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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.01.1992 - 7 B 153.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3354
BVerwG, 07.01.1992 - 7 B 153.91 (https://dejure.org/1992,3354)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1992 - 7 B 153.91 (https://dejure.org/1992,3354)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1992 - 7 B 153.91 (https://dejure.org/1992,3354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bundesbahn - Planfeststellung - Belange des Denkmalschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBahnG § 36 Abs. 1
    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für eine stillgelegte Anlage; keine Verletzung von Rechten des Landes wegen geltend gemachter Fehlgewichtung denkmalschutzrechtlicher Belange

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 457
  • DÖV 1992, 676
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 7 B 153.91
    Die Vorschrift verweist zwar in bezug auf den Schutzgegenstand auf Landesrecht; Grundlage für die Anwendung dieses Rechts bleibt jedoch die bundesrechtliche Verweisung mit der Folge, daß die Beklagte Bundesrecht ausführt (vgl. BVerfGE 26, 338 ), wenn sie in ihre planerische Abwägung den Denkmalschutz als abwägungserheblichen Belang einstellt.
  • BVerwG, 13.07.2010 - 9 B 104.09

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; sachliche …

    Rn. 6 Entgegen der Auffassung der Beschwerde wird dieses Ergebnis nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung bzw. den Rückbau von Bahnanlagen als möglichen Gegenstand eines bahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 36 BBahnG angesehen hat (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111 ; Beschluss vom 7. Januar 1992 - BVerwG 7 B 153.91 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1994 - 20 A 2935/92

    Konzentrationswirkung; Planfeststellungsbeschlüsse; Deutsche Bundesbahn; Eingriff …

    so ausdrücklich BVerfG, Beschluß vom 15. Juli 1969 - 2 BvF 1/64 -, BVerfGE 26, 339 ff., 368, sowie BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1992 - 7 B 153.91 -, NWVB1.1992, 202,.

    zu dem erstgenannten Gesichtspunkt ausdrücklich BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1992 a.a.O..

  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am …

    Mit entsprechenden Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagebefugnis eines Landes verneint, das sich aus denkmalschutzrechtlichen Gründen gegen den festgestellten Plan zum Abriss einer Eisenbahnbrücke wandte (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1992 - 7 B 153.91 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 20 S. 40 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05

    Aufgabe des Verkehrflughafens Berlin-Tempelhof; Dispositionsbefugnis des …

    Zieht man die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Eisenbahnrecht heran, müsste man sogar zu dem Ergebnis kommen, dass vor der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zunächst die luftrechtliche Genehmigung aufzuheben wäre, weil einer auf Beseitigung des Flughafens zielenden Planfeststellung die Außerdienstsetzung der Anlage vorausgehen müsste (BVerwG NVwZ-RR 1992, 457).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05

    Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tegel erfolglos

    Zieht man die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Eisenbahnrecht heran, müsste man sogar zu dem Ergebnis kommen, dass vor der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zunächst die luftrechtliche Genehmigung aufzuheben wäre, weil einer auf Beseitigung des Flughafens zielenden Aufhebung der Planfeststellung die Außerdienstsetzung der Anlage vorausgehen müsste (BVerwG NVwZ-RR 1992, 457).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 1.18

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am …

    Mit entsprechenden Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagebefugnis eines Landes verneint, das sich aus denkmalschutzrechtlichen Gründen gegen den festgestellten Plan zum Abriss einer Eisenbahnbrücke wandte (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1992 - 7 B 153.91 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 20 S. 40 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 1.05

    OVG weist Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof ab

    Zieht man die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Eisenbahnrecht heran, müsste man sogar zu dem Ergebnis kommen, dass vor der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zunächst die luftrechtliche Genehmigung aufzuheben wäre, weil einer auf Beseitigung des Flughafens zielenden Planfeststellung die Außerdienstsetzung der Anlage vorausgehen müsste (BVerwG NVwZ-RR 1992, 457).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 9.06

    Stillegung eines planfestgestellten Verkehrsflughafens; Umfang der …

    Zieht man die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Eisenbahnrecht heran, müsste man sogar zu dem Ergebnis kommen, dass vor der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zunächst die luftrechtliche Genehmigung aufzuheben wäre, weil einer auf Beseitigung des Flughafens zielenden Planfeststellung die Außerdienstsetzung der Anlage vorausgehen müsste (BVerwG NVwZ-RR 1992, 457).
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.1997 - 14 K 261/95

    Streitigkeit im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (ENeuOG); …

    BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988, - 4 C 48.86 -, in: BVerwGE 81, 111 sowie Beschluß vom 7. Januar 1992 - 7 B 153.91 -, in: Buchholz, 442.08, Nr. 20 zu § 36 BBahnG; a.A. wohl VG Minden, Beschluß vom 28. Mai 1976, ohne Az.: zitiert bei Klein, Bundesbahn und Denkmalschutz, DÖV 1977, S. 194.
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