Rechtsprechung
| BVerwG, 18.06.1981 - 7 B 137.81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Regelmäßiger Standort - Objektive Merkmale - Kraftfahrzeug - Subjektive Vorstellung - Verfügungsberechtigter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 251 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81
Kraftfahrzeuganhänger - Inland - Ausland - Standort - Zulassung - Antragspflicht …
Diese vom Berufungsgericht übernommene Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 18. Juni 1981 - BVerwG 7 B 137.81 - in Buchholz 442.16 § 23 StVZO Nr. 1).Es liegt im Sinne der genannten Entscheidung des Senats (Beschluß vom 18. Juni 1981, a.a.O.), die Bestimmbarkeit des regelmäßigen Standorts (Heimatorts) nach objektiven Merkmalen nicht etwa dann zu verneinen, wenn ein Kraftfahrzeug ständig auf weiträumigen Strecken mit wechselnden Abstellplätzen eingesetzt wird.
- BFH, 13.08.1985 - VII R 172/83
Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - In Berlin zugelassene Anhänger - Mißbrauch …
Denn dessen regelmäßiger Standort/Heimatort (§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVZO; früher gewöhnlicher Standort/Einstellraum, § 17 Abs. 2 DB KraftStG 1935), der "Schwerpunkt der Ruhevorgänge" des Kraftfahrzeugs (…Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl. 1985, § 23 StVZO Rz. 16;… vgl. Full/Möhl/Rüth, Straßenverkehrsrecht, 1980, § 23 StVZO Rdnr. 9), der sich ausschließlich nach objektiven Merkmalen bestimmt, nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Verfügungsberechtigten (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 18. Juni 1981 7 B 137.81, Verkehrsrechts-Sammlung - VRS - 62, 235 f.), war im Streitfall nicht Berlin (West).Zwar ist der Zulassungsantrag an die Zulassungsstelle zu richten, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben "soll" (§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVZO), doch bedeutet dies lediglich, daß der Verfügungsberechtigte bestimmen darf, wo diese objektiven Voraussetzungen, die tatsächlichen Verhältnisse für das Vorliegen eines regelmäßigen Standorts, geschaffen werden sollen (BVerwG, VRS 62, 235 f.).
- BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 71.81
Zulassung von dem grenzüberschreitenden Güterverkehr dienenden Kraftfahrzeugen - …
Diese vom Berufungsgericht übernommene Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 18. Juni 1981 - BVerwG 7 B 137.81 - in Buchholz 442.16 § 23 StVZO Nr. 1).Es liegt im Sinne der genannten Entscheidung des Senats (Beschluß vom 18. Juni 1981, a.a.O.), die Bestimmbarkeit des regelmäßigen Standorts (Heimatorts) nach objektiven Merkmalen nicht etwa dann zu verneinen, wenn ein Kraftfahrzeug ständig auf weiträumigen Strecken mit wechselnden Abstellplätzen eingesetzt wird.
- VG Würzburg, 29.01.2015 - W 6 K 13.498
Rechtsgrundlage für Untersagung eines in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassenen …
- BFH, 16.10.1986 - VII R 145/84
Befreiung eines Kraftfahrzeuganhängers von der Kraftfahrzeugsteuer
Dieses Recht besteht nur, wenn objektive Gesichtspunkte, die ausschließlich für die Bestimmung des regelmäßigen Standorts maßgebend sind (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 18. Juni 1981 7 B 137.81, Verkehrsrechts-Sammlung - VRS - 62, 235 f.), mehrere Orte jeweils als Einsatzmittelpunkt erscheinen lassen (…vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl. 1985, § 23 StVZO Rz. 16; Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 25. Mai 1966 2 Ss 1128/65, VRS 31, 389 f.; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 4. September 1980 12 OVG A 76/80, Entscheidungssammlung 35, 499, 501). - BFH, 16.10.1986 - VII R 144/84
Voraussetzungen für eine Kraftfahrzeugsteuer-Pflichtigkeit - Mangel der örtlichen …
Wechselt der Einsatzort, so kann sich auch ergeben, daß mehrere Orte als Einsatzmittelpunkte in Betracht kommen; in diesem Falle, in dem objektive Gesichtspunkte, die für die Bestimmung des regelmäßigen Standorts stets maßgebend sind (BVerwG, Beschluß vom 18. Juni 1981 7 B 137.81, VRS 62, 235 f.), für den einen wie den anderen Ort als Einsatzmittelpunkt sprechen, wird dem Verfügungsberechtigten die Auswahl überlassen (…Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl. 1985, § 23 StVZO Rz. 16;… Egly/Mößlang, Kraftfahrzeugsteuer-Kommentar, 3. Aufl. 1981, Abschn. 64b, aa = S. 332; Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 25. Mai 1966 2 Ss 1128/65, VRS 31, 389 f.; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 4. September 1980 12 OVG A 76/80, Entscheidungssammlung 35, 499, 501).
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