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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.1999 - 7 B 134.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17782
BVerwG, 27.07.1999 - 7 B 134.99 (https://dejure.org/1999,17782)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1999 - 7 B 134.99 (https://dejure.org/1999,17782)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 7 B 134.99 (https://dejure.org/1999,17782)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 25.05.2016 - III ZR 99/15

    Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren über Herausgabeansprüche jüdischer …

    Anschließend hat das Bundesverwaltungsgericht wörtlich seine Rechtsprechung (Beschluss vom 27. Juli 1999 - 7 B 134/99, juris Rn. 4) zitiert, wonach der mit seinem Anspruch wegen Fristversäumung ausgeschlossene Erbe gegen die Beklagte, die rechtzeitig angemeldet und Vermögen übertragen bekommen hat, keinerlei Ansprüche nach dem Vermögensgesetz geltend machen kann; die Beklagte ist "allein" bzw. "ausschließlich" berechtigt, was der früheren Rechtslage im Westen nach den alliierten Rückerstattungsgesetzen entspreche.

    Denn die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Rechtslage nach dem Vermögensgesetz (vgl. nur BVerfG, VIZ 1999, 146 f; NJW 2000, 1480, 1481 f; BVerfGK 1, 249, 250; BVerwG, ZOV 2013, 75, 76 mwN) entspricht der Rechtslage nach den Rückerstattungsgesetzen (siehe nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 7 B 134/99, juris Rn. 4; ZOV 2013, 75, 76) und nicht der (kritischen) Bewertung in dem von der Klägerin zitierten - im Übrigen eine andere Fallkonstellation betreffenden - Beschluss.

  • BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 81.12

    Vermögensrechtliche Ausschlussfristen; Conference on Jewish Material Claims …

    Dass der mit seinem Anspruch ausgeschlossene "wahre Berechtigte" nach dem Vermögensgesetz keine Ansprüche gegen die JCC geltend machen kann, ist im Übrigen eine Rechtsfolge, die der Rechtslage nach den alliierten Rückerstattungsgesetzen entspricht (vgl. Art. 11 US-Reg, vgl. Beschluss vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 B 134.99 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 11).
  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch; Grundstücksrestitution; Restitutionsantrag Wirksamkeit; …

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Restitutionsantrag die Person des Berechtigten hinreichend konkret bezeichnen und durch eine hinter dem Rückgabeantrag stehende Willenserklärung des Berechtigten gedeckt sein muss (Beschluss vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 3; Beschluss vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 B 134.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 11; Beschluss vom 26. August 1999 - BVerwG 7 B 122.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 15; Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 ).
  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 64.02

    Kaufvertrag in Polen über Grundstücke in Berlin; polnische Staatsangehörige; …

    Ist dies nicht der Fall, so ist mit Ablauf der Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG deren Anspruch erloschen und ausschließlich die Beigeladene anspruchsberechtigt, wenn sie den Anspruch rechtzeitig angemeldet hat (vgl. Beschluss vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 B 134.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 11).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 3 U 132/11

    Anforderungen an den Tatsachenvortrag bei Anfechtung eines Rechtsgeschäfts wegen …

    Es entspricht der Rechtslage, dass die "wahren Berechtigten" im Falle nicht fristgerechter Anmeldung ihrer Ansprüche leer ausgehen (BVerwG 7 B 134/99), worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat (Bl. 240 d.A.).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14

    Zum Verhältnis zwischen den Erben jüdischer Alteigentümer und den …

    Rn. 32 Diese Regelung des Vermögensgesetzes ist auch in sich schlüssig: Wenn der jüdische Berechtigte oder dessen Rechtsnachfolger den Anspruch nicht vor Ablauf der Anmeldefrist des § 30a VermG anmeldet, erlischt der Anspruch und wird die Beklagte anspruchsberechtigt, wenn sie ihrerseits den Anspruch rechtzeitig angemeldet hat (BVerwG, Urteil vom 23.10.2003, 7 C 64/02; Beschlüsse vom 27.7.1999, 7 B 134/99, und vom 24.04.2013, 8 B 81/12).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03

    Verfassungsmäßigkeit des§ 3 Abs. 1 S. 1 Vermögensgesetz (VermG); Rückerstattung …

    Ist dies nicht der Fall, so ist mit Ablauf der Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG deren Anspruch erloschen und ausschließlich die Beigeladene anspruchsberechtigt, wenn sie den Anspruch rechtzeitig angemeldet hat (vgl. Beschluss vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 B 134.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 11).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 19 U 84/14

    Streit um durch Bundesamt für Zentrale Dienste und offene Vermögensfragen …

    Dass der mit seinem Anspruch ausgeschlossene "wahre Berechtigte" dann nach dem Vermögensgesetz keine Ansprüche gegen die allein berechtigte Beklagte geltend machen kann, ist eine Rechtsfolge, die der Rechtslage nach den alliierten Rückerstattungsgesetzen entspricht (BVerwG, Beschluss vom 27.07.1999 - 7 B 134/99 - zit. n. Juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 04.06.2008 - 3 K 362/03

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung

    Ist dies - wie hier - nicht der Fall, so ist mit Ablauf der Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG deren Anspruch erloschen und ausschließlich die Beigeladene anspruchsberechtigt, falls sie den Anspruch rechtzeitig angemeldet hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 7 B 134.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 11).
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