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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.01.2014 - 7 B 13.860   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8183
VGH Bayern, 23.01.2014 - 7 B 13.860 (https://dejure.org/2014,8183)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.01.2014 - 7 B 13.860 (https://dejure.org/2014,8183)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 7 B 13.860 (https://dejure.org/2014,8183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rücknahme der Festsetzung zu viel ausbezahlten Prüferentgelts; schutzwürdiges Vertrauen; Verbrauch; Anscheinsbeweis; Rücknahmefrist; Entscheidungsfrist

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2014 - 7 B 13.860
    Nach der seit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 (BVerwGE 70, 356) ständigen Rechtsprechung beginnt die Frist erst bei vollständiger Kenntnis der für die Rücknahme maßgebenden Sach- und Rechtslage zu laufen.
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2014 - 7 B 13.860
    Rn. 22 Es ist richtig, dass in der Rechtsprechung aufgrund des Anscheinsbeweises davon ausgegangen wird, dass bei der Überzahlung versorgungsrelevanter Leistungen in geringem Umfang überzahlte Beträge im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht werden (z.B. BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 4/11 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid; …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2014 - 7 B 13.860
    Erst dann kennt die Behörde die Sach- und Rechtslage vollständig und hat nach der Durchführung gegebenenfalls notwendiger weiterer Ermittlungen ein Jahr Zeit, zu entscheiden, ob der Verwaltungsakt zurückgenommen wird (BVerwG, U.v. 28.6.2012 - 2 C 13/11 - BVerwGE 143, 230; BayVGH, U.v. 15.3.2001 - 7 B 00.107 - VGH n.F. 54, 88).
  • VGH Bayern, 15.03.2001 - 7 B 00.107

    Rücknahme eines Förderbescheides und die Rückforderung von Fördermitteln …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2014 - 7 B 13.860
    Erst dann kennt die Behörde die Sach- und Rechtslage vollständig und hat nach der Durchführung gegebenenfalls notwendiger weiterer Ermittlungen ein Jahr Zeit, zu entscheiden, ob der Verwaltungsakt zurückgenommen wird (BVerwG, U.v. 28.6.2012 - 2 C 13/11 - BVerwGE 143, 230; BayVGH, U.v. 15.3.2001 - 7 B 00.107 - VGH n.F. 54, 88).
  • VGH Bayern, 22.05.2009 - 19 ZB 09.944

    Rückforderung von Subventionen; Vertrauensschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2014 - 7 B 13.860
    Allein die fehlende Bösgläubigkeit genügt unabhängig von den Sorgfaltspflichten des Klägers im Hinblick auf die Überprüfung, ob das Entgelt zutreffend festgesetzt worden ist, nicht, um das Vertrauen in den Bestand der gewährten Vergütung als schutzwürdig ansehen zu können (BayVGH, B.v. 22.5.2009 - 19 ZB 09.944 - juris;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010m, § 48 Rn. 95).
  • VG Regensburg, 27.08.2026 - RO 5 S 26.1446

    Förderprogramm, Vertrauensschutz, keine Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis der …

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Jahresfrist auch bei voller Kenntnis des zugrundeliegenden Sachverhalts auch auf Rechtsanwendungsfehler Anwendung finden kann (…BVerwG, B.v. 19.12.1984 - GrSen 1/84 - juris Rn. 9 ff.; siehe auch BayVGH, U.v. 23.1.2014 - 7 B 13.860 - juris Rn. 27).

    Die Fehlerhaftigkeit der Bewilligungsentscheidung liegt daher nicht im Verantwortungsbereich der Antragsteller (…siehe zu diesem Erfordernis BVerwG, B.v. 25.6.1986 - 1 WB 166/84 - BeckRS 1986, 05932, Rn. 29;… U.v. 11.2.1982 - 2 C 9/81 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 23.1.2014 - 7 B 13.860 - juris Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - 4 B 14.17

    Beamteter Lehrer; Rückforderung überzahlter Bezüge; Wegfall der Bereicherung; …

    Dabei orientiert sich die Rechtsprechung für die Grenze, bis zu der ein Wegfall der Bereicherung vermutet wird, im Einklang mit der Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz an einem Zehnprozentwert bezogen auf die an sich zustehenden monatlichen Bezüge, abgesehen davon an einem Höchstbetrag, der im Verlaufe der Änderungen der Verwaltungsvorschrift etwas angestiegen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. November 1985 - 6 C 37.83 - juris Rn. 19; OVG Lüneburg…, Urteil vom 25. September 2018 - 5 LB 98/16 - juris Rn. 91;OVG Magdeburg…, Beschluss vom 19. März 2002 - 3 L 391/01 - juris Rn. 12; VGH München, Urteil vom 23. Januar 2014 - 7 B 13.860 - juris Rn 22; OVG Münster…, Urteil vom 22. Juni 2016 - 1 A 2580/14 - juris Rn. 26 f.; OVG Saarlouis…, Urteil vom 1. September 2014 - 1 A 494/13 - juris Rn. 40 f., jeweils m.w.N.).
  • VG Ansbach, 13.06.2017 - AN 1 K 16.02529

    Fehlerhafte Gewährung einer Ausgleichszulage

    Rn. 60 Richtigerweise handle es sich bei der Annahme, dass bei der Überzahlung versorgungsrelevanter Leistungen im geringen Umfang die Überzahlung bei Beziehern von niedrigem und mittleren Einkommen im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht worden sei, rechtstechnisch um einen Beweis des ersten Anscheins (vgl. BayVGH, U.v. 23.1.2014 - 7 B 13.860, Rn. 22).

    Rn. 109 In der Rechtsprechung wird aufgrund des Anscheinsbeweises davon ausgegangen, dass bei der Überzahlung von Besoldung in geringem Umfang überzahlte Beträge im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht werden (BayVGH, U.v. 23.1.2014 - 7 B 13.860, juris Rn. 22 m.w.N.).

  • VG München, 22.05.2023 - M 5 K 21.658

    Rückforderung überzahlter Bezüge, Berufungs-Leistungsbezüge, Gymnasiallehrerin, …

    Für den Verbrauch der Überzahlung für die eigene Lebenshaltung spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn es sich um eine versorgungsrelevante Leistung, d.h. laufende Einkünfte handelt, die dem Bestreiten des Lebensunterhalts dienen, und bei niedrigen oder allenfalls mittleren Einkommen die Überzahlung so gering ist, dass sie sinnvoller Weise nicht gespart wird oder sonst der Vermögensbildung dient (BayVGH, U.v. 23.1.2014 - 7 B 13.860 - juris Rn. 22).

    Bei Besserverdienenden spricht die Lebenserfahrung nicht dafür, dass alles, was eingeht auch ausgegeben wird (BayVGH, U.v. 23.1.2014 - 7 B 13.860 - juris).

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 3 ZB 19.22

    Rückforderung von Berufungs-Leistungsbezügen einer Universitätsprofessorin

    Aufgrund der Höhe der überzahlten Beträge spreche auch nicht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sie im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht worden seien (vgl. dazu BayVGH, U.v. 23.1.2014 - 7 B 13.860 - juris Rn. 22 ff.).
  • VG Augsburg, 27.09.2018 - Au 2 K 17.1930

    Rückforderung von an Professor gezahlten Berufungs-Leistungsbezügen

    Aufgrund der Höhe der überzahlten Beträge spricht auch nicht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sie im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht wurden (vgl. dazu BayVGH, U.v. 23.1.2014 - 7 B 13.860 - juris Rn. 22 ff.).
  • VG Ansbach, 20.02.2018 - AN 1 K 16.02548

    Rückforderung überzahlter Bezüge

    Für den Verbrauch der Überzahlung für die eigene Lebenshaltung spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn es sich um eine versorgungsrelevante Leistung, d.h. laufende Einkünfte handelt, die dem Bestreiten des Lebensunterhalts dienen, und bei niedrigen oder allenfalls mittleren Einkommen die Überzahlung so gering ist, dass sie sinnvoller Weise nicht gespart wird oder sonst der Vermögensbildung dient (BayVGH. U.v. 23.1.2014 - 7 B 13.860. juris Rn. 22).
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