Rechtsprechung
| BVerwG, 22.05.2003 - 7 B 15.03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98
Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2003 - 7 B 15.03
Die unter XII. der Beschwerdebegründung gerügte Abweichung besteht schon deshalb nicht, weil der vom Senat aufgestellte Rechtssatz, dass die Mieten in der DDR nicht kostendeckend waren, nur für den Regelfall gilt und nicht anwendbar ist, wenn sich aus der konkreten Ertragssituation Gegenteiliges ergibt (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 ). - BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94
Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2003 - 7 B 15.03
Das Verwaltungsgericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78 S. 225 ) davon ausgegangen, dass es an dieser Kausalität fehlen kann, wenn in der Vergangenheit erforderliche Instandsetzungsarbeiten trotz vorhandener finanzieller Deckung unterblieben waren und es daher zu größeren Schäden und zu einem Reparaturstau gekommen war.
- BVerwG, 20.07.2015 - 8 B 4.15
Vermögensrechtlicher Rückübertragungsanspruch für ein mit einem Mehrfamilienhaus …
Gleiches gilt für den Vortrag, der in zwei den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78; Beschluss vom 22. Mai 2003 - 7 B 15.03 - Informationsdienst zum Lastenausgleich 2005, 133) enthaltene abstrakte Rechtssatz zur Berücksichtigung eines fiktiven Rücklagenbetrages bei Vorliegen eines Reparaturstaus könne wegen einer eingeschränkten Dispositionsbefugnis der damaligen Eigentümerin auf den vorliegenden Fall nicht angewendet werden.Rn. 6 Aus demselben Grund rechtfertigt auch der Vortrag des Klägers, der vom Verwaltungsgericht zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2003 - 7 B 15.03 - (…a.a.O.) biete für den vorliegenden Fall keine sachgerechte Entscheidungsgrundlage, weil dort - anders als vorliegend - die Höhe der fiktiven Rücklage den Instandsetzungsbedarf überschritten habe, keine Zulassung der Revision wegen Divergenz.
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