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| BVerwG, 18.12.1991 - 7 B 127.91 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kommunalwahl - Verbot des Doppelauftretens von Parteien und Wählergruppen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.07.1990 - 7 K 90.1564
- VGH Bayern, 22.05.1991 - 4 B 90.2875
- BVerwG, 18.12.1991 - 7 B 127.91
Papierfundstellen
- NVwZ 1992, 489
- DVBl 1992, 436
- DÖV 1992, 831
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 7 B 127.91
Zwar ist den Beschwerdeführern darin zuzustimmen, daß die Möglichkeiten der Grundrechtsverwirklichung von den Organisationsformen eines Verwaltungsapparates insofern abhängig sind, als nicht nur das formale Beratungs- und Entscheidungsverfahren eines Organs, sondern auch der Inhalt seiner Entscheidung durch seine Zusammensetzung tendenziell in einem allgemein qualitativen Sinn vorausbestimmt wird (vgl. insoweit BVerfGE 35, 79 ). - BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
Gemeindeparlamente
Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 7 B 127.91
Denn das von diesem Grundsatz umfaßte freie Wahlvorschlagsrecht für alle Wahlberechtigten (vgl. BVerfGE 41, 399 , 47, 253 ), das seinerseits eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Mitglieder der Parteien und Wählergruppen voraussetzt (BVerfGE 47, 253 ), verlangt nur, daß jede Partei und Wählergruppe mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen wird, nicht hingegen, daß sich dieselbe Gruppe - sei es offen oder verdeckt - mehrfach zur Wahl stellen darf. - BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 7 B 127.91
Denn das von diesem Grundsatz umfaßte freie Wahlvorschlagsrecht für alle Wahlberechtigten (vgl. BVerfGE 41, 399 , 47, 253 ), das seinerseits eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Mitglieder der Parteien und Wählergruppen voraussetzt (BVerfGE 47, 253 ), verlangt nur, daß jede Partei und Wählergruppe mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen wird, nicht hingegen, daß sich dieselbe Gruppe - sei es offen oder verdeckt - mehrfach zur Wahl stellen darf.
- VGH Hessen, 27.01.2005 - 8 UE 211/04
Kommunalwahl; Doppelauftreten einer Partei; notwendige Beiladung; …
Der Bayerische VGH hat mit seinem durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1991 - 7 B 127.91 - (NVwZ 1992, 489) bestätigten Urteil vom 22. Mai 1991 - 4 B 90.2875 - (VGHE By 44, 122 = BayVBl. 1991, 623) eine entsprechende Bestimmung des bayerischen Gemeindewahlrechts in diesem Sinne interpretiert und Folgendes ausgeführt:. - VerfGH Berlin, 06.12.2002 - VerfGH 192/01
Wahlprüfungsverfahren: Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2001 im Bezirk …
Denn das von diesem Grundsatz umfasste freie Wahlvorschlagsrecht für alle Wahlberechtigten (vgl. BVerfGE 42, 399 ; 47, 253 ), das seinerseits eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Mitglieder der Parteien und Wählergruppen voraussetzt, verlangt nur, dass jede Partei und Wählergruppe mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen wird, nicht hingegen, dass sich dieselbe Gruppe - sei es offen oder verdeckt - mehrfach zur Wahl stellen darf (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 7 B 127/91 - , NVwZ 1992, 489; vgl. ferner BayVerfGH, NVwZ-RR 1993, 569 ff.). - BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 23.93
Kein bundesverfassungsrechtliches Verbot des Doppelauftretens von Parteien bei …
Es trifft zwar zu, daß der erkennende Senat die Auffassung vertreten hat, das vom Grundsatz der Freiheit der Wahl umfaßte freie Wahlvorschlagsrecht verlange nur, daß jede Partei und Wählergruppe mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen werde, nicht hingegen, daß sich dieselbe Gruppe - sei es offen oder verdeckt - mehrfach zur Wahl stellen dürfe (vgl. Beschluß vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 7 B 127.91 - Buchholz 160 Nr. 36; ebenso Beschluß vom 10. Januar 1992 - BVerwG 7 B 167.91).
- BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 27.93
Verbot des Doppelauftretens von Parteien und Wählergruppen - Vereinbarkeit von …
Es trifft zwar zu, daß der erkennende Senat die Auffassung vertreten hat, das vom Grundsatz der Freiheit der Wahl umfaßte freie Wahlvorschlagsrecht verlange nur, daß jede Partei und Wählergruppe mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen werde, nicht hingegen, daß sich dieselbe Gruppe - sei es offen oder verdeckt - mehrfach zur Wahl stellen dürfe (vgl. Beschluß vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 7 B 127.91 - Buchholz 160 Nr. 36). - BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 41.92
Unterscheidungskriterium der Eigenständigkeit eines Wahlvorschlags - Politische …
Hierzu hat der beschließende Senat bereits in seiner Parallelentscheidung vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 7 B 127.91 - festgestellt, daß sich diese Frage einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeingültigen Klärung entzieht und die vom Berufungsgericht zu diesem Problemkreis in Anwendung irrevisiblen Landesrechts vertretene - vorliegend nicht nochmals ausdrücklich dargelegte - Auffassung (vgl. VGH München vom 22. Mai 1991 - 4 B 90.2875) bundesrechtlich nicht zu beanstanden ist. - OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12389/99 Es ist dabei unerheblich, ob man sich in diesem Zusammenhang zur Erfassung von "Umgehungsbestrebungen" der strengen oder der weiteren Auffassung in der Rechtsprechung anschließt (vgl. enger im Hinblick auf die Feststellbarkeit von Umgehungsversuchen: BayVerfGH, BayVBl. 1993, 206;… weiter: BayVerfGH, aaO., Sondervotum, S. 239; BVerwG, BayVBl. 1992, 247, 248).
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