Rechtsprechung
| VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 176/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Gestattung der Jagdausübung innerhalb eines Jagdgatters bei Streit über die Verpflichtung zur Auflösung des Jagdgatters
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 176/16
- OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 4 MB 44/16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 224/15
Beseitigungsanordnung mit Androhung der Ersatzvornahme in Bezug auf ein …
Auszug aus VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 176/16
Die hiergegen am 24.12.2015 erhobene Klage ist hier unter dem Aktenzeichen - 7 A 224/15 - anhängig.Ob die Antragstellerin verpflichtet ist, das Jagdgatter des Forstortes "..." aufzulösen, ist zwischen den Beteiligten aber gerade streitig und Gegenstand des Verfahrens 7 A 224/15 .
- VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16
Verbot der Gatterjagd
Auszug aus VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 176/16
Rn. 15 Am 13.07.2016 stellte die Antragstellerin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und am 18.07.2016 erhob sie eine weitere Klage unter dem Aktenzeichen 7 A 233/16 mit dem Hauptantrag auf Feststellung, dass es zulässig ist, im Forstort "..., d.h. konkret innerhalb des dortigen Jagdgatters, die Jagd auszuüben und/oder ausüben zu lassen.Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift, die Bejagung in den Fällen des Verbots der Gatterjagd nach § 29 Abs. 5 Nr. 5 LJagdG n.F. bis zur Auflösung bestehender Gatter zu regeln, ist seine Anwendung im Wege des "Erst-Recht-Schlusses" hier aber im öffentlichen Interesse für den Zeitraum bis zur endgültigen Beendigung der zwischen den hiesigen Beteiligten anhängigen Verfahren 7 A 224/16 und 7 A 233/16 möglich und geboten.
- VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 174/16
Gestattung der Jagdausübung innerhalb eines Jagdgatters bei Streit über die …
Auszug aus VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 176/16
EUR bis ... EUR bezogen auf den Forstort "..." und den benachbarten Forstort "..." ( 7 B 174/16 ).
- VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16
Verbot der Gatterjagd
Rn. 13 Da der Beklagte auf den Antrag nicht reagierte, stellte die Klägerin am 13.07.2016 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ( 7 B 176/16 ).Rn. 54 § 29 Abs. 8 LJagdG kann analog zwar auf Fälle angewandt werden, in denen - wie hier - die Pflicht zur Auflösung des Jagdgatters zwischen den Beteiligten streitig ist, um Überpopulationen zu vermeiden, solange nicht rechtskräftig über die Beseitigungsanordnung der Jagdgatter entschieden worden ist (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 01.09.2016, 7 B 176/16 ; im Ergebnis bestätigt durch das OVG Schleswig, Beschluss vom 11.01.2017 - 4 MB 44/16 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2019 - 4 LB 13/18
(Keine) Anordnung zur Gestattung der Jagdausübung
Dieser Antrag hatte keinen Erfolg (VG Schleswig, Beschluss vom 1. September 2016 - 7 B 176/16 - Senat, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 4 MB 44/16 -). - VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 224/15
Beseitigungsanordnung mit Androhung der Ersatzvornahme in Bezug auf ein …
Rn. 14 Da der Beklagte auf den Antrag nicht reagierte, stellte die Klägerin am 13.07.2016 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ( 7 B 176/16 ) und erhob am 18.07.2016 eine weitere Klage unter dem Aktenzeichen 7 A 233/16 mit dem Hauptantrag auf Feststellung, dass es zulässig ist, im Forstort "…", d.h. konkret innerhalb des dortigen Jagdgatters, die Jagd auszuüben und/oder ausüben zu lassen.
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