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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1985 - 7 B 197.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1859
BVerwG, 05.11.1985 - 7 B 197.85 (https://dejure.org/1985,1859)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1985 - 7 B 197.85 (https://dejure.org/1985,1859)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1985 - 7 B 197.85 (https://dejure.org/1985,1859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Aufkündigung des Doktorandenverhältnisses - Zerstörung der Vertrauensbasis der Promotion aus in der persönlichen Sphäre liegenden Gründen - Verfahrensrüge wegen unzureichender Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 377
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.08.1966 - VII C 113.65
    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 7 B 197.85
    Zerstörung der Vertrauensbasis der Promotion aus in der persönlichen Sphäre liegenden Gründen (keine Abweichung von BVerwGE 24, 355 = NJW 1967, 72).

    Die Beschwerde macht als Abweichung geltend, daß sich das Oberverwaltungsgericht zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 26. August 1966 - BVerwG 7 C 113.65 - (BVerwGE 24, 355) in Widerspruch gesetzt habe.

  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 7 B 197.85
    Das Senatsurteil führt aus, daß "bei der Beurteilung der Frage, ob die menschlichen und wissenschaftlichen Voraussetzungen für eine Weiterführung des Doktorandenverhältnisses noch gegeben sind, ... dem Hochschullehrer ein pädagogisch-wissenschaftlicher Bewertungsspielraum ebenso wie im Prüfungsrecht (BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]) zugebilligt werden (muß), wobei der Schwerpunkt auf der wissenschaftlichen Beurteilung liegt" (…a.a.O. S. 359, 360).
  • BGH, 14.12.1959 - III ZR 117/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 7 B 197.85
    Im Gegenteil: In bezug auf die nicht im wissenschaftlichen Bereich liegenden Gründe für die Beendigung eines Doktorandenverhältnisses hat der beschließende Senat (…a.a.O. S. 360) auf die Entscheidung des BGH vom 14.12.1959 hingewiesen (NJW 1960, 911); dort ist (…a.a.O. S. 912) ausdrücklich betont, daß die Zerstörung der Vertrauensbasis Anlaß zur Auflösung des Doktorandenverhältnisses geben könne; darauf hat sich auch das Berufungsgericht bezogen und die erforderliche Abwägung des Hochschullehrers überprüft und als gerechtfertigt bestätigt.
  • VG Trier, 25.04.2016 - 6 K 3718/15

    Beendigung eines Promotions-Betreuungsverhältnisses

    Rn. 41 Über eine Beendigung des Betreuungsverhältnisses aufgrund wissenschaftlicher Gesichtspunkte hinaus können aber auch Gründe aus dem Bereich der persönlichen Beziehungen zwischen dem jeweiligen Doktorand und dem Betreuer den Ausschlag für die Auflösung eines Betreuungsverhältnisses rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1959 - III ZR 117/58 -, NJW 1960, 911, 912; BVerwG, Beschluss vom 5. November 1985 - 7 B 197/85 -, NVwZ 1986, 377; Hufen, JuS 1987, 918).

    Rn. 42 Für die vorliegende Entscheidung kann offenbleiben, ob und inwieweit dem Betreuer im Hinblick auf die Gründe für die Beendigung des Betreuungsverhältnisses ein gerichtlich lediglich beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukommt (so auch BVerwG, Beschluss vom 5. November 1985 - 7 B 197/85 -, NVwZ 1986, 377).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2014 - 9 S 1485/14

    Aufhebung der Annahme als Doktorand und der Zuweisung eines Hochschullehrers als …

    Dies gilt jedenfalls für solche Gründe, die nicht im wissenschaftlichen Bereich liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.1966 - VII C 113.65 -, BVerwGE 24, 355; siehe auch Beschlüsse vom 25.07.1985 - 7 B 139.85 -, Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 109, und vom 05.11.1985 - 7 B 197.85 -, NVwZ 1986, 377; Senatsbeschluss vom 08.07.1980 - IX 1393/89 -, Juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.03.2014 - 2 A 89/12 -, Juris).
  • VG Würzburg, 30.06.2021 - W 2 K 20.474

    Erfolgreiche Klage auf Abschluss einer Betreuungsvereinbarung für eine fertige …

    Der Schwerpunkt hierbei muss jedoch - gerade bei bereits fertig gestellten Arbeiten - auf der wissenschaftlichen Beurteilung liegen (vgl. hierzu VGH Mannheim, B.v. 15.10.2014 - 9 S 1485/14 - juris; BVerwG, B.v. 25.7.1985 - 7 B 139.85 - juris; B.v. 5.11.1985 - 7 B 197/85 - juris).
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