Rechtsprechung
| VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Justiz Hessen
§ 11 Abs 4 FreizügG/EU, § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügigG/EU, § 11 AufenthG, Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Freizügigkeits-RL, Art. 11 Abs. 14 Freizügigkeits-RL, Art 32 Abs. 2 Freizügigkeits-RL
Sperrwirkung einer (Alt-)Ausweisung gegenüber der Aushändigung einer Bescheinigung über die Einreichung eines Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte an den Familienangehörigen eines Unionsbürgers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines Freizügigkeitsberechtigten
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Erteilung einer Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines Freizügigkeitsberechtigten
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 29.09.2022 - 10 L 1836/22
- VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
Ist ein Drittstaatsangehöriger vor Erwerb des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers ausgewiesen worden, ist eine erweiternde Auslegung des § 11 Abs. 14 Satz 2 FreizügigG/EU vorzunehmen, die eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 1 AufenthG eröffnet (so BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 1 C 13.16 -, juris Rn. 20).c) Auch im Freizügigkeitsrecht findet sich keine Regelung, wonach die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen mit der späteren Erlangung des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers wirkungslos wird (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16 ff. …und vom 28. April 2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 19. März 2012 - 3 Bs 234/11 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15. Februar 2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 31).
In diesen Fällen ist eine erweiternde Auslegung des § 11 Abs. 14 Satz 2 Freizügigkeit/EU vorzunehmen, die eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 1 AufenthG eröffnet (vgl. zu § 11 Abs. 2 FreizügG/EU in der Fassung vom 2. Dezember 2014: BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 20).
- BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14
Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
Der personale Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich nach Art. 2 Abs. 1 ausschließlich auf Drittstaatsangehörige, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 16).Demgegenüber gilt das Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 7 Abs. 2 FreizügG/EU nur für das Bundesgebiet (vgl. zu § 11 Abs. 1 Satz 11 FreizügG/EU in der Fassung vom 2. Dezember 2014: BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 16).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2022 - 18 B 242/22
Glaubhaftmachen eines Anordnungsanspruchs eines Ehegatten eines Unionsbürgers auf …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
Mit dieser Regelung hat der Bundesgesetzgeber die in Art. 10 Abs. 1 der Freizügigkeits-Richtlinie enthaltenen europarechtlichen Vorgaben auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 30. April 2006 nicht vollständig umgesetzt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2022 - 18 B 242/22 -, juris Rn. 11; VG Darmstadt…, Beschluss vom 16. November 2022 - 6 L 1512/22.DA -, juris Rn. 23;… wohl auch Geyser in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 5 FreizügG/EU Rn. 4).Vorliegend bedarf es keiner Entscheidung, ob die nationale Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU richtlinienkonform erweiternd dahin auszulegen ist, dass sie die unionsrechtliche Bescheinigung mit umfasst und diese an den jeweiligen Antragsteller ohne weiter Angaben auszuhändigen ist (…so Geyser in: Hoffmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 5 FreizügG/EU, Rn. 4;… Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 5 FreizügG/EU Rn. 22) oder ob die Ausstellung einer solchen Bescheinigung auf der Grundlage einer unmittelbaren Anwendung von Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Freizügigkeits-Richtlinie beansprucht werden kann (ebenfalls offenlassend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2022 - 18 B 242/22 -, juris Rn. 11; VG Darmstadt…, Beschluss vom 16. November 2022 - 6 L 1512/22.DA -, juris Rn. 23).
- VG Darmstadt, 16.11.2022 - 6 L 1512/22
Bescheinigung über die Einreichung eines Antrags auf Ausstellung einer …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
Mit dieser Regelung hat der Bundesgesetzgeber die in Art. 10 Abs. 1 der Freizügigkeits-Richtlinie enthaltenen europarechtlichen Vorgaben auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 30. April 2006 nicht vollständig umgesetzt (OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 11. März 2022 - 18 B 242/22 -, juris Rn. 11; VG Darmstadt, Beschluss vom 16. November 2022 - 6 L 1512/22.DA -, juris Rn. 23;… wohl auch Geyser in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 5 FreizügG/EU Rn. 4).Vorliegend bedarf es keiner Entscheidung, ob die nationale Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU richtlinienkonform erweiternd dahin auszulegen ist, dass sie die unionsrechtliche Bescheinigung mit umfasst und diese an den jeweiligen Antragsteller ohne weiter Angaben auszuhändigen ist (…so Geyser in: Hoffmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 5 FreizügG/EU, Rn. 4;… Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 5 FreizügG/EU Rn. 22) oder ob die Ausstellung einer solchen Bescheinigung auf der Grundlage einer unmittelbaren Anwendung von Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Freizügigkeits-Richtlinie beansprucht werden kann (ebenfalls offenlassend: OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 11. März 2022 - 18 B 242/22 -, juris Rn. 11; VG Darmstadt, Beschluss vom 16. November 2022 - 6 L 1512/22.DA -, juris Rn. 23).
- EuGH, 08.05.2018 - C-82/16
K.A. u.a. ("Familienzusammenführung in Belgien") - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht im Hinblick auf das von ihr angeführte Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Mai 2018 (- C- 82/16 -, juris). - BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 20.14
Anspruch eines Ausländers auf Befristung der Wirkungen einer vor Inkrafttreten …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
c) Auch im Freizügigkeitsrecht findet sich keine Regelung, wonach die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen mit der späteren Erlangung des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers wirkungslos wird (…BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16 ff. und vom 28. April 2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 19. März 2012 - 3 Bs 234/11 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15. Februar 2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 31). - VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16
Befristung der Altausweisung eines Unionsbürgers
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
c) Auch im Freizügigkeitsrecht findet sich keine Regelung, wonach die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen mit der späteren Erlangung des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers wirkungslos wird (…BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16 ff. …und vom 28. April 2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 19. März 2012 - 3 Bs 234/11 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 31). - OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 8 LA 105/09
Fortbestehende Wirkungen einer Altausweisung gegenüber dem Familienangehörigen …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
Diese speziellere Regelung des Freizügigkeitsgesetzes greift allerdings nicht ein, wenn ein Drittstaatsangehöriger - wie hier - vor Erwerb des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers ausgewiesen worden ist (sog. "Altausweisungen": OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. August 2009 - 8 LA 105/09 -, juris Rn. 7). - OVG Hamburg, 19.03.2012 - 3 Bs 234/11
Ausweisung gegenüber einem Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der individuellen …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
c) Auch im Freizügigkeitsrecht findet sich keine Regelung, wonach die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen mit der späteren Erlangung des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers wirkungslos wird (…BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16 ff. …und vom 28. April 2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2012 - 3 Bs 234/11 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15. Februar 2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 31).
- VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23
Isolierte Abschiebungsandrohung nach Wiedereinreise eines …
Insoweit verweist der Antragsgegner auf eine Entscheidung des 7. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 2023 (Az.: 7 B 1806/22), aus der sich ergebe, dass ein Antrag auf Aufhebung des fortbestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots vom Ausland aus einzureichen sei.cc) Soweit sich der Antragsgegner zur Begründung seiner gegenteiligen Argumentation auf eine Entscheidung des 7. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH Kassel, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 7 B 1806/22 -, juris) beruft, ist zunächst klarzustellen, dass zwischen den Wirkungen einer Altausweisung und der Notwendigkeit, von Amts wegen ein Befristungsverfahren hinsichtlich der Wirkungen dieser Altausweisungen durchzuführen, zu differenzieren ist.
Der 3. Senat folgt dem 7. Senat aber nicht, soweit dieser den Ausländer auf einen Antrag nach Art. 32 Abs. 2 Unionbürger-RL auf Aufhebung des fortbestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots vom Ausland aus verweist (VGH Kassel, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 7 B 1806/22 -, juris Rn. 17).
- VG Schleswig, 20.03.2026 - 11 B 221/25 Diese Voraussetzungen liegen jedenfalls deswegen nicht vor, weil das mit der für sofort vollziehbar erklärten Ausweisungsverfügung vom 26. Mai 2025 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. November 2025 erlassene Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 Abs. 14 Satz 2 FreizügG/EU i. V. m. § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG der Begründung einer Freizügigkeitsberechtigung des Antragstellers als Familienangehöriger einer Unionsbürgerin entgegensteht (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 09.09.2024 - 2 V 2767/23 -, juris Rn. 26 m. V. a. VGH Kassel, Beschl. v. 26.01.2023 - 7 B 1806/22 -, juris Rn. 14).
Rn. 10 Die Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU können wegen der Sperrwirkung (§ 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG) des mit der Ausweisung verknüpften (und weiterhin wirksamen) Einreise- und Aufenthaltsverbots für das Bundesgebiet schon vom Ansatz her nicht zur Geltung gelangen, solange diese Sperrwirkung nicht aufgehoben worden oder der Befristungszeitraum abgelaufen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 19 und v. 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 13; VGH Kassel, Beschl. v. 26.01.2023 - 7 B 1806/22 -, juris Rn. 14;… OVG B-Stadt, Beschl. v. 19.03.2012 - 3 Bs 234/11 -, juris Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.08.2009 - 8 LA 105/09 -, juris; a. A. OVG Bremen, Beschl. v. 21.01.2011 - 1 B 242/10 -, juris).
Die vor Entstehung eines freizügigkeitsrechtlich relevanten Sachverhaltes (vgl. Bl. 16 d. Beiakte) ergangene und weiterhin wirksame sowie sofort vollziehbare Ausweisung des Antragstellers steht im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 14 Satz 2 FreizügG/EU einer Verlustfeststellung gleich (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 19, damals noch zu § 11 Abs. 2 FreizügG/EU a. F.; VGH Kassel, Beschl. v. 26.01.2023 - 7 B 1806/22 -, juris Rn. 14).
Das führt gemäß § 11 Abs. 14 Satz 2 FreizügG/EU i. V. m. § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zur Titelerteilungssperre, von der auch solche Rechtspositionen erfasst werden, die einen Aufenthalt des Ausländers im Inland voraussetzen (vgl. entsprechend zu alledem VG Bremen, Beschl. v. 09.09.2024 - 2 V 2767/23 -, juris Rn. 26 f. m. V. a. VGH Kassel, Beschl. v. 26.01.2023 - 7 B 1806/22 -, juris Rn. 14).
- VG Sigmaringen, 12.02.2024 - 8 K 590/23
Löschung Einreise- und Aufenthaltsverbot im SIS und AZR; Drogendealer; …
Es ist bei dieser Richtlinie (ebenso im Übrigen auch beim Freizügigkeitsgesetz/EU) nicht ersichtlich, dass sie die Fallgruppe der Ausweisungen von Drittstaatsangehörigen, die erst - wie hier - nach Bestandskraft der zum Zweck der individuellen Gefahrenabwehr erfolgten Ausweisung Familienangehörige von Unionsbürgern geworden und dadurch zu dem Kreis der dem Grunde nach freizügigkeitsberechtigten Personen gestoßen sind, erfasst (…vgl. hierzu nur BVerwG, Urteile vom 14.12.2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16 ff. …und vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 12 ff; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15.02.2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 31 ; Hessischer VGH, Beschluss vom 26.01.2023 - 7 B 1806/22 -, juris Rn. 10; Hmbg.Der Antragsteller dürfte auch keinen Anspruch auf Aufhebung oder Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach dem vorliegend maßgeblichen § 11 Abs. 4 AufenthG (vgl. zur Anwendbarkeit des AufenthG nur BVerwG…, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 20; Hessischer VGH, Beschluss vom 26.01.2023 - 7 B 1806/22 -, juris Rn. 11 ff.) haben.
- OVG Saarland, 09.08.2024 - 2 B 20/24
Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer EU-Aufenthaltserlaubnis
Die Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU dient lediglich als Nachweis für die ordnungsgemäße Beantragung der Aufenthaltskarte im Zeitraum zwischen der meldebehördlichen Anmeldung und der Entscheidung über die Ausstellung der Aufenthaltskarte.[Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26.1.2023 - 7 B 1806/22 -, juris][Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26.1.2023 - 7 B 1806/22 -, juris] Ob, wie der Antragsgegner vorträgt, die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU mit dem darin enthaltenen Unverzüglichkeitsgebot vom Gesetzgeber nicht auf Ausländer mit bereits längerfristigem Aufenthalt, sondern auf Neuankömmlinge gemünzt ist, damit diese möglichst schnell einen Registriernachweis im Bundesgebiet erhalten, bedarf hier keiner Entscheidung.Auch im Freizügigkeitsrecht findet sich keine Regelung, wonach die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen mit der späteren Erlangung des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers wirkungslos wird.[Vgl. BVerwG, Urteile vom 14.12.2016 - 1 C 13/16 - und vom 28.4.2015 - 1 C 20.14 -, juris; sowie VGH Kassel, Beschluss vom 26.1.2023 - 7 B 1806/22 -, juris (m.w.N.)][Vgl. BVerwG, Urteile vom 14.12.2016 - 1 C 13/16 - und vom 28.4.2015 - 1 C 20.14 -, juris; sowie VGH Kassel, Beschluss vom 26.1.2023 - 7 B 1806/22 -, juris (m.w.N.)] Das Verwaltungsgericht hat hierzu in seinem Beschluss zu Recht darauf verwiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gegen ein mit der Ausweisung verbundenes Einreise- und Aufenthaltsverbot die Vermutung zugunsten der Freizügigkeit nicht greift und dass sich diese Rechtsprechung auf potentiell freizügigkeitsberechtigte drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-Bürgern übertragen lässt, wenn die familiäre Beziehung, die als Anknüpfungspunkt für ein Freizügigkeitsrecht in Betracht komme, erst nach Ergehen einer Ausweisungsverfügung entsteht.
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