Rechtsprechung
| BVerwG, 22.04.1994 - 7 B 188.93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit des Rechtserwerbs - Staatlich eingesetzter Verwalter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Vermögensgesetz; redlicher Erwerb vom staatlich eingesetzten Verwalter
Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.06.1993 - 2 K 695/92
- BVerwG, 22.04.1994 - 7 B 188.93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2371
- ZIP 1994, 907
- NVwZ 1994, 1101 (Ls.)
- NJ 1994, 477
- DB 1994, 1515
- DÖV 1994, 743
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93
Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1994 - 7 B 188.93
Daß das Tatbestandsmerkmal "hätte wissen müssen" gleichbedeutend mit fahrlässiger Unkenntnis ist, hat der beschließende Senat bereits rechtsgrundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 -). - BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82
Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil - …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1994 - 7 B 188.93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - NJW 1986, 445 m.w.N.) ist ein den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzendes Überraschungsurteil gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten.
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2014 - LVerfG 4/13
Unbegründeter Antrag im Organstreitverfahren gegen Sitzungsausschluss aufgrund …
Dasselbe gilt für die oben dargelegten, jetzt vom Landesverfassungsgericht vertretenen, weiterentwickelten und auch für einen gewissenhaften und prozesskundigen Verfahrensbeteiligten nicht unbedingt vorhersehbaren Rechtsansichten zu Prüfungsmaßstäben und -kriterien (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 85, 133, 144; BVerfG NJW-RR 96, 253; BVerfG NJW 92, 2877= DtZ 92, 327, 328; BGH NJW-RR 2011, 487; BGH NJW-RR 2010, 1363; BVerwG NJW 94, 2371 usw.). - OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98
Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung als Überraschungsurteil dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (…BVerwG, Urt. v. 31.05.1983 - 4 C20.83 -, Buchholz 310 § 108 Nr. 135;… Urt. v. 19.07.1985 - 4 C 62.82 -, Buchholz 310 § 108 Nr. 170;… Urt. v. 10.04.1991 - 8 C 106.89 -, Buchholz 310 § 108 Nr. 235 m.w.N.; Beschl. v. 23.12.1991 - 5 B 80.91 -, Buchholz 310 § 108 Nr. 241; Beschl. v. 22.04.1994 - 7 B 188/93 -, NJW 1994, 2371; Beschl. v. 08.08.1994 - 6 B 87.93 - Beschl. v. 14.09.1995 - 11 B 91.94 -). - BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 20.99
Redlicher Erwerb; Kauf durch den Bürgermeister als Organ des staatlichen …
- BVerwG, 03.02.1995 - 7 B 221.94
Zur Frage der Unredlichkeit eines Grundstückserwerbs - Anforderungen an eine …
Die aufgeworfene Frage läßt sich nicht in einer die Revisionszulassung rechtfertigenden verallgemeinerungsfähigen Weise beantworten (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 22. April 1994 - BVerwG 7 B 188.93 - NJW 1994, 2371 - VIZ 1994, 350 ). - BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 44.96
Rückübertragung von Grundstücken - Enteignung von Grundstücken in der ehemaligen …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluß vom 22. April 1994 - BVerwG 7 B 188.93 - NJW 1994, 2371 [BVerwG 22.04.1994 - 7 B 188/93] = Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 8) ergibt sich aus der Formulierung "gleichkommt", daß keine auf Mark und Pfennig berechnete Übereinstimmung zwischen Vermögenswert und Forderungshöhe erforderlich war, sondern daß auch eine geringfügige Unterschreitung des Wertes des betreffenden Vermögenswertes die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 11. Dezember 1968 begründen konnte. - VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17 Erforderlich ist mithin die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis der konkreten Umstände des Rechtsverstoßes im Einzelfall; allein die Kenntnis von dem allgemeinen Inhalt einer Rechtsvorschrift reicht hingegen nicht aus (…Wasmuth in RHB, § 4 Rn. 253; BVerwG, Beschl. v. 22. April 1994 - BVerwG 7 B 188.93 -, juris Rn. 5).
- BVerwG, 17.05.2004 - 8 B 26.04
Verkauf von Vermögenswerten durch den staatlichen Verwalter - Anhaltspunkte für …
Die behauptete Abweichung vom Beschluss vom 22. April 1994 - BVerwG 7 B 188.93 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 8) besteht nicht. - BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 131.01
Grundsatz der Bedarfsgerechtigkeit - Bevorzugung eines MfS-Angehörigen bei der …
Soweit die Beschwerde weiterhin auf den Beschluss vom 22. April 1994 - BVerwG 7 B 188.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 8 - verweist, hat sie keinen Rechtssatz dieser Entscheidung benannt, und zu dem vorangestellten Leitsatz steht das angefochtene Urteil nicht im Widerspruch. - VG Leipzig, 29.02.2000 - 7 K 651/97
Restitutionsanspruch an in Volkseigentum überführtem Grundstück; Zulässigkeit der …
- VG Leipzig, 15.12.1994 - 2 K 1884/93
Zulässigkeit einer reformatio in peius im Widerspruchsverfahren ; Anspruch auf …
Selbst wenn vorliegend entgegen § 1 Abs. 2 der VerwalterVO der Miteigentumsanteil des Klägers zu 2) veräußert worden sein sollte, sind keine Anhaltspunkte ersichtlich und werden von den Klägern auch nicht vorgetragen, daß die Beigeladenen gewußt hätten oder hätten wissen müssen, daß keine dem Wert des gekauften Grundstücks gleichkommenden oder ihn gar übersteigende Forderungen i.S.v. § 1 VerwalterVO vorhanden waren (vgl. BVerwG, Beschluß v. 22. April 1994, VIZ 1994 S. 350 ). - VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02
Voraussetzung einer die Rückübertragung eines in der DDR durch einen …
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