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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.09.2015 - 7 B 1594/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54906
VGH Hessen, 16.09.2015 - 7 B 1594/15 (https://dejure.org/2015,54906)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 (https://dejure.org/2015,54906)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. September 2015 - 7 B 1594/15 (https://dejure.org/2015,54906)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.01.2009 - 6 B 78.08

    Belastungsgrenze einer Schülerbeförderung im öffentlichen Personennahverkehr …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2015 - 7 B 1594/15
    Schulwege, einschließlich der Fußwege von der Wohnung zur nächstgelegenen Haltestelle und von der der Schule nächstgelegenen Haltestelle zur Schule von bis zu 60 Minuten sind einem gesunden Schüler in der Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums jedenfalls regelmäßig zumutbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 6 B 78.08 -, juris, Rdnr. 4; OVG Bautzen…, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 B 234/10 -, juris, Rdnr. 12;… Rux/Niehues, Schulrecht 5. Aufl. 2013 Rdnr. 1342).
  • OVG Sachsen, 14.09.2010 - 2 B 234/10

    Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Fortführung einer Schule …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2015 - 7 B 1594/15
    Schulwege, einschließlich der Fußwege von der Wohnung zur nächstgelegenen Haltestelle und von der der Schule nächstgelegenen Haltestelle zur Schule von bis zu 60 Minuten sind einem gesunden Schüler in der Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums jedenfalls regelmäßig zumutbar (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 6 B 78.08 -, juris, Rdnr. 4; OVG Bautzen, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 B 234/10 -, juris, Rdnr. 12;… Rux/Niehues, Schulrecht 5. Aufl. 2013 Rdnr. 1342).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 2 ME 569/08

    Aufnahmeanspruch in eine Gesamtschule; Aufnahmekapazität einer Gesamtschule als …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2015 - 7 B 1594/15
    Die Zulassung einer überkapazitären Aufnahme in jedem Fall, in dem der Ablehnung der Aufnahme eines Schülers eine defizitäre Auswahlentscheidung zu Grunde liegt, ginge folglich mit einer nicht zu rechtfertigenden Beeinträchtigung der Bildungsansprüche der aufgenommenen Schüler einher (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2013 - 7 B 1889/13, juris, Rdnr. 27; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 - NVwZ-RR 2009, 372).
  • VGH Hessen, 25.10.2013 - 7 B 1889/13

    Aufnahme in eine bestimmte Schule

    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2015 - 7 B 1594/15
    Die Zulassung einer überkapazitären Aufnahme in jedem Fall, in dem der Ablehnung der Aufnahme eines Schülers eine defizitäre Auswahlentscheidung zu Grunde liegt, ginge folglich mit einer nicht zu rechtfertigenden Beeinträchtigung der Bildungsansprüche der aufgenommenen Schüler einher (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25. Oktober 2013 - 7 B 1889/13, juris, Rdnr. 27; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 - NVwZ-RR 2009, 372).
  • VGH Hessen, 05.11.1991 - 7 TG 2074/91

    Aufnahme eines auswärtigen Schülers in eine weiterführende Schule; …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2015 - 7 B 1594/15
    Es besteht dann über die normativ festgelegten Kapazitätsgrenzen hinausgehend eine Aufnahmemöglichkeit bis zur äußersten Grenze der Funktionsfähigkeit der Schule (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 1991 - 7 TG 2074/91 - NVwZ-RR 1992, 361 …und vom 28. November 1994, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2003 - 19 B 1923/03 - juris; Birnbaum, NWVBl. 2010, 95 [101 f.];… Bülter, a. a. O., 451 f.;… Lenz, in: Terwiesche, FA-VerwR, 2. Aufl. 2012, Kap. 47 Rdnr. 57).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2003 - 19 B 1923/03

    Aufnahme in einer Schule mit sonderpädagogischer Förderung; Erreichung …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2015 - 7 B 1594/15
    Es besteht dann über die normativ festgelegten Kapazitätsgrenzen hinausgehend eine Aufnahmemöglichkeit bis zur äußersten Grenze der Funktionsfähigkeit der Schule (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 1991 - 7 TG 2074/91 - NVwZ-RR 1992, 361 …und vom 28. November 1994, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2003 - 19 B 1923/03 - juris; Birnbaum, NWVBl. 2010, 95 [101 f.];… Bülter, a. a. O., 451 f.;… Lenz, in: Terwiesche, FA-VerwR, 2. Aufl. 2012, Kap. 47 Rdnr. 57).
  • VGH Hessen, 27.09.2016 - 7 B 2379/16

    Aufnahme in eine bestimmte Schule eines weiterführenden Bildungsgangs

    Ein die vorläufige Aufnahme in eine bestimmte Schule im Wege der einstweiligen Anordnung legitimierender Anordnungsanspruch ist grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn nach dem Erkenntnisstand des Senats im Zeitpunkt der Eilentscheidung ein Anspruch des Antragstellers auf Aufnahme in diese Schule besteht oder es ganz überwiegend wahrscheinlich ist, dass ein Recht des Antragstellers auf eine ermessensfehlerfreie Auswahl zwischen den Aufnahmebewerbern fortbesteht und eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung zu seiner Aufnahme führen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. August 2010 - 7 B 1765/10 -, vom 21. Dezember 2011 - 7 B 2305/11 - und vom 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rdnr. 19).

    Denn der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung ist Ausdruck des Teilhaberechts auf gleichberechtigten Zugang zu den von einem Hoheitsträger zur Verfügung gestellten Bildungsangeboten, das bundes- und landesverfassungsrechtlich durch den allgemeinen Gleichheitssatz abgesichert ist (vgl. Beschluss des Senats vom 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rdnr. 24).

    {RN: 26} Die Wiederherstellung einer Aufnahmekapazität der Schule durch Rücknahme der rechtsfehlerhaft erfolgten Vergabe eines Platzes an einen anderen Bewerber scheidet im Hinblick auf dessen Vertrauensschutz sowie das im Normalfall lediglich relativ bessere Teilhaberecht des in einem defizitären Auswahlverfahren unterlegenen Schülers als rechtlich zulässige Handlungsoption regelmäßig aus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. November 1994 - 7 TG 2609/94, 7 TG 2625/94 - sowie vom 16. November 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rdnr. 29; Bülter NWVBl. 2003, 449 [452]).

    Die Zulassung einer überkapazitären Aufnahme in jedem Fall, in dem der Ablehnung der Aufnahme eines Schülers eine defizitäre Auswahlentscheidung zu Grunde liegt, ginge folglich mit einer nicht zu rechtfertigenden Beeinträchtigung der Bildungsansprüche der aufgenommenen Schüler einher (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Oktober 2013 - 7 B 1889/13 -, juris, Rdnr. 27 und vom 16. November 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rdnr. 30; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 -, NVwZ-RR 2009, 372).

    Es besteht dann über die normativ festgelegten Kapazitätsgrenzen hinausgehend eine Aufnahmemöglichkeit bis zur äußersten Grenze der Funktionsfähigkeit der Schule (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 1991 - 7 TG 2074/91 - NVwZ-RR 1992, 361, vom 28. November 1994, a. a. O. und vom 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rdnr. 33; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2003 - 19 B 1923/03 - juris; Birnbaum, NWVBl. 2010, 95 [101 f.];… Bülter, a. a. O., 451 f.;… Lenz, in: Terwiesche, FA-VerwR, 2. Aufl. 2012, Kap. 47 Rdnr. 57).

    Ein Anspruch von Schülerinnen und Schülern auf Ausübung des Organisationsermessens der Schule zu Gunsten einer Erhöhung der verordnungsrechtlich bestimmten Schülerhöchstzahl besteht nicht (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2013, a. a. O., vom 28. November 1994, a. a. O. sowie vom 16. September 2015, a. a. O., Rdnr. 36).

  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gehörsanspruchs (Art 103 …

    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass etwa die in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage, ob in Fällen einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung ein Anspruch auf überkapazitäre Zuweisung an die gewünschte Schule bis zur Grenze der Funktionsfähigkeit besteht (für einen Anspruch: OVG Bremen, Beschluss vom 25. September 1990 - 1 B 52/90 -, juris [nur Leitsatz]; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00 -, NVwZ-RR 2000, S. 680 ; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 5. September 2018 - 9 S 1896/18 -, juris, Rn. 22;… vgl. auch Rux, Schulrecht, 6. Auflage 2018, Rn. 821 ff.; a.A.: Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 ME 601/07 -, juris, Rn. 18 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 30), bereits höchstrichterlich entschieden ist.
  • VG Frankfurt/Main, 18.07.2019 - 7 L 2073/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …

    Es ist nicht ersichtlich, dass das Auswahlverfahren rechtsfehlerhaft durchgeführt wurde, sodass ein Aufnahmeanspruch im Wege der Ermessensausübung nicht in Betracht kommt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 88; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 19 ).

    Vielmehr ist ein solcher Anspruch im Hinblick auf § 70 Abs. 1 Satz 2 HSchG gerade ausgeschlossen (vgl. zum Vorstehenden Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 89; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 22 ).

    Zwar steht jedem Bewerber ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung im Auswahlverfahren zu, das unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 14 Abs. 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 01. Dezember 2017 (…ABl. 2019, S. 2), durchzuführen ist, wenn im Bereich eines Schulträgers mehrere Schulen mit dem gewählten Bildungsgang bestehen und die Zahl der Anmeldungen die Kapazität einer Schule übersteigt, ohne dass dem § 70 Abs. 1 Satz 2 HSchG entgegensteht (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 88, 89; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 24 ).

    Zwar besteht das Teilhaberecht auf Zugang zu einer bestimmten Schule grundsätzlich nur im Rahmen ihrer normativ festgelegten Aufnahmekapazität (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 90; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 26 ).

    Zwar sind der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung (Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 90 f.; vgl. auch Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 28 ff.; Beschluss vom 27.09.2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143, 144 f.) und ihm folgend bisher auch das erkennende Gericht (vgl. stellvertretend die der Entscheidung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris, zugrundeliegende Entscheidung VG A-Stadt, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 L 2128/16.F -, n.v.) davon ausgegangen, dass das Teilhaberecht eines im Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers um Aufnahme in eine bestimmte Schule mit der Vergabe der Plätze an die ausgewählten Bewerber und damit verbundener Kapazitätserschöpfung untergehe und dass das prinzipiell auch bei Mängeln der der Platzvergabe zu Grunde liegenden Auswahlentscheidung der Fall sei.

  • VG Frankfurt/Main, 30.07.2019 - 7 L 2182/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …

    Es ist nicht ersichtlich, dass das Auswahlverfahren rechtsfehlerhaft durchgeführt wurde, sodass ein Aufnahmeanspruch im Wege der Ermessensausübung nicht in Betracht kommt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 88; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 19 ).

    Vielmehr ist ein solcher Anspruch im Hinblick auf § 70 Abs. 1 Satz 2 HSchG gerade ausgeschlossen (vgl. zum Vorstehenden Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 89; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 22 ).

    Danach ist das Auswahlverfahren unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 14 Abs. 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 01. Dezember 2017 (…ABl. 2019, S. 2), durchzuführen, wenn im Bereich eines Schulträgers mehrere Schulen mit dem gewählten Bildungsgang bestehen und die Zahl der Anmeldungen die Kapazität einer Schule übersteigt, ohne dass dem § 70 Abs. 1 Satz 2 HSchG entgegensteht (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 88, 89; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 24 ).

    Zwar besteht das Teilhaberecht auf Zugang zu einer bestimmten Schule grundsätzlich nur im Rahmen ihrer normativ festgelegten Aufnahmekapazität (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 90; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 26 ).

    Zwar sind der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung (Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 90 f.; vgl. auch Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 28 ff.; Beschluss vom 27.09.2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143, 144 f.) und ihm folgend bisher auch das erkennende Gericht (vgl. stellvertretend die der Entscheidung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris, zugrundeliegende Entscheidung VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 L 2128/16.F -, n.v.) davon ausgegangen, dass das Teilhaberecht eines im Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers um Aufnahme in eine bestimmte Schule mit der Vergabe der Plätze an die ausgewählten Bewerber und damit verbundener Kapazitätserschöpfung untergehe und dass das prinzipiell auch bei Mängeln der der Platzvergabe zu Grunde liegenden Auswahlentscheidung der Fall sei.

  • VG Frankfurt/Main, 10.07.2019 - 7 L 1857/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …

    Ein die vorläufige Aufnahme in eine bestimmte Schule im Wege der einstweiligen Anordnung legitimierender Anordnungsanspruch ist grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn nach dem Erkenntnisstand des Gerichts im Zeitpunkt der Eilentscheidung ein Anspruch der Antragstellerin auf Aufnahme in diese Schule besteht oder es ganz überwiegend wahrscheinlich ist, dass ein Recht der Antragstellerin auf eine ermessensfehlerfreie Auswahl zwischen den Aufnahmebewerbern fortbesteht und eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung zu ihrer Aufnahme führen wird (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 88; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 19 ).

    Vielmehr ist ein solcher Anspruch durch § 70 Abs. 1 Satz 2 HSchG gerade ausgeschlossen (vgl. zum Vorstehenden Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 89; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 22 ).

    Zwar kommt nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs jedem Bewerber ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung im Auswahlverfahren zu, das unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 14 Abs. 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 01. Dezember 2017 (…ABl. 2019, S. 2), durchzuführen ist, wenn im Bereich eines Schulträgers mehrere Schulen mit dem gewählten Bildungsgang bestehen und die Zahl der Anmeldungen die Kapazität einer Schule übersteigt, ohne dass dem § 70 Abs. 1 Satz 2 HSchG entgegensteht (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 88, 89; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 24 ).

    Zwar besteht das Teilhaberecht auf Zugang zu einer bestimmten Schule grundsätzlich nur im Rahmen ihrer normativ festgelegten Aufnahmekapazität (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 90; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 26 ).

    Zwar ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung (Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 90 f.; vgl. auch Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 28 ff.; Beschluss vom 27.09.2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143, 144 f.) und ihm folgend bisher auch das erkennende Gericht (vgl. stellvertretend die der Entscheidung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris, zugrundeliegende Entscheidung VG Frankfurt, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 L 2128/16.F -, n.v.) davon ausgegangen, dass das Teilhaberecht eines in einem Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers um Aufnahme in eine bestimmte Schule mit erfolgter Vergabe der Plätze an die ausgewählten Bewerber und damit verbundener Kapazitätserschöpfung untergehe und dass das prinzipiell auch bei Mängeln der der Platzvergabe zu Grunde liegenden Auswahlentscheidung der Fall sei.

  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2019 - 7 L 1662/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …

    Ein die vorläufige Aufnahme in eine bestimmte Schule im Wege der einstweiligen Anordnung legitimierender Anordnungsanspruch ist grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn nach dem Erkenntnisstand des Gerichts im Zeitpunkt der Eilentscheidung ein Anspruch der Antragsteller auf Aufnahme ihres Sohns in diese Schule besteht oder es ganz überwiegend wahrscheinlich ist, dass ein Recht der Antragsteller auf eine ermessensfehlerfreie Auswahl zwischen den Aufnahmebewerbern fortbesteht und eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung zur Aufnahme ihres Sohns führen wird (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 88; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 19 ).

    Vielmehr ist ein solcher Anspruch durch § 70 Abs. 1 Satz 2 HSchG gerade ausgeschlossen (vgl. zum Vorstehenden Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 89; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 22 ).

    Zwar kommt jedem Bewerber ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung im Auswahlverfahren zu, das unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 14 Abs. 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 01. Dezember 2017 (…ABl. 2019, S. 2), durchzuführen ist, wenn im Bereich eines Schulträgers mehrere Schulen mit dem gewählten Bildungsgang bestehen und die Zahl der Anmeldungen die Kapazität einer Schule übersteigt, ohne dass dem § 70 Abs. 1 Satz 2 HSchG entgegensteht (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 88, 89; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 24 ).

    Zwar besteht das Teilhaberecht auf Zugang zu einer bestimmten Schule grundsätzlich nur im Rahmen ihrer normativ festgelegten Aufnahmekapazität (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 90; Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 26 ).

    Zwar ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung (Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 90 f.; vgl. auch Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 28 ff.; Beschluss vom 27.09.2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143, 144 f.) und ihm folgend bisher auch das erkennende Gericht (vgl. stellvertretend die der Entscheidung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris, zugrundeliegende Entscheidung VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 L 2128/16.F -, n.v.) davon ausgegangen, dass das Teilhaberecht eines in einem Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers um Aufnahme in eine bestimmte Schule mit erfolgter Vergabe der Plätze an die ausgewählten Bewerber und damit verbundener Kapazitätserschöpfung untergehe und dass das prinzipiell auch bei Mängeln der der Platzvergabe zu Grunde liegenden Auswahlentscheidung der Fall sei.

  • VG Darmstadt, 17.05.2018 - 3 L 1089/18

    Aufnahme in eine weiterführende Schule

    Damit trägt sie offenbar der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Rechnung, wonach das Teilhaberecht eines in einem Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers um Aufnahme in eine bestimmte Schule mit bereits erfolgter Vergabe der Plätze an die ausgewählten Bewerber und damit verbundener Kapazitätserschöpfung untergeht, selbst wenn die der Platzvergabe zugrunde liegende Auswahlentscheidung mit Mängeln behaftet war (vgl. nur Hess. VGH, Beschl. v. 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 26.08.2015 - 3 L 1146/15.DA, juris).

    Der Umstand eines längeren Schulwegs begründet ohne das Hinzutreten weiterer in der körperlichen oder psychischen Konstitution der Antragstellerin begründeter Belastungen allein keine Unzumutbarkeit des dortigen Schulbesuchs (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris).

    Abgesehen davon sind Schulwege, einschließlich der Fußwege von der Wohnung zur nächstgelegenen Haltestelle und von der der Schule nächstgelegenen Haltestelle zur Schule von bis zu 60 Minuten einer gesunden Schülerin in der Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums jedenfalls regelmäßig zumutbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.01.2009 - 6 B 78.08 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 16.09.2015, a.a.O.;… Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl. 2013, Rdnr. 1342).

  • VG Frankfurt/Main, 12.08.2024 - 7 L 2198/24

    Kein Anspruch auf vorrangige Aufnahme eines Schülers an seiner Wunschschule …

    Das Auswahlverfahren ist unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 14 Abs. 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Juli 2023 (ABl. S. 533; ber. S. 672), durchzuführen, wenn im Bereich eines Schulträgers mehrere Schulen mit dem gewählten Bildungsgang bestehen und die Zahl der Anmeldungen die Kapazität einer Schule übersteigt, ohne dass dem § 70 Abs. 1 Satz 2 HSchG entgegensteht (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 24 ; VG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 30.07.2019 - 7 L 2182/19.F -, juris, Rn. 4 ).

    Zwar besteht das Teilhaberecht auf Zugang zu einer bestimmten Schule grundsätzlich nur im Rahmen ihrer normativ festgelegten Aufnahmekapazität (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 26 ).

  • VG Frankfurt/Oder, 13.09.2021 - 1 L 298/21
    Jedoch ist auch in diesen Fällen eine Schulwegzeit von 90 Minuten unter pädagogischen Gesichtspunkten als äußerste Grenze für die einfache Strecke anzusehen (vgl. zu alledem, jeweils m. w. N.: OVG Lüneburg…, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 ME 729/18 -, juris Rn. 15 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 6 B 78/08 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris Rn. 38; Sächsisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 12. November 2010 - 2 B 248/10 -, juris Rn. 9).
  • VG Cottbus, 08.08.2023 - 1 L 162/23
    Welche Zeit für den (einfachen) Schulweg einer Schülerin oder eines Schülers der Sekundarstufe I unzumutbar sein könnte, ist im Brandenburgischen Schulrecht zwar nicht geregelt; in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird allerdings allgemein angenommen, dass eine Schulwegzeit von bis zu 60 Minuten einschließlich der Fußwege von der Wohnung zur nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs und von der der Schule nächstgelegenen Haltestelle zur Schule jedenfalls zumutbar sei, wobei ausnahmsweise auch eine längere Schulwegzeit zumutbar sein könne, wenn besondere Umstände, etwa bei einer atypischen Wohnsituation, das rechtfertigten (…vgl. Nieders. OVG, Beschl. v. 27. März 2019 - 2 ME 729/18 -, juris Rn. 15; Hessischer VGH, Beschl. v. 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris Rn. 38;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 12. November 2010 - 2 B 248/10 -, juris Rn. 9;… VG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13. September 2021 - 1 L 298/21 -, juris Rn. 11;… VG Potsdam, Beschl. v. 30. August 2017 - 12 L 878/17 -, juris Rn. 14 [deutlich mehr als eine Stunde unzumutbar];… VG Potsdam, Beschl. v. 01. August 2013 - 12 L 355/13 -, juris Rn. 18 [mehr als 1 Stunde unzumutbar bei äußerst komplizierter Verkehrsverbindung und längeren Fußwegen];… vgl. auch: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 07. Februar 2019 - 3 L 122/18 -, juris Rn. 5 [in einem Flächenland 45 Minuten für einen Grundschüler]).
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