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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.04.1993 - 7 B 186.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1818
BVerwG, 01.04.1993 - 7 B 186.92 (https://dejure.org/1993,1818)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.1993 - 7 B 186.92 (https://dejure.org/1993,1818)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 1993 - 7 B 186.92 (https://dejure.org/1993,1818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ursächlichkeit einer infolge nicht kostendeckender Mieten eingetretenen Überschuldung für den Eigentumsverzicht - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vermögensgesetz; Eigentumsverzicht bei nicht kostendeckender Miete

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2003
  • ZIP 1993, 1350
  • NVwZ 1993, 896 (Ls.)
  • NJ 1993, 377
  • DÖV 1993, 665
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Beiladung zu einem Rechtsstreit

    Wenn sich diese latent vorhandene Gefahr der Überschuldung zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, und wenn deshalb der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat, liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 VermG vor (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - unter Hinweis auf die Erläuterungen der Bundesregierung zum Vermögensgesetz i. d. F. des Einigungsvertrages, BT-Drs. 11/7831, S. 2 f.).
  • BVerwG, 07.12.1998 - 7 PKH 13.98

    Eigentumsverzicht; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Reparaturstau; …

    An der von § 1 Abs. 2 VermG vorausgesetzten Kausalität zwischen nicht kostendeckenden Mieten und Überschuldung fehlt es auch dann, wenn der zur Überschuldung führende "Reparaturstau" auf mangelnde Handwerkerkapazitäten und fehlende Baumaterialien und nicht darauf zurückzuführen ist, daß der Eigentümer aus eigenem Entschluß einen Mietüberschuß nicht für Instandsetzungsmaßnahmen eingesetzt hat (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - VIZ 1996, 514 und Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - VIZ 1993, 302).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß der Tatbestand des § 1 Abs. 2 VermG nicht erfüllt ist, wenn für den Eigentumsverzicht nicht die durch Überschuldung eingetretene ökonomische Zwangslage, sondern der Umstand bestimmend war, daß von staatlicher Seite nicht die notwendigen Handwerkerkapazitäten bereitgestellt wurden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. April 1993 BVerwG 7 B 186.92 NJW 1993, 2003 = VIZ 1993, 302 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 2).

  • BVerwG, 26.04.2006 - 8 C 17.05

    Versteigerungserlös; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Enteignung; …

    Drittens muss die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 4 S. 5 , vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 S. 86 , vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7 S. 14 ; Beschlüsse vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 2 und vom 15. November 1999 - BVerwG 8 B 164.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00

    Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung …

    Drittens muss die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 4 S. 5 , vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 S. 86 , vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7 S. 14 ; Beschlüsse vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 2 und vom 15. November 1999 - BVerwG 8 B 164.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 07.12.1998 - 7 B 241.98

    Eigentumsverzicht; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Reparaturstau; …

    An der von § 1 Abs. 2 VermG vorausgesetzten Kausalität zwischen nicht kostendeckenden Mieten und Überschuldung fehlt es auch dann, wenn der zur Überschuldung führende "Reparaturstau" auf mangelnde Handwerkerkapazitäten und fehlende Baumaterialien und nicht darauf zurückzuführen ist, daß der Eigentümer aus eigenem Entschluß einen Mietüberschuß nicht für Instandsetzungsmaßnahmen eingesetzt hat (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - VIZ 1996, 514 und Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - VIZ 1993, 302).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß der Tatbestand des § 1 Abs. 2 VermG nicht erfüllt ist, wenn für den Eigentumsverzicht nicht die durch Überschuldung eingetretene ökonomische Zwangslage, sondern der Umstand bestimmend war, daß von staatlicher Seite nicht die notwendigen Handwerkerkapazitäten bereitgestellt wurden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. April 1993 BVerwG 7 B 186.92 NJW 1993, 2003 = VIZ 1993, 302 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 2).

  • BVerwG, 21.03.2000 - 8 B 292.99

    Schädigungstatbestand der unlauteren Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 …

    Soweit das angefochtene Urteil darauf beruht, daß ein Schädigungstatbestand nach § 1 Abs. 2 VermG gegeben sei, weicht es von dem in der Beschwerdebegründung angeführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 2 S. 3 f. sowie von der seit dem grundlegenden Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - (BVerwGE 94, 16 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 4 S. 5 ) ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab (vgl. zuletzt Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - m.w.N. ).
  • BVerwG, 11.10.1993 - 7 B 173.93

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

    Aus dem vorstehend Ausgeführten ergibt sich, daß auch die gerügte Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 05.01.1994 - 7 B 195.93

    Einordnung einer Hausschwammsanierung und Neueindeckung eines Hausdaches im …

    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 4, DokBer A 1993, 269 = ZIP 1993, 1346 = ZAP-DDR EN-Nr. 461/93; Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 2) zu der Überzeugung gelangt, daß es sich weder bei der geltend gemachten Hausschwammsanierung noch bei der Neueindeckung des Hausdaches um im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts unaufschiebbar notwendige Instandsetzungsmaßnahmen gehandelt hat und deshalb eine unmittelbar bevorstehende Überschuldung des streitigen Grundstücks im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG nicht gegeben war.
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