Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.1989 - 7 B 157.89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erfordernis von Gründen für die Zulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung der Revision - Voraussetzungen des subjektiven Abfallbegriffes - Bauschutt als Abfall - Bindung an die tatsächliche Würdigung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AbfG § 1 Abs. 1 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1990, 564
- DÖV 1990, 570
Wird zitiert von ... (15)
- BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 19.18
Die Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht
Dieser ist anzunehmen, wenn aus den gesamten Umständen deutlich wird, dass der Besitzer die Sachen auf nicht absehbare Zeit liegenlassen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - 7 B 157.89 - Buchholz 451.22 UWG Nr. 36 S. 64 zu § 1 Abs. 1 Satz 1 AbfG; OVG Schleswig…, Urteil vom 12. September 2000 - 4 L 87/00 - juris Rn. 34). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 20 A 2120/14
Erlass einer Untersagungsverfügung mehr als drei Monate nach der Anzeige der …
Rn. 54 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - 7 B 157.89 -, NVwZ 1990, 564; Kunig/ Schwermer/Versteyl, AbfG, § 1 Rn. 13, 15 und 32. - VGH Baden-Württemberg, 13.01.1995 - 10 S 3057/94
Zum Abfallbegriff im Falle unsortierten Bauschutts; Bestimmtheit einer …
Es kann offen bleiben, ob es sich, wie das Verwaltungsgericht meint, bei dem streitgegenständlichen Bauschutt um Abfall im Sinne des in § 1 Abs. 1 Satz 11. Alternative AbfG geregelten subjektiven Abfallbegriffs handelt, wonach vorausgesetzt wird, daß sich der Besitzer der in Betracht kommenden beweglichen Sachen ohne die Absicht einer irgendwie gearteten weiteren Verwendung entledigen will (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.1989, NVwZ 1990, 564).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 20 A 2219/14
Durchführung einer gewerblichen Sammlung von Altkleidern und Schuhen aus privaten …
Rn. 62 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - 7 B 157.89 -, NVwZ 1990, 564; Kunig/ Schwermer/Versteyl, AbfG, § 1 Rn. 13, 15 und 32. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 20 A 2220/14
Untersagung der Durchführung der gewerblichen Sammlung von Altkleidern und …
Rn. 59 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - 7 B 157.89 -, NVwZ 1990, 564; Kunig/ Schwermer/Versteyl, AbfG, § 1 Rn. 13, 15 und 32. - BayObLG, 04.12.1992 - 3 ObOWi 106/92
Abfall; Abfallqualifikation; Schrottfahrzeug; Autowrack; Beeinträchtigung; …
Dabei kommt es nicht allein auf eine verbale Äußerung an; vielmehr kann sich aus den objektiven Umständen des Vorgehens, aber auch des Unterlassens (vgl. BVerwG NuR 1990, 215) des Besitzers ergeben, ob ein Entledigungswille vorliegt (vgl. BayobLGSt 1983, 44).Da die Umstände ungeklärt sind, unter denen die Fahrzeuge auf das von der Betroffenen genutzte Grundstück verbracht worden sind, und bisher auch nicht ausgeschlossen ist, dass die Betroffene die Fahrzeuge jedenfalls teilweise ausgeschlachtet hat, kann dieser Wille auch durch ein Unterlassen sichtbar werden, insbesondere dann, wenn aus den Gesamtumständen (etwa der Art der Sachen, der Art ihrer Behandlung und der zeitlichen Dauer des Verbleibs) deutlich wird, dass die Fahrzeuge weder gegenwärtig für die Betroffene eine Funktion erfüllen noch dass sie künftig in dem Zustand, in dem sie sich gegenwärtig befinden, von ihr einer Verwendung zugeführt werden sollen, sondern dass die Betroffene sie auf nicht absehbare Zeit schlicht liegen lassen will (BVerwG NuR 1990, 215).
- VGH Hessen, 30.01.1992 - 5 UE 1928/86
Wegfall der Abfalleigenschaft von Altreifen durch Veräußerung zwecks …
Der Entledigungswille des Besitzers muß sich - durch aktives Tun oder durch Unterlassen - nach außen dokumentieren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Dezember 1989 - NVwZ 1990, 564 mit weiteren Nachweisen). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 20 A 1855/14
Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien; Organisatorische und …
Rn. 56 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - 7 B 157.89 -, NVwZ 1990, 564; Kunig/ Schwermer/Versteyl, AbfG, § 1 Rn. 13, 15 und 32. - VG Magdeburg, 03.12.2013 - 2 A 232/11
Insolvenzverwalter als Betreiber einer Anlage und zur Entsorgung von Abfall …
Hierbei ist der Entledigungswille des Abfallbesitzers trotz dessen entgegenstehender Aussage nach der Verkehrsanschauung dann zu vermuten, wenn aus den gesamten Umständen deutlich wird, dass die Sachen weder gegenwärtig eine Funktion erfüllen noch künftig einer Verwendung zugeführt werden sollen, sondern der Besitzer sie auf nicht absehbare Zeit schlicht liegen lassen will (OVG SH, U. v. 12.9.2000 - 4 L 87/00 -, zitiert nach juris unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 19.12.1989 - 7 B 157/89 -, NVwZ 1990, 564; VG Ansbach, B. v. 29.12.2004 - AN 11 S 04.02575 - ). - OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2000 - 4 L 87/00
Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung auf Beseitigung von Gegenständen auf einem …
Auch die in der Ordnungsverfügung in den Abschnitten A 1.1 und A 1.2 weiter genannten Gegenstände - alte Gussheizkörper, ein rostiges Metallboot, Rohre und Kanäle von Belüftungsanlagen, alte Baugerüstteile, eine große rostige Ankerkette, eine alte emaillierte Badewanne, verrostete Metallrohre, ein Holzboot, ein weiteres in drei Teile zersägtes Holzboot, ein Metallboot, Fensterrahmen mit zerbrochenen Scheiben, alte Holztüren und Holzrahmen, ein Boots..., Altholz, Altreifen, ausgediente Bierfässer, Kabelreste, alte Ölschläuche und ca. 40 Säcke mit Sägespänen und Abfällen jeglicher Art - sind nach Überzeugung des Senats Abfälle im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative, Abs. 3 Ziffer 2 Krw-/AbfG, derer sich der Besitzer zu entledigen beabsichtigt; denn trotz der entgegenstehenden Aussage des Klägers ist insoweit nach der Verkehrsanschauung ein Entledigungswille anzunehmen, weil mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu dessen Beschluss vom 19.12.1989 - 7 B 157/89 -, in NVwZ 1990, 564) ein Entledigungswille zu vermuten steht, wenn "aus den gesamten Umständen, etwa der Art der Sachen oder der zeitlichen Dauer des Lagerns, deutlich wird, dass die Sachen weder gegenwärtig eine Funktion erfüllen noch dass sie künftig einer Verwendung zugeführt werden sollen, sondern der Besitzer sie auf nicht absehbare Zeit schlicht liegen lassen will". - BVerwG, 24.01.1991 - 7 B 1.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Sachsen, 05.07.2000 - 1 B 366/99
- VG Gießen, 07.08.1992 - VI/3 H 633/92
Rechtmäßigkeit des Sofortvollzuges einer abfallrechtlichen Verfügung; Müllkompost …
- VG München, 15.02.2011 - M 1 K 10.4520
Anlage zur Ablagerung von Abfällen; Sammelleidenschaft; Anlagenbetreiber; …
- VG Gießen, 07.08.1992 - VI/3 H 631/92
Rechtmäßigkeit des Sofortvollzuges einer abfallrechtlichen Verfügung; Müllkompost …
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