Rechtsprechung
| VGH Hessen, 01.08.2019 - 7 B 1427/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 66 HSchG
Gestattung zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulsprengel - Geschwisterkind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 24.06.2019 - 3 L 1426/19
- VGH Hessen, 01.08.2019 - 7 B 1427/19
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 28.08.1989 - 6 TG 2598/89
Gestattung des Besuchs einer anderen als der zuständigen Schule - Begleitperson
Auszug aus VGH Hessen, 01.08.2019 - 7 B 1427/19
Die Nachteile, die der Schüler bei dem Besuch der zuständigen Schule zu erleiden hätte, müssen ungleich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13. März 2018 - 7 B 124/18 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; Beschluss vom 28. August 1989 - 6 TG 2598/89 -, juris, Rdnr. 3 ;… Beschluss vom 17. Februar 1986 - 6 TG 2558/85 -, juris, Rdnr. 3 sowie Köller/Achilles, HSchG, Stand: Juni 2018, § 66, Erl. 3, S. 3). - VGH Hessen, 17.02.1986 - 6 TG 2558/85
Auszug aus VGH Hessen, 01.08.2019 - 7 B 1427/19
Die Nachteile, die der Schüler bei dem Besuch der zuständigen Schule zu erleiden hätte, müssen ungleich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13. März 2018 - 7 B 124/18 -, S. 4 des Beschlussabdrucks;… Beschluss vom 28. August 1989 - 6 TG 2598/89 -, juris, Rdnr. 3 ; Beschluss vom 17. Februar 1986 - 6 TG 2558/85 -, juris, Rdnr. 3 sowie Köller/Achilles, HSchG, Stand: Juni 2018, § 66, Erl. 3, S. 3).
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2023 - 2 B 10435/23
Zuweisung einer anderen Grundschule aus wichtigem Grund; Streitwert
Diese nachteiligen Folgen müssen zugleich von einigem Gewicht sein, und eine unbillige Belastung darstellen, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, um das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke zu überwiegen, und die auch nicht regelmäßig von einer Vielzahl von Schülern geltend gemacht werden können, da andernfalls, entgegen der Intention des Gesetzgebers, kein Ausnahmefall mehr vorläge (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7; HessVGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; ThürOVG…, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn. 38).Obschon das Rechtsschutzbegehren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, erfolgt eine Anhebung des Streitwerts nicht, da die angestrebte Eilrechtsschutzentscheidung im Verfahren der Schulaufnahme nur eine ungesicherte Rechtsposition einräumt, die in ihrer materiellen Reichweite unter dem Vorbehalt des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens steht (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 2 B 11135/17.OVG -, juris Rn. 8; Beschluss vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 7 f. BA;… Beschluss vom 22. August 2018 - 2 B 11007/18.OVG -, juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - OVG 3 L 67/10 -, NVwZ-RR 2011, 87;… OVG NRW, Beschluss vom 19 B 438/06 -, juris Rn. 19; a.A. SächsOVG…, Beschluss vom 11. November 2016 - 2 B 205/16 -, juris Rn. 14; HessVGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 31).
- VG Kassel, 25.06.2026 - 7 K 926/26
Gestattung bei Geschwisterkindern
2) Vielmehr kann die Tatsache, dass ein Geschwisterkind die gewünschte andere Schule besucht, unter dem Aspekt sozialer Nachhaltigkeit berücksichtigt werden, wenn die Geschwister noch mindestens zwei Jahre lang gemeinsam zur Schule gehen (Anschluss an HessVGH, Beschluss vom 01.08.2019 - 7 B 1427/19 ).Die Entscheidung des HessVGH vom 01.08.2019 ( 7 B 1427/19 - juris) beschäftigt sich lediglich mit der Frage, ab welcher gemeinsamen hypothetischen Verweildauer an der Grundschule die o.g. Konstellation überhaupt berücksichtigt werden kann.
Zu den Folgen eines tatsächlich gegebenen mindestens zweijährigen gemeinsamen möglichen Schulbesuchs verhält sich der HessVGH indes nicht, da in der zitierten Entscheidung bereits ein gemeinsamer Grundschulbesuch von zwei Jahre nicht sichergestellt war ( HessVGH, B. v. 01.08.2019 - 7 B 1427/19 - juris, Rn. 28 ).
Es müssen stattdessen weitere Aspekte hinzutreten, die gemessen mit den Belastungen, welche mit dem Besuch der zuständigen Grundschule verbunden sind, zu einer deutlichen Verbesserung der sozialen Situation führen ( HessVGH, B. v. 01.08.2019 - 7 B 1427/19 - juris, Rn. 21 ; zudem ständige Rechtsprechung der Kammer, bspw. B. v. 12.08.2025 - 7 L 2092/25.KS; Köller/Schönberger, Hessisches Schulrecht, Kommentar, Band 1, Stand: 30. Nachlieferung April 2026, § 66 HSchG , Ziff. 3).
- VG Kassel, 29.04.2025 - 7 K 1327/24
Gestattung des Besuchs einer anderen als der zuständigen Grundschule
Besondere soziale Umstände im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 3 VOGSV liegen nur vor, wenn der Besuch der anderen Schule verglichen mit den Belastungen, die mit dem Besuch der zuständigen Schule verbunden sind, zu einer deutlichen Verbesserung der sozialen Situation des Kindes und der Familie führt (Hess. VGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 17 ff.).Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs "kann dies unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden, wenn die Geschwister mindestens noch zwei Jahre gemeinsam die Schule besuchen (…vgl. Köller/Achilles, a. a. O.)" (Hess. VGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 21 ).
- VGH Baden-Württemberg, 06.09.2024 - 9 S 1154/24
Abweichung von der sog. Schulsprengelpflicht bei Aufnahme in eine Grundschule
Ein wichtiger Grund im Sinne der Vorschrift ist dann anzunehmen, wenn die Nachteile, die das schulpflichtige Kind bei dem Besuch der zuständigen Pflichtschule zu erleiden hätte, ungleich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an einer sinnvollen Verteilung der Schüler durch Schaffung und Einhaltung von Schulbezirken (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 02.12.2015 - 9 S 1957/15 -, juris Rn. 7 , …und vom 10.10.1991 - 9 S 1523/91 -, juris Rn. 2; parallel: Sächs. OVG…, Beschluss vom 02.01.2024 - 2 B 221/23 -, juris Rn. 7; Nds. OVG…, Beschluss vom 17.08.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8; Hess. VGH, Beschluss vom 01.08.2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; BayVGH, Urteil vom 29.01.1979 - 2229 VII 78 -, juris LS 2). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23
Zuweisung an eine andere Grundschule; Berufstätigkeit der Eltern
Diese nachteiligen Folgen müssen zugleich von einigem Gewicht sein, und eine unbillige Belastung darstellen, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, um das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke zu überwiegen, und die auch nicht regelmäßig von einer Vielzahl von Schülern geltend gemacht werden können, da andernfalls, entgegen der Intention des Gesetzgebers, kein Ausnahmefall mehr vorläge (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 8; OVG NRW…, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7; HessVGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; ThürOVG…, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn. 38). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2025 - 2 B 11472/25
Schulrecht; einstweilige Anordnung auf vorläufige Gestattung des weiteren Besuchs …
Diese nachteiligen Folgen müssen zugleich von einigem Gewicht sein und eine unbillige Belastung darstellen, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, um das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke zu überwiegen, und die auch nicht regelmäßig von einer Vielzahl von Schülern geltend gemacht werden können, da andernfalls, entgegen der Intention des Gesetzgebers, kein Ausnahmefall mehr vorläge (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 28. September 2023 - 2 B 10759/23.OVG -, juris Rn. 8 ; OVG NRW…, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7; HessVGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; ThürOVG, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn.38; VGH BW…, Beschluss vom 6.September 2024 - 9 S 1154/24 -, juris Rn. 8). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2025 - 2 B 10990/25
Zuweisung zu einer anderen Grundschule wegen weniger komplexem Schulweg
Diese nachteiligen Folgen müssen zugleich von einigem Gewicht sein und eine unbillige Belastung darstellen, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, um das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke zu überwiegen, und die auch nicht regelmäßig von einer Vielzahl von Schülern geltend gemacht werden können, da andernfalls, entgegen der Intention des Gesetzgebers, kein Ausnahmefall mehr vorläge (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 28. September 2023 - 2 B 10759/23.OVG -, juris Rn. 8 ; OVG NRW…, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7; HessVGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; ThürOVG…, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn. 38; VGH BW…, Beschluss vom 6. September 2024 - 9 S 1154/24 -, juris Rn. 8). - VG Wiesbaden, 06.10.2025 - 7 L 2160/25
Gestattung des Besuchs einer Schule außerhalb des Sprengels
Dabei müssen die Nachteile, die die Schülerin oder der Schüler bei dem Besuch der zuständigen Pflichtschule zu erleiden hätte, ungleich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an einer sinnvollen Verteilung der Schüler durch die Einhaltung der Schulbezirke (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19 ; VG Darmstadt…, Beschluss vom 12. August 2009 - 7 L 840/09.DA (3) -, juris Rn. 8 m.w.N.; VG Kassel…, Urteil vom 29. April 2025 - 7 K 1327/24.KS -, juris Rn. 22 ; VG Gießen…, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 7 L 1800/14.GI -, juris Rn. 10 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".