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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.08.1989 - 7 B 123.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,25836
BVerwG, 24.08.1989 - 7 B 123.89 (https://dejure.org/1989,25836)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1989 - 7 B 123.89 (https://dejure.org/1989,25836)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1989 - 7 B 123.89 (https://dejure.org/1989,25836)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09

    Zu den Abschleppkosten bei Parken mit abgelaufenem Parkschein

    Wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehrere Stunden überschritten worden ist, ist das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeuges in der Regel keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG…, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.;… Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
  • VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19

    Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

    Ein konkretes Maß einer ordnungswidrigen Parkdauer setzt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar nicht voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.8.1989 - 7 B 123/89 -, juris).
  • OVG Hamburg, 03.02.2025 - 3 Bs 145/24

    Gebühren und Kosten der Umsetzung seines Fahrzeugs; Parken innerhalb einer …

    Fall von Parkuhren/Parkscheinen: OVG Hamburg, Urt. v. 27.4.1989, OVG Bf II 42/87, DAR 1989, 475 [Ls.]; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 24.8.1989, BVerwG 7 B 123/89, juris Os.; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.11.2009, 3 Bf 36/06, NordÖR 2010, 173, juris Rn. 33; Beschl. v. 20.2.2007, 3 Bf 86/07, n.v.; Beschl. v. 16.2.2011, 5 Bf 3/10, n.v.; Beschl. v. 2.2.2011, 5 So 153/10, n.v.) kann dies angenommen werden, wenn die erlaubte Parkzeit um eine Stunde überschritten ist.
  • VG Bremen, 25.08.2008 - 5 K 1644/08

    Das Nachlösen von Parkscheinen ist unzulässig - Abschleppen an …

    Wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehrere Stunden überschritten worden ist, ist das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Be- 7 schluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG…, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.;… Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
  • VG Düsseldorf, 29.09.2015 - 14 K 3962/15
    Rn. 27 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 06.07.1983 - 7 B 182.82 -, DVBl 1983, 1066 und vom 24.08.1989- 7 B 123.89 -, juris.
  • VG Bremen, 06.10.2008 - 5 K 3448/07

    Parken an Parkscheinautomaten ohne Parkschein

    Wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehr als 24 Stunden überschritten wird, ist das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG…, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.;… Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
  • VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07

    Parken in Anwohnerzone/am Parkscheinautomaten ohne Parkausweis und ohne …

    Wenn die Parkzeit an einem Parkscheinautomaten in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehrere Stunden - hier um mehr als viereinhalb Stunden - überschritten wird, ist das Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG…, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.;… Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
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