Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,686
BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88 (https://dejure.org/1989,686)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1989 - 7 B 188.88 (https://dejure.org/1989,686)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 7 B 188.88 (https://dejure.org/1989,686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Atomgesetz - Genehmigungsbehörde - Risikoermittlung - Teilgenehmigung - Drittschutz - Beurteilungsmethoden - Stand der Wissenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 1169
  • DVBl 1990, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88
    Zur Verantwortung der Genehmigungsbehörde für eine ausreichende Risikoermittlung und -bewertung (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere von BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]).

    Zur Verfestigung des einer Teilgenehmigung zugrundeliegenden vorläufigen positiven Gesamturteils durch nachfolgende Teilgenehmigungen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere von BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]; 80, 207 ).

    Zum Drittschutz gegenüber unanfechtbar gewordenen Teilgenehmigungen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere von BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]).

    In den Beschwerdeschriften werden mehrere Rechtsfragen benannt, in bezug auf die geltend gemacht wird, das Berufungsgericht weiche in ihrer Beurteilung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, nämlich von den Urteilen vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300, Wyhl), vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - (BVerwGE 78, 177, Brokdorf), vom 4. Juli 1988 - BVerwG 7 C 88.87 (BVerwGE 80, 21, Wackersdorf) und vom 9. September 1988 - BVerwG 7 C 3.86 - (BVerwGE 80, 207, Mülheim-Kärlich); darüber hinaus hätten sie auch grundsätzliche Bedeutung.

    Die Beschwerdeschriften zitieren in diesem Zusammenhang die Aussage des beschließenden Senats (BVerwGE 72, 300, 315) [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82], bei der Beurteilung von Schadenswahrscheinlichkeiten dürfe nicht allein auf das vorhandene ingenieurmäßige Erfahrungswissen zurückgegriffen werden, sondern es müßten Schutzmaßnahmen auch anhand bloß theoretischer Überlegungen und Berechnungen in Betracht gezogen werden, um Risiken aufgrund noch bestehender Unsicherheiten und Wissenslücken hinreichend zuverlässig auszuschließen.

    Nach der in den Beschwerdeschiften in Bezug genommenen Rechtsprechung des beschließenden Senats (insbesondere BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]) trägt die Verantwortung für die Risikoermittlung und -bewertung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG die Exekutive; sie hat dabei die Wissenschaft zu Rate zu ziehen.

    Der beschließende Senat (vgl. insbesondere BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]) hat den Sinn und die Aufgabe des vorläufigen positiven Gesamturteils darin gesehen, bei einer Aufgliederung der für die (ganze) Anlage gebotenen (Voll-)Genehmigung in Teilgenehmigungen den Bezug der Teilanlagen und Teileinrichtungen zur Anlage insgesamt und deren Genehmigungsfähigkeit und damit die notwendige Klammer zwischen den einzelnen Teilgenehmigungen herzustellen.

    Der in der Beschwerdeschrift vom 4. November 1988 zitierte Satz aus dem Wyhl-Urteil (BVerwGE 72, 300 <312 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82] unten>) bezieht sich auf die Frage und verneint sie, ob nach unanfechtbar gewordenen Teilgenehmigungen ohne deren - vorherigen - Widerruf weitere Teilgenehmigungen ergehen dürfen, wenn sich das - vorher bejahte - vorläufige positive Gesamturteil nicht aufrechterhalten läßt.

  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88
    Zur Verfestigung des einer Teilgenehmigung zugrundeliegenden vorläufigen positiven Gesamturteils durch nachfolgende Teilgenehmigungen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere von BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]; 80, 207 ).

    In den Beschwerdeschriften werden mehrere Rechtsfragen benannt, in bezug auf die geltend gemacht wird, das Berufungsgericht weiche in ihrer Beurteilung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, nämlich von den Urteilen vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300, Wyhl), vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - (BVerwGE 78, 177, Brokdorf), vom 4. Juli 1988 - BVerwG 7 C 88.87 (BVerwGE 80, 21, Wackersdorf) und vom 9. September 1988 - BVerwG 7 C 3.86 - (BVerwGE 80, 207, Mülheim-Kärlich); darüber hinaus hätten sie auch grundsätzliche Bedeutung.

    Des weiteren hat der Senat (vgl. BVerwGE 80, 207 [BVerwG 09.09.1988 - 7 C 3/86]) die Eigenständigkeit von Teilgenehmigungen betont, die als Verwaltungsakte Bindungswirkung in bezug auf das in ihnen Geregelte erzeugen und in Bestandskraft erwachsen, wenngleich sie durch die gemeinsame Klammer des stets unverzichtbaren positiven Gesamturteils miteinander verbunden sind, und deshalb - trotz Bestandskraft - von der Genehmigungsbehörde nicht aufrechterhalten werden dürfen, wenn sich ergibt, daß eine rechtmäßige Vollgenehmigung nicht erteilt werden kann.

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88
    In den Beschwerdeschriften werden mehrere Rechtsfragen benannt, in bezug auf die geltend gemacht wird, das Berufungsgericht weiche in ihrer Beurteilung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, nämlich von den Urteilen vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300, Wyhl), vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - (BVerwGE 78, 177, Brokdorf), vom 4. Juli 1988 - BVerwG 7 C 88.87 (BVerwGE 80, 21, Wackersdorf) und vom 9. September 1988 - BVerwG 7 C 3.86 - (BVerwGE 80, 207, Mülheim-Kärlich); darüber hinaus hätten sie auch grundsätzliche Bedeutung.
  • BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87

    Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile - …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88
    In den Beschwerdeschriften werden mehrere Rechtsfragen benannt, in bezug auf die geltend gemacht wird, das Berufungsgericht weiche in ihrer Beurteilung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, nämlich von den Urteilen vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300, Wyhl), vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - (BVerwGE 78, 177, Brokdorf), vom 4. Juli 1988 - BVerwG 7 C 88.87 (BVerwGE 80, 21, Wackersdorf) und vom 9. September 1988 - BVerwG 7 C 3.86 - (BVerwGE 80, 207, Mülheim-Kärlich); darüber hinaus hätten sie auch grundsätzliche Bedeutung.
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 10/15

    Rundholz-Vermarktung: Land Baden-Württemberg verstößt gegen europäisches …

    Rn. 96 Von einer relevanten Änderung der Sachlage kann beispielsweise bei einem Fortschritt von Wissenschaft und Technik nach Erlass des Verwaltungsakts auszugehen sein (vgl. BVerwG, Beschluss v. 13. Juli 1989 - 7 B 188/88, DVBl 1990, 58, Rz. 11 bei juris).
  • BVerwG, 11.09.2025 - 7 C 7.24

    Genehmigung einer Schweinemast- und Biogasanlage rechtswidrig

    Eine derartige weitergehende Einschränkung der Feststellungswirkung und zugleich Privilegierung des Drittanfechtenden findet im Bundesimmissionsschutzgesetz keine Stütze (ebenso für das Atomrecht: BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1989 - 7 B 188.88 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 31 S. 92, wonach ein Fortschritt von Wissenschaft und Technik nach Erlass einer Genehmigung von einem Dritten nicht im Wege der Anfechtungsklage geltend gemacht werden, sondern unter den Voraussetzungen des § 17 AtG zu nachträglichen Auflagen oder zum Widerruf führen kann).

    Rn. 24 Der Rechtssatz, dass eine geänderte Bewertung bei Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung schon vorhandener Tatsachen eine nachträgliche Änderung der Sachlage ist, wenn diese auf neuen fachlichen Erkenntnissen - mithin neuen Tatsachen - beruht, entspricht schließlich dem Stand der Rechtsprechung zum Widerrufstatbestand des § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 36 …und vom 19. September 2018 - 8 C 16.17 - BVerwGE 163, 102 Rn. 20; Beschlüsse vom 16. Juli 1982 - 7 B 190.81 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 80 S. 24 f. …und vom 27. Mai 2015 - 3 B 5.15 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 50 Rn. 12) und im Atomrecht, wonach die Anfechtung einer Genehmigung durch einen Dritten nicht einem Stand von Wissenschaft und Technik zum Durchbruch verhelfen kann, der im Zeitpunkt der Genehmigungsentscheidung, die angefochten wird, noch nicht gegeben war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1989 - 7 B 188.88 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 31 S. 92).

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …

    bb) Welche Methoden und Überlegungen zur Beurteilung geeignet und notwendig sind, ob die erforderliche Vorsorge im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG getroffen ist, ist vor allem eine Frage tatrichterlicher Würdigung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 7 B 188.88 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 31 S. 89).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht