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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1998 - 7 B 167.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,20024
BVerwG, 01.09.1998 - 7 B 167.98 (https://dejure.org/1998,20024)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1998 - 7 B 167.98 (https://dejure.org/1998,20024)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1998 - 7 B 167.98 (https://dejure.org/1998,20024)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 7 B 167.98
    Zu Unrecht meint die Beschwerde, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ab.
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Beiladung zu einem Rechtsstreit

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 7 B 167.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. BVerwGE 94, 16 [BVerwG 24.06.1993 - 7 C 27/92] und 98, 87) muß die Überschuldung einerseits auf nicht kostendeckende Mieten zurückzuführen und andererseits ursächlich für den Eigentumsverlust, hier also die Enteignung, geworden sein.
  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 7 B 167.98
    Die damit verbundenen Fragen sind vielmehr bislang noch nicht abschließend geklärt, weshalb der beschließende Senat in zwei Verfahren (BVerwG 7 C 4.98 und BVerwG 7 C 23.98) die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen hat.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 49.95

    Offene Vermögensfragen: Überschuldung i.S. von § 1 Abs. 2 VermG

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 7 B 167.98
    Danach muß wie bei dem Eigentumsverzicht, der Schenkung und der Erbausschlagung auch in den Enteignungsfällen die Überschuldung wesentliche Ursache für die Inanspruchnahme gewesen sein; unentschieden ist bislang lediglich die Frage, ob auch im Fall der Enteignung von einer Vermutung ausgegangen werden kann, daß eine vorhandene Überschuldung ursächlich für den Eigentumsverlust gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 49.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines mit einem Wohnhaus und Geschäftshaus bebauten …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 7 B 167.98
    Die damit verbundenen Fragen sind vielmehr bislang noch nicht abschließend geklärt, weshalb der beschließende Senat in zwei Verfahren (BVerwG 7 C 4.98 und BVerwG 7 C 23.98) die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen hat.
  • BVerwG, 26.04.2006 - 8 C 17.05

    Versteigerungserlös; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Enteignung; …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher die Frage, ob auch im Falle einer Enteignung von einer vermuteten Kausalität zwischen Überschuldung und Enteignung auszugehen ist, offen gelassen (Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 49.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79 S. 231 ; Beschlüsse vom 1. September 1998 - BVerwG 7 B 167.98 - und vom 13. August 2003 - BVerwG 7 B 24.03 - juris).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 24.00

    Überschuldung; Ablösung einer Hypothek mit Eigenmitteln des Eigentümers aus …

    b) Zugunsten des Alteigentümers streitet bei Mietwohngrundstücken in allen Punkten jeweils die Vermutung der erforderlichen kausalen Verknüpfung; ob die ursächliche Beziehung zwischen Überschuldung und Eigentumsverlust nicht nur bei "freiwilliger" Eigentumsaufgabe, sondern auch bei Enteignungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 VermG vermutet werden kann, ist bisher höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 49.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79 S. 231 und Beschluss vom 1. September 1998 - BVerwG 7 B 167.98 - RÜ BARoV 1998 Nr. 18 S. 13 f.).
  • BVerwG, 19.02.2003 - 7 B 42.02

    Anspruch auf Rückübertragung der Miteigentumsanteile an einem Grundstück ; …

    Dessen Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn die Überschuldung des Grundstücks zwar zur Gesamtsituation beigetragen hat, aber für die Enteignung nicht wesentlich, sondern nur ein Begleitumstand war (vgl. Beschluss vom 1. September 1998 - BVerwG 7 B 167.98 - juris -).
  • BVerwG, 10.11.2000 - 7 B 109.00

    Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung …

    Bereits aufgrund dieser Feststellungen scheidet eine Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG aus; denn diese Vorschrift verlangt auch in Enteignungsfällen, dass die vorhandene Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen ist (grundlegend Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ; Beschluss vom 1. September 1998 - BVerwG 7 B 167.98 - S. 4).
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