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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.2005 - 7 B 140.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16236
BVerwG, 17.05.2005 - 7 B 140.04 (https://dejure.org/2005,16236)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2005 - 7 B 140.04 (https://dejure.org/2005,16236)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - 7 B 140.04 (https://dejure.org/2005,16236)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Nichtzulassungschwerde in Form der Grundsatz- und der Verfahrensrüge; Beweislastregelung für die Zahlung einer (angekündigten) Entschädigung für einen (Zwangs-)Verkauf; Grundlage derartiger Entschädigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2005 - 7 B 140.04
    a) Danach richtet sich die Beweislast auch im Vermögensrecht nach den allgemeinen Regeln, wonach die Nichterweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen geht, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen ableiten will; etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (vgl. Beschluss vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2005 - 7 B 140.04
    Ferner ist geklärt, dass sich im Vermögensrecht aus typischen Geschehensabläufen - wofür hier allerdings nichts dargetan ist - Beweiserleichterungen ergeben können (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 ).
  • BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2005 - 7 B 140.04
    a) Danach richtet sich die Beweislast auch im Vermögensrecht nach den allgemeinen Regeln, wonach die Nichterweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen geht, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen ableiten will; etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (vgl. Beschluss vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 22.12.1997 - 8 B 255.97

    Aussetzung des Verfahrens; Ermessen; Aussetzungspflicht wegen anhängiger …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2005 - 7 B 140.04
    Der Beschluss über die Aussetzung bzw. Nichtaussetzung eines Rechtsstreits im vermögensrechtlichen Verfahren ist als gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG unanfechtbare Entscheidung des Tatsachengerichts revisionsgerichtlich nicht nachprüfbar (Beschluss vom 23. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 178.94 - n.v.; Beschluss vom 22. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 255.97 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 16 S. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 87.99

    Redlicher Erwerb; Ausnutzung einer Zwangslage; materielle Beweislast für die …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2005 - 7 B 140.04
    a) Danach richtet sich die Beweislast auch im Vermögensrecht nach den allgemeinen Regeln, wonach die Nichterweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen geht, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen ableiten will; etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (vgl. Beschluss vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 23.12.1994 - 7 B 178.94

    Nichtzulassungsbeschwerde mit den Zulassungsgründen der grundsätzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2005 - 7 B 140.04
    Der Beschluss über die Aussetzung bzw. Nichtaussetzung eines Rechtsstreits im vermögensrechtlichen Verfahren ist als gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG unanfechtbare Entscheidung des Tatsachengerichts revisionsgerichtlich nicht nachprüfbar (Beschluss vom 23. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 178.94 - n.v.; Beschluss vom 22. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 255.97 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 16 S. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12

    Vermögensrecht; Rückgabe; Restitution; Restitutionsausschluss; Enteignung auf …

    Auch im Vermögensrecht richtet sich die Beweislast nach den allgemeinen Regeln, wonach die Nichterweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen geht, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen ableiten will (stRspr, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Beschlüsse vom 17. Mai 2005 - BVerwG 7 B 140.04 - juris, vom 26. Juni 2006 - BVerwG 8 B 4.06 - ZOV 2006, 310 und vom 7. März 2012 - BVerwG 5 B 56.11 - ZOV 2012, 100;… allgemein Dawin, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: August 2012, § 108 Rn. 91 ff.).
  • BVerwG, 24.01.2018 - 2 B 38.17

    § 8 Abs. 1 Satz 1 PolDG BW nicht revisibel

    Etwas anderes gilt nur, wenn ein Gesetz selbst eine besondere, davon abweichende Beweisregel trifft (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 7 B 140.04 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 07.03.2012 - 5 B 56.11

    Rückgabe von beweglichen Sachen; Beweislast im Vermögensrecht; Rückgabeanspruch …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Bezug auf vermögensrechtliche Rückgabeansprüche bereits mehrfach entschieden, dass auch im Vermögensrecht die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Beschluss vom 17. Mai 2005 - BVerwG 7 B 140.04 - juris Rn. 6).
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