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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 05.10.2016 - 7 B 191/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32873
VG Schleswig, 05.10.2016 - 7 B 191/16 (https://dejure.org/2016,32873)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.10.2016 - 7 B 191/16 (https://dejure.org/2016,32873)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 7 B 191/16 (https://dejure.org/2016,32873)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 222/15

    Klage in Sachen Jagdgatter im Wesentlichen abgewiesen

    Auszug aus VG Schleswig, 05.10.2016 - 7 B 191/16
    Die hiergegen am 21.12.2015 erhobene Klage ist hier unter dem Aktenzeichen - 7 A 222/15 - anhängig.

    Ob die Antragstellerin verpflichtet ist, das Jagdgatter aufzulösen, ist zwischen den Beteiligten aber gerade streitig und Gegenstand des Verfahrens 7 A 222/15 .

    Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift, die Bejagung in den Fällen des Verbots der Gatterjagd nach § 29 Abs. 5 Nr. 5 LJagdG n.F. bis zur Auflösung bestehender Gatter zu regeln, ist seine Anwendung im Wege des "Erst-Recht-Schlusses" hier aber im öffentlichen Interesse für den Zeitraum bis zur endgültigen Beendigung des zwischen den hiesigen Beteiligten anhängigen Verfahren 7 A 222/15 möglich und geboten.

  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 309/16
    Das Eilverfahren blieb erfolglos - 7 B 191/16, 4 MB 48/16 -.

    Rn. 50 § 29 Abs. 8 LJagdG kann analog zwar auf Fälle angewandt werden, in denen - wie hier - die Pflicht zur Auflösung des Jagdgatters zwischen den Beteiligten streitig ist, um Überpopulationen zu vermeiden, solange nicht rechtskräftig über die Beseitigungsanordnung der Jagdgatter entschieden worden ist (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 05.10.2016, 7 B 191/16 ; im Ergebnis bestätigt durch das OVG Schleswig, Beschluss vom 11.01.2017 - 4 MB 48/16 -).

  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 222/15

    Klage in Sachen Jagdgatter im Wesentlichen abgewiesen

    Rn. 11 Am 02.09.2016 stellte die Klägern den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Verfahren 7 B 191/16, 4 MB 48/16 .
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