Rechtsprechung
| BVerwG, 06.08.1999 - 7 B 142.99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01
Erbengemeinschaft; Nachlassgrundstück; Eigentumsverzicht; Erbanteil, staatliche …
Diesem Ergebnis stehe der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. August 1999 - BVerwG 7 B 142.99 -, VIZ 2000, 216 nicht entgegen; der dort entschiedene Sachverhalt sei anders gelagert, weil in jenem Fall die Miterben nicht auf ihre Berechtigung verzichtet hätten und die Erbengemeinschaft nach dem schädigenden Ereignis noch jahrelang fortbestanden habe.Eine Erbengemeinschaft von Volkseigentum und privatem Erbanteil, die durch dessen Entzug schädigungsbedingt beendet wurde, ist im Wege der Restitution mit dem gegenwärtigen Verfügungsberechtigten wiederherzustellen (Beschluss vom 6. August 1999 - BVerwG 7 B 142.99 - a.a.O.).
- VG Potsdam, 17.01.2007 - 6 K 2096/00
Möglichkeit der Restitution eines Erbanteils an einem Grundstück bei späterer …
Rn. 31 vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 2000 - 7 C 90.99 -, juris Rz. 13 ff.; Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 4.01 -, juris Rz. 10 ff.; siehe auch Beschluss vom 6. August 1999 - 7 B 142.99 -, juris Rz. 2.Rn. 35 vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996, aaO., juris Rz. 12; Beschluss vom 6. August 1999, aaO., Rz. 3.
Rn. 40 BVerwG, Beschluss vom 6. August 1999, aaO., 2 f.
- BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00
Rückübertragung an Erbengemeinschaft; Erbengemeinschaft; Erbanteil; Berechtigter, …
Eine Erbengemeinschaft von Volkseigentum und privatem Erbanteil, die schädigungsbedingt beendet wurde, ist im Wege der Restitution wiederherzustellen (vgl. Beschluss vom 6. August 1999 - BVerwG 7 B 142.99 - VIZ 2000, 216 und Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 4.01 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99
Grundstück; Überschuldung; Erbausschlagung; Übergang in Volkseigentum; Erbanteil …
Nach der bereits zitierten Rechtsprechung des Senats zur Veräußerung eines Erbanteils an einem Grundstück durch den staatlichen Verwalter (…vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - a. a. O.;… Beschluss vom 7. November 1997 - BVerwG 7 B 370.97 - a. a. O.; vgl. ferner Beschluss vom 6. August 1999 - BVerwG 7 B 142.99 - VIZ 2000, 216 sowie den Beschluss des 8. Senats vom 8. März 1999 - BVerwG 8 B 41.99) ist die Restitution eines Erbanteils an einem Grundstück aus Rechtsgründen unmöglich, wenn das Grundstück durch Veräußerung aus dem Nachlassvermögen ausgeschieden ist; das folgt aus der Erwägung, dass sich in diesen Fällen der Erbanteil des geschädigten Miterben nur bei gleichzeitiger, dem vermögensrechtlichen Konnexitätsprinzip widersprechender Begünstigung der übrigen, nicht geschädigten Miterben wiederherstellen lässt. - BVerwG, 19.05.2009 - 8 B 91.08
Ausschluss der Restitution zugunsten eines einzelnen Miterben nach § 4 Abs. 1 S. …
Der 7. Senat hat weitergehend auch in einer im Wege der Restitution begründeten Gesamthandsgemeinschaft des Mitberechtigten und des jetzigen Verfügungsberechtigten keine Divergenz zu dem Urteil vom 24. Oktober 1996 (…a.a.O.) gesehen (vgl. Beschluss vom 6. August 1997 - BVerwG 7 B 142.99 - RÜ BAROV 1999 Nr. 15 17-20), wenn zunächst allein die erbrechtliche Mitberechtigung entschädigungslos enteignet und in Volkseigentum überführt wurde (§ 1 Abs. 1 Buchst. a VermG), während die übrigen Mitberechtigungen erst später nach dem Aufbaugesetz enteignet wurden, ohne dass insoweit eine Schädigung nach § 1 VermG vorlag. - BVerwG, 30.01.2001 - 7 B 130.00
Möglichkeit der Restitution einer erbrechtlichen Mitberechtigung am …
Die Revision ist zuzulassen, weil das angegriffene Urteil von dem Beschluss des Senats vom 6. August 1999 - BVerwG 7 B 142.99 -, VIZ 2000, 216, abweicht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO). - BVerwG, 22.01.2002 - 8 B 6.02
Restitution der Mitberechtigung eines Erben an einem Grundstück bei Ausscheiden …
Sie zeigt weder einen abstrakten Rechtssatz in der angefochtenen Entscheidung auf noch stellt sie einen davon abweichenden Rechtssatz in dem von ihr genannten Beschluss vom 6. August 1999 - BVerwG 7 B 142.99 - (VIZ 2000, 216) gegenüber. - VG Schwerin, 25.07.2001 - 3 A 3138/98
Rückübertragung eines Miteigentumsanteil an einem Grundstück; Unlautere …
In der Rechtsprechung ist mittlerweile anerkannt, daß die nicht verkehrsfähige gesamthänderische Mitberechtigung einen Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG darstellt und diese Rechtsposition grundsätzlich, gegebenenfalls auch durch Wiederbegründung der Gesamthandsgemeinschaft, restituierbar ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.8.2000, - 7 C 90.99 -, ZOV 2000, 53; Beschl. v. 6.8.1999, - 7 B 142.99 -, VIZ 1999, 216).
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