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| BVerwG, 11.01.1978 - 7 B 159.77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausschluss einer zweiten Wiederholung der nicht bestandenen Prüfung - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 25.08.1976 - R/N 171 I 75
- VGH Bayern, 26.10.1977 - 352 III 76
- BVerwG, 11.01.1978 - 7 B 159.77
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.01.1976 - 7 B 63.75
Ausschluss einer zweiten Wiederholung der nicht bestandenen ersten juristischen …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1978 - 7 B 159.77
Der beschließende Senat hat, wie das Berufungsgericht zutreffend hervorgehoben hat, bereits entschieden, daß das ausnahmslose Verbot eines dritten Prüfungsversuchs für die erste juristische Staatsprüfung durch die auch im vorliegenden Fall maßgebliche Vorschrift des § 29 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) - jetzt in der unverändert gebliebenen Fassung vom 16. Juni 1977 (BayGVBl. S. 425) - nicht gegen Bundesrecht, insbesondere nicht gegen das Grundgesetz, verstößt (vgl. Beschluß vom 19. Januar 1976 - BVerwG 7 B 63.75 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 71]).
- BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 67.80
Verfassungsmäßigkeit des ausnahmslosen Verbots eines dritten Prüfungsversuchs in …
Das hat der beschließende Senat wiederholt entschieden und braucht deshalb nicht mehr in einem Revisionsverfahren geklärt zu werden (Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 145.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 21];Urteil vom 25. November 1966 - BVerwG 7 C 70.66 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 31];Beschluß vom 19. Januar 1976 - BVerwG 7 B 63.75 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 71];Beschluß vom 11. Januar 1978 - BVerwG 7 B 159.77 - [die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluß hat das Bundesverfassungsgericht mangels hinreichender Erfolgsaussichten nicht angenommen - Beschluß vom 3. Mai 1978 - 1 BvR 215.78 -]; vgl. fernerUrteil vom 24. Mai 1968 - BVerwG 7 C 50.67 - [Buchholz 421.2 Hochschulrecht - Allgemeines Nr. 24] sowie Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 1976, RdNr. 437 m.w.H.).
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