Rechtsprechung
| BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 15.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl bei vorheriger Verbringung des Tiermehles aus der Bundesrepublik Deutschland zur Erprobung seiner Eignung zur Brennstoffherstellung für ein Kraftwerk in Bulgarien ohne Notifizierung; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 B 07.1724
- BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 15.08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 15.08
Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als unzulässiges Überraschungsurteil dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; stRspr). - EuGH, 01.03.2007 - C-176/05
KVZ retec - Abfälle - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Überwachung und Kontrolle der …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 15.08
Es bedurfte deshalb aus der rechtlichen Sicht des Verwaltungsgerichtshofs nicht der Feststellung, die der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. März 2007 - Rs. C-176/05 - für den Fall zu treffen anheim gegeben hatte, dass das Tiermehl zur Verwertung bestimmt sei. - BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72
Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 15.08
Denkgesetze werden durch unrichtige Schlussfolgerungen nur dann verletzt, wenn nach dem gegebenen Sachverhalt nur eine einzige Folgerung gezogen werden kann, jede andere Folgerung aus Gründen der Logik schlechterdings unmöglich ist und das Gericht die allein mögliche Folgerung nicht gezogen hat (Beschluss vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72 /8 C 7.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62; stRspr).
- BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22
Anordnung der Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft-Töchter ist rechtmäßig
Setzt die Ermächtigung zum Erlass eines Dauerverwaltungsakts eine Gefahrenprognose voraus, ist nicht der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, sondern der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (BVerwG…, Urteil vom 29. Mai 2019 - 6 C 8.18 - BVerwGE 165, 251 Rn. 18; Beschluss vom 6. März 2008 - 7 B 15.08 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 05.12.2011 - 20 BV 10.2833
Keulung eines Geflügelbestandes aufgrund tierseuchenrechtlicher Anordnung
Denn Gegenstand dieses Anfechtungsrechtsstreites ist die Rechtmäßigkeit des Behördenhandelns im September 2007, dem die Rechtsvorschriften, die sich damals Gültigkeit beigemessen haben, zugrunde zu legen sind (vgl. BVerwG vom 26.7.2006 NVwZ 2007, 210/211; vom 3.11.1994 BVerwGE 97, 79), weil im Recht der Gefahrenabwehr die ex-ante-Beurteilung maßgeblich bleibt (vgl. z. B. BVerwG vom 6.3.2008 Az. 7 B 15.08).
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