Rechtsprechung
| BVerwG, 17.01.1991 - 7 B 158.90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abfallentsorgungsanlagen - Gesetzgebung - Lagerung von Autowracks - Behandlung von Autowracks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AbfG § 4 Abs. 2 § 5 Abs. 1; GG Art. 74 Nr. 24
Abfallrecht: Gesetzgebungszuständigkeit für Abfallbeseitigung, Zulassung ortsfester Abfallentsorgungsanlagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 26.01.1990 - 2 A 131/89
- OVG Bremen, 11.09.1990 - 1 BA 7/90
- BVerwG, 17.01.1991 - 7 B 158.90
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 294
- NVwZ-RR 1991, 294
- DVBl 1991, 399
- DÖV 1991, 841
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 28.03.1990 - C-206/88
Strafverfahren gegen Vessoso und Zanetti
Auszug aus BVerwG, 17.01.1991 - 7 B 158.90
Die Vorschrift ermächtigt den Bundesgesetzgeber, vergleichbar mit dem Art. 1 EG-Richtlinie 75/442 und Art. 1 EG-Richtlinie 78/319 zugrundliegenden Abfallbegriff (vgl. dazu EuGH, Urteile vom 28. März 1990 - Rs. C-206/88 u. 207/88 sowie Rs. C-359.88 -), zu Regelungen über den umweltverträglichen Umgang mit solchen Gegenständen, deren sich der Besitzer in einem tatsächlich verstandenen Sinne "entledigen" will. - BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 100.79
Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer Abfallbeseitigungsanlage - …
Auszug aus BVerwG, 17.01.1991 - 7 B 158.90
Die vom Oberverwaltungsgericht gestellte Anforderung, daß von einer Anlage zur Lagerung oder Behandlung von Autowracks nur dann gesprochen werden könne, wenn ein Grundstück durch diese Nutzung "geprägt" werde, entspricht der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. etwa Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 100.79 - BVerwGE 66, 301 ).
- BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 19.18
Die Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht
Im Wege der Ausnahme nach § 27 Abs. 2 KrW-/AbfG können vielmehr nur Ausnahmen von der Benutzungspflicht für das Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen (BVerwG, Beschluss von 17. Januar 1991 - 7 B 158.90 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 41) sowie Ausnahmen von Zulassungsgrund und -umfang einer vorhandenen Anlage (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1992 - 7 C 21.91 - BVerwGE 90, 296 ) erteilt werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 20 A 601/14
Einräumung einer Ausnahme von Anlagenbenutzungzwang; Abfalleigenschaft von …
Rn. 153 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 7 B 158.90 -, DVBl. 1991, 399 (zu § 4 Abs. 2 AbfG); Paetow in Kunig/Paetow/Versteyl, a. a. O., § 27 Rn. 51. - BVerwG, 02.05.1995 - 7 B 270.94
Die behördliche Befugnis, Nachsorgemaßnahmen für Deponien zu verlangen, gilt für …
zwar war diese Entscheidung rechtswidrig, weil ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen nicht auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 AbfG (§ 4 Abs. 3 AbfG 1972) genehmigt werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.01.1991 - BVerwG 7 B 158.90 - DVBl 1991, 399).
- BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93
Abfallrecht - Altöl - Gesetzgebungskompetenz - Konkurrierende Gesetzgebung
Das Recht der Abfallentsorgung ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung von Bund und Ländern (Art. 74 Nr. 24 GG; vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1991 - BVerwG 7 B 158.90 - DVBl 1991, 399). - VGH Hessen, 12.03.1996 - 14 TH 2775/94
Abfallbeseitigung: Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines …
Damit dürfen Abfälle zwar mit Genehmigung gemäß § 4 Abs. 2 AbfG im Einzelfall und widerruflich außerhalb von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen entsorgt werden; stellt sich aber der Entsorgungsvorgang, um dessen Genehmigung es geht, nach Würdigung aller Umstände als das Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage dar, ist dies kein Anwendungsfall von § 4 Abs. 2 AbfG (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1991 - 7 B 158.90 -, DVBl. 1991, S. 399). - BVerwG, 03.09.1996 - 7 B 253.96
Darlegungserfordernis der "grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache" - …
Soweit die Beschwerde sich auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1991 - BVerwG 7 B 158.90 - (Buchholz 451.22 AbfG Nr. 41 = DVBl 1991, 399) bezieht, verkennt sie, daß sich diese Entscheidung nicht mit der Bestimmung des Begriffs "Autowrack" befaßt, sondern lediglich darauf hinweist, daß nicht jedes Autowrack auch den Abfallbegriff im Sinne des § 1 Abs. 1 AbfG erfüllt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".