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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1972 - VII B 16.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1993
BVerwG, 27.11.1972 - VII B 16.70 (https://dejure.org/1972,1993)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1972 - VII B 16.70 (https://dejure.org/1972,1993)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1972 - VII B 16.70 (https://dejure.org/1972,1993)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Berichtigung eines Steuerbescheides

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.03.1971 - VII C 44.68

    Berichtigungsbescheid - Unanfechtbar festgesetzte Gewerbesteuer - Fehlende …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1972 - VII B 16.70
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 37, 293 ff.) kann der gemäß § 212 b Abs. 3 der Abgabenordnung - AO - ergangene Berichtigungsbescheid, der eine unanfechtbar festgesetzte Gewerbesteuer herabgesetzt hat, nicht mehr mit der Begründung angefochten werden, der verbliebenen Steuerfestsetzung fehle die Rechtsgrundlage.
  • BVerwG, 29.03.1968 - VII C 64.66

    Erlass von Gewerbesteuerbescheiden - Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden - …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1972 - VII B 16.70
    Darauf hat der Senat auch schon früher hingewiesen (BVerwGE 29, 270 [274]).
  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70

    Unanfechtbarkeit von Steuerbescheiden - Bindungswirkung eines …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1972 - VII B 16.70
    Zur Bedeutung des Verfahrens nach § 212 c Abs. 2 AO hat der Senat bereits ausführlich Stellung genommen (vgl. das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 27.70 -).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit …

    Soweit diese Rechtsprechung im einfachen Recht ihre Grundlage hatte (…vgl. Beschluss vom 20. Juli 1984 a.a.O. S. 2 ff.;… Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - a.a.O. S. 60 ff.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 21.89 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75 S. 70 f.), war sie, wie die Bezugnahmen auf den Beschluss vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 B 16.70 - (BVerwGE 37, 173, 174 f.) zeigen, noch durch die Unterscheidung zwischen mitbestimmungspflichtigen formellen und mitbestimmungsfreien materiellen Arbeitsbedingungen geprägt.
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