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| BVerwG, 03.09.1981 - 7 B 177.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 18.12.1980 - VIII VG 1553/80
- OVG Hamburg, 19.06.1981 - Bf I 17/81
- BVerwG, 03.09.1981 - 7 B 177.81
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.01.1972 - IV C 40.70
Zurechnung des Verschulden von nicht Prozessbevollmächtigte im engeren Sinne …
Auszug aus BVerwG, 03.09.1981 - 7 B 177.81
In seinem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 21. Februar 1972 - BVerwG 4 C 40.70 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 23 = NJW 1972, 1435) hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochen, daß Rechtsbehelfsbelehrungen der Verwaltung im allgemeinen Verwaltungsverfahren einen solchen Hinweis nicht zu enthalten brauchen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2014 - 6 A 10085/14
Hundewelpen-Fall: Klage gegen Kostenbescheid verfristet
Insbesondere erforderte sie keinen Hinweis darauf, dass die Klage innerhalb der Monatsfrist beim Verwaltungsgericht eingegangen sein muss (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts; s. BVerwG, Beschluss vom 16. März 1989 - 8 B 26/89 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 3. September 1981 - 7 B 177/81 -, juris, Rn. 2). - BVerwG, 16.03.1989 - 8 B 26.89
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Rechtsbehelfsbelehrung sich nicht darauf erstrecken muß, daß die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt wird, wenn der Rechtsbehelf innerhalb der angegebenen Frist bei der genannten Behörde oder dem bezeichneten Gericht eingeht (vgl. Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 40.70 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 23 S. 8 und Beschluß vom 3. September 1981 - BVerwG 7 B 177.81 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 45 S. 4 f.). - BVerwG, 09.04.1992 - 8 B 57.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsbehelfsbelehrung bei …
In der Rechtsbehelfsbelehrung eines Einberufungsbescheides braucht nicht darauf hingewiesen zu werden, daß der Widerspruch innerhalb der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen sein muß (vgl. Urteil vom 21. Februar 1972 - BVerwG IV C 40.70 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 23 S. 8 ; Beschluß vom 3. September 1981 - BVerwG 7 B 177.81 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 45 S. 4 f.). - LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 KR 1123/13 Nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG braucht im allgemeinen Verwaltungsverfahren in der Rechtsbehelfsbelehrung nicht darauf hingewiesen werden, dass der Rechtsbehelf innerhalb der angegebenen Frist bei der genannten Behörde oder dem Gericht eingegangen sein muss (…BVerwG 21.01.1972, aaO; BVerwG 03.09.1981, 7 B 177/81, juris).
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