Rechtsprechung
| BVerwG, 23.12.1994 - 7 B 178.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde mit den Zulassungsgründen der grundsätzlichen Bedeutung, der Abweichung von abstrakten Rechtssätzen und Verfahrensmängeln - Rückübertragung eines Unternehmens
Verfahrensgang
- VG Dresden, 08.03.1994 - 3 K 542/93
- BVerwG, 23.12.1994 - 7 B 178.94
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93
Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe - …
Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 7 B 178.94
Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem Senatsurteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - ab. - BVerwG, 15.04.1983 - 1 B 133.82
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Nachprüfung einer Sache bei …
Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 7 B 178.94
Das gilt gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG nicht nur für den Fall, daß das Verwaltungsgericht über diese Frage durch Beschluß entscheidet, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dann, wenn die Vorinstanz - wie hier - in der Sache entscheidet und damit eine Aussetzung inzidenter ablehnt (vgl. Beschluß vom 10. September 1990 - BVerwG 2 B 49.90 -, Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 1 B 133.82 -, Buchholz 310 § 94 Nr. 4 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 10.09.1990 - 2 B 49.90
Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 7 B 178.94
Das gilt gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG nicht nur für den Fall, daß das Verwaltungsgericht über diese Frage durch Beschluß entscheidet, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dann, wenn die Vorinstanz - wie hier - in der Sache entscheidet und damit eine Aussetzung inzidenter ablehnt (vgl. Beschluß vom 10. September 1990 - BVerwG 2 B 49.90 -, Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 1 B 133.82 -, Buchholz 310 § 94 Nr. 4 mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 17.05.2005 - 7 B 140.04
Anforderungen an eine Nichtzulassungschwerde in Form der Grundsatz- und der …
Der Beschluss über die Aussetzung bzw. Nichtaussetzung eines Rechtsstreits im vermögensrechtlichen Verfahren ist als gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG unanfechtbare Entscheidung des Tatsachengerichts revisionsgerichtlich nicht nachprüfbar (Beschluss vom 23. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 178.94 - n.v.; Beschluss vom 22. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 255.97 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 16 S. 11 m.w.N.).
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