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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.1990 - 7 B 139.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,15894
BVerwG, 05.10.1990 - 7 B 139.90 (https://dejure.org/1990,15894)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1990 - 7 B 139.90 (https://dejure.org/1990,15894)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1990 - 7 B 139.90 (https://dejure.org/1990,15894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Stellung eines Antrags auf Genehmigung des Rücktritts von einer Prüfung nach Absolvierung der Prüfung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses - Kenntnis der Rücktrittsgründe schon bei Prüfungsantritt nach einer "Parallelwertung in der Laiensphäre"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 1 B 2/90

    Baurechtliche Nachbarstreitigkeiten; Streitwert ; Auffangstreitwert; …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1990 - 7 B 139.90
    Streitwertbeschluss: Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 14 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG (zur Streitwertpraxis des Senats vgl. NVwZ 1989, 1042 Stichwort "Prüfungsrecht").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2015 - 6 A 154/15

    Hinreichende Eindeutigkeit und Unverzüglichkeit der Rücktrittserklärung von einer …

    Rn. 13 Vgl. in diesem Zusammenhang auch (Wiedergabe der Berufungsentscheidung) BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1990 - 7 B 139.90 -, juris.
  • VG Cottbus, 02.08.2018 - 1 K 1972/17

    Hochschulrecht

    Aufgrund dieser Umstände kann dem seitens des Klägers vorgelegten Formular "Ärztliches Attest zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit" nach Einschätzung der Kammer kein ausreichender Beweiswert zuerkannt werden (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1990 - 7 B 139/90 -, juris Rn. 5).
  • VG Köln, 06.07.2021 - 6 K 397/19
    Rn. 57 Ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, Beschluss vom 05.10.1990 - 7 B 139.90 -, juris; BayVGH vom 16.04.2002 - 7 B 01.1889 -, juris.
  • VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.452

    Nachträglicher Prüfungsrücktritt; keine unerkannte Prüfungsunfähigkeit; bewusste …

    Rn. 20 Ein Rücktritt von einer Prüfung ist somit ausgeschlossen, wenn der Prüfling in Kenntnis seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung zur Prüfung angetreten ist und damit das Risiko eines Misserfolgs bewusst in Kauf genommen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG vom 5.10.1990, Az. 7 B 139/90; BayVGH vom 16.4.2002, Az. 7 B 01.1889).
  • VG Köln, 21.02.2022 - 6 K 7888/18
    Rn. 39 Ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, Beschluss vom 05.10.1990 - 7 B 139.90 -, juris; BayVGH vom 16.04.2002 - 7 B 01.1889 -, juris.
  • VG Koblenz, 26.01.2023 - 4 K 724/22

    Wiederholung einer Prüfung wegen eines Härtefalls; unerkannte Prüfungsunfähigkeit

    Zu bedenken ist dabei, dass die fachärztliche Beurteilung einer länger zurückliegenden Situation zwangsläufig sehr unzuverlässig ist, sofern sie allein auf einer Rückschau beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1990 - 7 B 139.90 -, juris, Rn. 5).
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