklärungsmangels
- BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 121.82
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verletzung der gerichtlichen …
- BVerwG, 24.10.1984 - 4 B 198.84
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 27.10.1983 - 9 B 10211.83
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unterbliebene Einholung …
- BVerwG, 05.05.1988 - 9 B 129.88
Anspruch auf rechtliches Gehör im vereinfachten Verfahren - Berücksichtigung von …
- BVerwG, 15.12.1983 - 9 B 2773.82
Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung für Jeziden in der Türkei - …
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