Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 B 14.1605 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Schleichwerbung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Dauereinblendung eines Logos während einer Pokersendung ist Schleichwerbung
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Verbots der Schleichwerbung durch die Ausstrahlung der Sendung "Learn from the Pros"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Unzulässige Schleichwerbung bei ständiger Einblendung des Logos "Fulltiltpoker.net" bei einer Pokersendung ohne Hinweis auf Dauerwerbesendung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ständige Einblendung des Logos "Fulltiltpoker.net" im Rahmen einer Pokersendung stellt unzulässige Schleichwerbung dar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ständige Einblendung des Logos "Fulltiltpoker.net" im Rahmen einer Pokersendung stellt unzulässige Schleichwerbung dar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fernseh-Schleichwerbung durch Fulltiltpoker.net
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 13.06.2013 - M 17 K 11.6090
- VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 B 14.1605
- BVerwG, 22.06.2016 - 6 C 9.15
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2008 - 2 A 10327/08
Irreführende Schleichwerbung durch Sat. 1
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 B 14.1605
(OVG RhPf B.v. 17.12.2008 - 2 A 10327/08 - ZUM 2009, 507 = juris Rn. 44).Allein aufgrund der fehlenden Kennzeichnung als Werbung wird die Eignung, über den Zweck der Darstellung zu täuschen, begründet (OVG RhPf B.v. 17.12.2008 - 2 A 10327/08 - ZUM 2009, 507-513 = juris Rn. 56 und U.v. 29.4.2014 - 2 A 10894/13 - juris Rn. 67 f.).
- BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88
Werbung im Programm - Übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 B 14.1605
Rn. 34 Nach der Rechtsprechung (z.B. BGH, U.v. 22.2.1990 - I ZR 78/88 - BGHZ 110, 278 = juris Rn. 34) ist Werbung im Rahmen des Unvermeidbaren zulässig, weil sie als Bestandteil der realen Umwelt bei Berichten und Darstellungen nicht künstlich ausgespart werden kann. - OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13
Unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 B 14.1605
Allein aufgrund der fehlenden Kennzeichnung als Werbung wird die Eignung, über den Zweck der Darstellung zu täuschen, begründet (OVG RhPf B.v. 17.12.2008 - 2 A 10327/08 - ZUM 2009, 507-513 = juris Rn. 56 und U.v. 29.4.2014 - 2 A 10894/13 - juris Rn. 67 f.).
- VG Bayreuth, 24.09.2018 - B 3 K 18.764
Missbilligung einer Rundfunksendung als Schleichwerbung
Sie steht der Bejahung der Irreführungseignung nicht entgegen, die bereits aufgrund der fehlenden Kennzeichnung besteht (BayVGH, Urteil vom 09.03.2015 - 7 B 14.1605, ZUM-RD 2015, 679 (682); ebenso BVerwG, ZUM 2016, 900 (903)).Dabei kommen als Indizien die Intensität der Werbewirkung, die häufige Erwähnung des Produktnamens oder auch die Alleinstellung eines beworbenen Unternehmens in Frage (…Holznagel in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl. 2015, § 2 RStV Rn. 72; BayVGH vom 09.03.2015 - 7 B 14.1605 -, Rn. 30, juris).
Das heißt, dass Werbung im Rahmen des Notwendigen zulässig ist bei (fiktiven) Darstellungen, also Spielfilmen, Fernsehspielen, Theaterstücken, Spielszenen, erklärenden und beratenden Beiträgen, bei der Übertragung von (realen) Ereignissen oder Berichten darüber, insbesondere über sportliche Veranstaltungen und, wenn Waren, Dienstleistungen oder Tätigkeiten selbst Gegenstand der Berichterstattung sind, z.B. bei Tests ( vgl. BayVGH, Urteil vom 09.03.2015 - 7 B 14.1605 -, Rn. 34, juris).
- VG Neustadt, 10.10.2018 - 5 L 1045/18
Fernsehausstrahlung - SAT 1 - einer Werbung für unerlaubtes Glücksspiel; …
Bereits aus diesem Umstand ergibt sich seine Verantwortlichkeit für die von ihm verbreiteten Werbeinhalte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2016 - 6 C 9/15 -, NVwZ-RR 2016, 773; Bay. VGH, Urteil vom 09. März 2015 - 7 B 14.1605 -, ZUM-RD 2015, 679) und damit auch für die Einhaltung des § 5 Abs. 3 GlüStV . - VG München, 08.11.2018 - M 17 K 17.1664
Verstoß gegen das Erkennbarkeitsgebot von Werbung im Fernsehprogramm
Diese Vorschriften sind am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten und galten somit in dem für die gerichtliche Überprüfung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.2015 - 7 B 14.1605 - juris Rn. 25).
- VG München, 27.11.2025 - M 17 K 21.257
Medienrecht, Beanstandung, Schleichwerbung, Werbeabsicht
Diese Vorschriften sind am 7. November 2020 in Kraft getreten und galten somit in dem für die gerichtliche Überprüfung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.2015 - 7 B 14.1605 - juris Rn. 25). - VG München, 11.07.2019 - M 17 K 17.5395
Medienrechtliche Beanstandung wegen Schleichwerbung
Diese Vorschriften sind am 1. Januar bzw. 1. September 2017 (vgl. Art. 4 Abs. 2 20. RÄndStV) in Kraft getreten und galten somit in dem für die gerichtliche Überprüfung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.2015 - 7 B 14.1605 - juris Rn. 25). - VG München, 27.11.2025 - M 17 K 21.5952
Medienrecht, Beanstandung, Unzulässige Produktplatzierung (verneint)
Diese Vorschriften sind am 7. November 2020 in Kraft getreten und galten somit in dem für die gerichtliche Überprüfung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.2015 - 7 B 14.1605 - juris Rn. 25). - VG München, 27.11.2025 - M 17 K 21.2179
Medienrecht, Beanstandung, Schleichwerbung, Werbeabsicht
Diese Vorschriften sind am 7. November 2020 in Kraft getreten und galten somit in dem für die gerichtliche Überprüfung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.2015 - 7 B 14.1605 - juris Rn. 25).
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