Rechtsprechung
| BVerwG, 14.04.1986 - 7 B 18.86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sicherungsmaßnahmen - Stillgelegte Abfalldeponie - Früherer Inhaber - Altdeponie - Neu genehmigte Anlage - Anordnungen - Grobe Verstöße
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AbfG § 10 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 29.07.1982 - 2 VG A 210/81
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.09.1985 - 9 A 204/82
- BVerwG, 14.04.1986 - 7 B 18.86
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 640
- DVBl 1980, 687
- DVBl 1986, 687
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96
Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach …
Es bedarf deshalb hier keiner Erörterung der Frage, ob eine Inanspruchnahme für Nachsorgemaßnahmen nach § 10 Abs. 2 AbfG zeitlich unbegrenzt auch noch mehrere Jahre nach Stilllegung einer Abfallentsorgungsanlage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 1986 - 7 B 18/86 - NVwZ 1986 S. 640) oder - wie hier - nur "aus Anlass der Stilllegung" erfolgen darf (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 31. August 1989 - 5 TH 1498/88 - NVwZ 1990 S. 383 ff.; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 2. Mai 1995 a. a. O.).Rn. 36 Bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 AbfG ist zu berücksichtigen, dass diese Spezialvorschrift, die nach Auffassung des VGH Bad.-Württ. (…vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 a. a. O.) etwa wasserrechtliche Ermächtigungen verdrängt, eine umfassende und weitergehende Ermächtigung als rein ordnungsrechtliche, auf Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr beschränkte Normen enthält (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. Mai 1995 a. a. O.) und dass ihr teilweise auch vorsorgender Charakter zuerkannt wird (vgl. Schink, DVBl. 1985 S. 1149 ), so dass sie nicht erst beim Vorliegen einer Gefahrenlage anwendbar ist, sondern bereits im Vorfeld, nämlich bei einem hinreichenden, dem Anlagenbetreiber zurechenbaren Gefahrenverdacht die Anordnung von Gefahrerforschungsmaßnahmen auf dessen Kosten vorschreibt, wie etwa die Anlegung von Grundwasserkontrollbrunnen (vgl. Hess. VGH…, Urteil vom 14. Januar 1986 a. a. O., Beschluss vom 31. August 1989 a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 14. April 1986 a. a. O., Schwermer a. a. O. Rdnr. 19 und 20 zu § 10; Schink, DVBl. 1989 S. 1182 ).
- VG Augsburg, 29.03.2021 - Au 9 K 18.491
Entlassung einer Deponie aus der Nachsorgephase - Konkurrenzverhältnis zwischen …
So konnte die zuständige Abfallbehörde gemäß § 10 Abs. 2 AbfG vom 7. Juni 1972 gegenüber dem früheren Deponiebetreiber auch noch mehrere Jahre nach der Stilllegung und der Rekultivierung einer Deponie Sicherungsmaßnahmen anordnen, die zur Verhütung von Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit erforderlich waren (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.1986 - 7 B 18.86 - juris).Je nach den Umständen des Einzelfalls erstreckte sich diese Nachsorgephase - insbesondere bei Verstößen des Deponiebetreibers gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Abfallablagerung - auf einen Zeitraum von mehreren Jahren nach der endgültigen Stilllegung und Rekultivierung der Deponie (BVerwG, B.v. 14.4.1986 - 7 B 18.86 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 24.05.2023 - 12 CS 21.2182
Bestimmung des verantwortlichen Deponiebetreibers
Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 14.4.1986 - 7 B 18/86 - BeckRS 1986, 4187) ist im Verhältnis mehrerer, zeitlich aufeinanderfolgender Betreiber dann ein Ausnahmefall von der Inanspruchnahme des "letzten" Betreibers anerkannt, wenn nach der Stilllegung der Deponie auf ihrem Gelände nunmehr eine neue Deponie betrieben wird.
- VG Schleswig, 04.09.2024 - 6 B 7/24
Verhältnismäßigkeit der Sanierungsanordnung bei Altdeponie
Es ist schon zweifelhaft, ob zu dem zum Zeitpunkt der Stilllegungsanzeige noch geltenden Abfallbeseitigungsgesetz Sanierungsanordnungen über viele Jahre später hätten ergehen können, wenn keine Verstöße vorgelegen haben, wozu hier keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 1986 - 7 B 18.86 -, juris Rn. 7, wonach zumindest bei Verstößen gegen Auflagen während des Deponiebetriebs, die erst Jahre später offenbar werden, eine nach Jahren erst erfolgende Anordnung zulässig ist). - VGH Hessen, 31.08.1989 - 5 TH 1498/88
Maßnahmen gegen stillgelegte Abfallentsorgungsanlage
In jedem Falle ist aber die Anwendung des § 10 Abs. 2 AbfG bezüglich einer bestimmten Abfallbeseitigungs- oder -entsorgungsanlage nur einmal möglich; ein auf diese Bestimmung gestützter Verwaltungsakt kann dann allenfalls unter den für den Widerruf von Verwaltungsakten geltenden Voraussetzungen geändert werden, die etwa bei dem im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 1986 (BVerwG 7 B 18.86 - DVBl. 1986, 687 = NVwZ 1986, 640 = BayVBl. 1986, 599 = ZfW 1987, 17) behandelten Fall vorgelegen haben dürften. - OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94
Abfallentsorgungsanlage; Inhaber; Letzter Betreiber der Anlage; Stillegung; …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 14. April 1986 (7 B 18.86, NVwZ 1986, 640) festgestellt, daß auf der Grundlage des § 10 Abs. 2 AbfG Sicherungsmaßnahmen noch geraume Zeit nach Stillegung der Deponie angeordnet werden könnten, wenn sich die Notwendigkeit hierzu infolge von "häufigen und groben Verstößen gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung" ergebe. - OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 922/96
Möglichkeit einer Anordnung von Langzeitsicherungsmaßnahmen und Kontrollen des …
Rn. 2 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 14.4.1986 - 7 B 18.86 -, NVwZ 1986, 640;… Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 82.87 -, NJW 1989, 1295;… Urt. v. 29.11.1991 - 7 C 6.91 -, BVerwGE 89, 215; Beschl. v. 2.5.1995 - 7 B 270.94 -, NVwZ-RR 1995, 498; Beschl. v. 6.5.1997 - 7 B 142.97 -, NuR 1997, 550 = GewArch 1997, 391) enthält diese Vorschrift mit der Formulierung "sonstige Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten", eine umfassende Ermächtigung, alle im Interesse einer gemeinwohlverträglichen Abfallentsorgung gebogenen Nachsorgemaßnahmen anzuordnen (…ebenso OVG Lüneburg, Urt. v. 25.9.1985 - 9 OVG A 203 und 204/82 - Urt. v. 5.8.1996 - 7 L 1111/94 -).
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