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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.1978 - 7 B 160.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3607
BVerwG, 26.07.1978 - 7 B 160.75 (https://dejure.org/1978,3607)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1978 - 7 B 160.75 (https://dejure.org/1978,3607)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1978 - 7 B 160.75 (https://dejure.org/1978,3607)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Weiterführung und Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen - Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör - Berücksichtigung verspäteten Vorbringens

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.07.1978 - 7 B 5.77

    Versetzungsverordnung - Schulwesen - Nichtversetzter Schüler - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1978 - 7 B 160.75
    In seinem Beschluß vom 26. Juli 1978 - BVerwG 7 B 5.77 - hat der Senat weiter entschieden, daß bei übergangsweiser Fortgeltung einer als Verwaltungsvorschrift erlassenen und daher dem Gesetzesvorbehält nicht genügenden Versetzungsordnung ein nicht versetzter Schüler keinen Anspruch auf eine schonendere Maßnahme habe, etwa auf eine in der Versetzungsordnung des betreffenden Landes nicht vorgesehene Nachprüfung nach Ablauf der Sommerferien, wie sie in anderen Bundesländern praktiziert wird.
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1978 - 7 B 160.75
    Dies gilt für die Fragen, ob die Versetzung in die Oberstufe des Gymnasiums (Sekundarstufe II) und die Regelung des Gleichstellungsvermerks den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berühren, ob der Gleichstellungsvermerk, weil er im Zusammenhang mit der Versetzung stehende Fragen des Berechtigungswesens behandelt, ebenso wie die Versetzung dem Gesetzesvorbehalt unterliegt und ob die Ermächtigungsnorm des § 44 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit Abs. 3 des hessischen Schulverwaltungsgesetzes vom 30. Mai 1969 (GVBl. I S. 88) den Bestimmtheitsanforderungen, des Rechtsstaatsprinzips genügt (vgl. hierzu BVerfGE 34, 52 [60]).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m. …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1978 - 7 B 160.75
    Der Senat hat durch Urteil vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 11.76 - in einem die Nichtversetzung eines Schülers in der 5. Klasse einer Berliner Grundschule betreffenden Fall entschieden, daß zu den wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen, die in ihren Grundzügen durch Gesetz oder aufgrund gesetzlicher Ermächtigung durch Rechtsverordnung zu regeln sind, auch die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers rechnet.
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1978 - 7 B 160.75
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem - die Regelung einer Reifeprüfungsordnung über die Verweisung von der Schule nach zweimaliger erfolgloser Wiederholung der Reifeprüfung betreffenden Fall - Beschluß vom 1. März 1978 - 1 BvL 24/76 - ausgeführt hat, kann die Frage, welche Auswirkungen eine derartige für den gesamten Bereich des Landes getroffene allgemeine Verwaltungsvorschrift für die geordnete Weiterführung und Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen hat, nicht isoliert nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles beurteilt werden.
  • BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67

    Anspruch auf Einweisung in die Stelle einer Direktorin nach der Besoldungsgruppe …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1978 - 7 B 160.75
    Das Gericht war nicht verpflichtet, auf alle rechtlichen Gesichtspunkte hinzuweisen, nach denen es die Entscheidung möglicherweise treffen werde, oder vor Erlaß der Entscheidung seine Rechtsauffassung mitzuteilen (vgl. Urteil vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 - [Buchholz § 108 VwGO Nr. 30]).
  • BVerwG, 15.11.1979 - 7 B 225.78

    Schulwesen - Gymnasium - Versetzungsordnung

    Diese Rechtsansicht steht in Einklang mit der im Berufungsurteil erwähnten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 14. Juli 1978 BVerwG 7 C 11.76 [BVerwGE 56, 155]; Beschlüsse vom 25. Juli 1978 BVerwG 7 B 82.76 sowie vom 26. Juli 1978 BVerwG 7 B 5.77 [JZ 1978, 682 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 59] und BVerwG 7 B 160.75).
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