Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.05.2018 - 7 B 18.128 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neubewertung einer Klausur im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Übersehen eines Teil der Klausurbearbeitung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 07.03.2017 - M 4 K 15.4680
- VGH Bayern, 17.05.2018 - 7 B 18.128
- BVerwG, 05.10.2018 - 6 B 148.18
- BVerfG, 24.04.2019 - 1 BvR 2612/18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98
Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von …
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 7 B 18.128
Eine Befangenheit des Prüfers kann sich aus der Art und Weise seines Umgangs mit den eigenen Fehlern bei späteren Nachkorrekturen ergeben; sie liegt nicht nur vor, wenn sich ein Prüfer von vornherein darauf festgelegt hat, seine Benotung nicht zu ändern, sondern auch dann, wenn es ihm an der Fähigkeit gebricht, eigene Fehler zu erkennen oder einzuräumen, oder auch nur, diese mit dem ihnen objektiv gebührenden Gewicht zu bereinigen (vgl. BVerwG, U.v. 4.5.1999 - 6 C 13.98 - NVwZ 2000, 915 LS.Der Vorwurf der Befangenheit ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil der Zeuge nach erneuter Durchsicht und Bewertung der Klausur zum selben Ergebnis gekommen ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.5.1999 - 6 C 13.98 - NVwZ 2000, 915/917).
- BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04
Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 7 B 18.128
Dies ist der Fall, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen, sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen oder bei offenen Rechtsfragen eine vertretbare und folgerichtig begründete Lösung als falsch werten (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - NVwZ 2004, 1375/1377).Gegenstände des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraums sind etwa die Punktevergabe und die Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrads einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BVerwG, B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - NVwZ 2004, 1375/1377).
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 7 B 18.128
Rn. 20 Maßgeblich für die gerichtliche Prüfung sind nur die von der Klägerin substantiiert und mit einer nachvollziehbaren Begründung vorgebrachten Einwendungen gegen bestimmte Bewertungen des Prüfers (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.1993 - 6 C 35.92 - NVwZ 1993, 681/683).
- BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17
Bewertung von Aufsichtsarbeiten; Bewertungsmaßstab des fachwissenschaftlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 7 B 18.128
Aus Gründen der Chancengleichheit muss der Prüfer die von ihm erarbeiteten Maßstäbe der Bewertung aller Bearbeitungen derselben Prüfungsaufgabe zugrunde legen und darf sie - auch bei einer Nachkorrektur im Rahmen des Überdenkungsverfahrens - nicht ändern (BVerwG, B.v. 5.3.2018 - 6 B 71.17 - juris Rn. 8, 10). - BVerwG, 19.05.2016 - 6 B 1.16
Offene Zweitbewertung und Nachbewertung von Klausuren der Zweiten Juristischen …
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 7 B 18.128
Rn. 22 Bei einer Nachkorrektur im Rahmen eines Überdenkungsverfahrens handelt es sich um eine inhaltlich beschränkte Nachbewertung (BVerwG, B.v. 19.5.2016 - 6 B 1.16 - juris Rn. 14): Der Prüfer darf das komplexe, im Wesentlichen auf seinen Einschätzungen und Erfahrungen beruhende Bezugssystem, das er der Bewertung zugrunde gelegt hat, nicht ändern. - VGH Bayern, 29.04.2009 - 7 ZB 08.996
Erste Juristische Staatsprüfung; Wiederholungsprüfung; Antwortspielraum des …
Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2018 - 7 B 18.128
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Prüfer ihre Bewertung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt haben, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob sie bei ihrer Bewertung den Zweck, dem die Prüfung dient, verkannt haben, ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und ob sie den Anforderungen rationaler Abwägung nicht widerspricht (BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 7 ZB 08.996 - juris Rn. 21).
- VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550
Stellenbesetzung
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Prüfer ihre Bewertung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt haben, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob sie bei ihrer Bewertung den Zweck, dem die Prüfung dient, verkannt haben, ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und ob sie den Anforderungen rationaler Abwägung nicht widerspricht (BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 7 B 18.128 - juris Rn. 17 f.;… B.v. 29.4.2009 - 7 ZB 08.996 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 31.01.2019 - 7 CE 18.2157
Keine vorläufige Zulassung zu einem Studiengang mit Eignungsfeststellung
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Prüfer ihre Bewertung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt haben, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob sie bei ihrer Bewertung den Zweck, dem die Prüfung dient, verkannt haben, ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und ob sie den Anforderungen rationaler Abwägung nicht widerspricht (BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 7 B 18.128 - juris Rn. 17 f.;… B.v. 29.4.2009 - 7 ZB 08.996 - juris Rn. 21). - VG München, 22.04.2025 - M 4 K 24.5455
Hochschulzulassungsrecht, Bachelors* Hellipiengang, Architektur, …
Abzustellen ist insoweit auf die Begründungen in der Form, die sie im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gefunden haben, denn bei einer Nachkorrektur im Rahmen eines Überdenkungsverfahrens handelt es sich um eine inhaltlich beschränkte Nachbewertung (…BVerwG, B.v. 19.5.2016 - 6 B 1.16 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 7 B 18.128 - juris Rn. 22). - VG München, 10.09.2024 - M 4 K 19.733
Prüfungsrecht, Erstes Staatsexamen (Lehramt), Keine Verletzung des …
Abzustellen ist insoweit auf die Begründungen in der Form, die sie im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gefunden haben, denn bei einer Nachkorrektur im Rahmen eines Überdenkungsverfahrens handelt es sich um eine inhaltlich beschränkte Nachbewertung (…BVerwG, B.v. 19.5.2016 - 6 B 1.16 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 7 B 18.128 - juris Rn. 22).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".