Rechtsprechung
| BVerwG, 13.10.1981 - 7 B 145.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsatz der Normklarheit - Gebot fairer Verfahrensführung - Möglichkeit einer Notenverbesserung wegen ungewöhnlicher persönlicher Belastungen - Erfordernis der Berufung auf die Belastungen spätestens bis zur Bekanntmachung der Prüfungsentscheidung - Präklusion der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 14.08.1980 - 1 K 2074/79
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1981 - 17 A 1977/80
- BVerwG, 13.10.1981 - 7 B 145.81
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 7 B 145.81
Er besagt, daß eine Gesetzesvorschrift in ihren Voraussetzungen und in ihrem Inhalt so formuliert sein muß, daß die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 -, BVerfGE 21, 73 [79]). - BVerwG, 03.07.1978 - 7 B 116.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbestehen einer …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 7 B 145.81
Der beschließende Senat hat dies für die die zweite juristische Staatsprüfung betreffende Bestimmung des § 31 Abs. 4 JAG, die dem § 15 Abs. 4 Satz 3 JAG entspricht, in seinem Beschluß vom 3. Juli 1978 - BVerwG 7 B 116.78 - festgestellt.
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 32.92
Prüfungsrecht - Ungewöhnliche persönliche Belastungen - Vorverfahren
Die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt ungewöhnliche persönliche Belastungen nach dieser Bestimmung geltend gemacht werden müssen, um berücksichtigungsfähig zu sein, hat das Berufungsgericht in Auslegung irrevisiblen Landesrechts und im übrigen in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 7 B 145.81 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 154) beantwortet. - BVerwG, 09.06.1993 - 6 B 35.92
Richtergesetz - Prüfung - Gespaltetene Notenskala - Juristische Prüfung - …
Dies alles ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt und bedarf daher keiner erneuten Entscheidung (vgl. dazu Beschluß vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 7 B 145.81 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 154 sowie BVerwGE 69, 46, 49 ff. mit Nachweisen). - BFH, 27.07.1993 - VII R 11/93
1. Subjektive Fehlvorstellungen eines Prüflings über Verletzung der …
Eines ausdrücklichen gesetzlichen Hinweises auf den Ausschluß nachträglichen Vorbringens bedurfte es angesichts des eindeutigen objektiven Regelungsgehalts des § 20 Abs. 4 DVStB nicht (vgl. BVerwG-Beschluß vom 13. Oktober 1981 7 B 145.81, Buchholz, a. a. O., 421.0 Nr. 154). - VG Gießen, 15.08.2007 - 5 G 1711/07
Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung zur Notenverbesserung
Rn. 17 Beratungs- und Auskunftspflichten sind - auch für das Prüfungsverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.10.1981 - 7 B 145/81 -) - in § 25 HVwVfG geregelt, wonach die Behörde Antragstellungen anregen soll, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterbleiben.
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